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Infrastrukturbau/ Tiefbau 03.04.2024, 00:00 Uhr

Neuer BIM-Leistungskatalog vereinfacht Ausschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen

Building Information Modeling (BIM) erhält jetzt einen weiteren Schub im Fernstraßenbau : Mit dem neuen BIM-Leistungskatalog werden bestehende Unsicherheiten bei Leistungsbeschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen beseitigt.

BIM-Leistungskatalog. Foto: DEGES GmbH

BIM-Leistungskatalog.

Foto: DEGES GmbH

Der BIM-Einsatz wird mit dem neuen BIM-Leistungskatalog für alle an Planung und Bau von Fernstraßen beteiligten Partner verlässlicher plan- und kalkulierbar und im Ergebnis einfacher. Dies teilen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau (DEGES) GmbH jetzt mit. Gemeinsam haben sie eine Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.

Masterplan BIM Bundesfernstraßen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gibt mit dem „Masterplan BIM Bundesfernstraßen“ Ziel und Meilensteine vor, die Akteure sind sich im Wesentlichen einig: BIM ist als digitale, kollaborative Arbeitsmethode dabei, die Planung, den Bau und perspektivisch auch den Betrieb von Fernstraßen radikal zu verändern. BIM ermöglicht es Planern, Ingenieuren, Bauunternehmen und anderen am Bauprozess beteiligten Fachleuten, in Echtzeit zusammenzuarbeiten und Änderungen für alle nachvollziehbar vorzunehmen. Dadurch wird das Bauen effizienter, Kosten werden gesenkt und Fehler minimiert.

BIM-Leistungen müssen kalkulierbar werden

Auf dem Weg eines solchen Paradigmenwechsels sind naturgemäß viele Fragen zu beantworten beziehungsweise praktische Probleme zu lösen. Bis heute gibt es beispielsweise immer wieder Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und der Vergütung von BIM-Leistungen, sowohl bei Hauptleistungen wie auch bei Vertragsergänzungen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen hier bis ins Detail eine neue, gemeinsame Sprache finden, damit beide die gleiche Leistung meinen und diese entsprechend kalkuliert, erbracht und vergütet werden kann.

Der neue BIM-Leistungskatalog

Diesen gemeinsamen Bezugsrahmen liefert der jetzt veröffentlichte BIM-Leistungskatalog, der BIM-Leistungen sowohl für die Planungs- als auch für die Bauphase eindeutig beschreibt und damit kalkulierbar macht. Die DEGES hat ihn 2023 für die Planungsleistungen mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer abgestimmt und vereinbart. Jetzt setzen Autobahn GmbH und DEGES als große Auftraggeber im Fernstraßenwesen und die drei Verbände der Bauwirtschaft gemeinsam ein Zeichen für die partnerschaftliche und nachhaltige Einführung der BIM-Methode. Die gemeinsame Erklärung verstehen sie als Signal an die Mitgliedsunternehmen der drei Verbände und weitere Auftraggeberorganisationen im deutschen Fernstraßenwesen, den BIM-Leistungskatalog im Sinne der gemeinsamen Aufgaben als wertvolles Werkzeug zu nutzen, heißt es in einer aktuellen Meldung.

Zum BIM-Leistungskatalog

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Von Von HBD / BVMB / ZDB / Autobahn GmbH / DEGES / Melanie Schulz