Qualitätssicherung für Baustatik-Software mit der kostenlosen Online-Plattform EvaDat
Die kostenlose Online-Plattform EvaDat setzt die Richtlinie „VDI 6201 Softwaregestützte Tragwerksberechnung“ in die Praxis um, indem sie eine digitale und allgemein verfügbare Datenbank für Evaluierungsbeispiele bereitstellt.
Die Online-Plattform EvaDat leistet als allgemein verfügbare Datenbank für Evaluierungsbeispiele einen Beitrag zur Qualitätssicherung und letztendlich auch Qualitätssteigerung bei der Herstellung und Anwendung von Statik-Software.
Zweck und Nutzen von EvaDat
In Deutschland kann Statik-Software von jedermann auf den Markt gebracht werden und ebenfalls von jedermann angewendet werden. Für die Qualitätssicherung bestehen weder auf Hersteller- noch auf Anwenderseite spezifische Vorgaben oder gar Regeln. Daher hat sich der Richtlinienausschuss VDI 6201 Softwaregestützte Tragwerksberechnung mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine Qualitätssicherung für Statik-Software realisiert werden kann.
Bei kommerzieller Software kommt immer wieder das Gefühl auf, mit einer Black-Box zu arbeiten; die zugrundeliegenden Theorien und Einstellungen sind nicht immer transparent. Eine Zertifizierung, wie aus anderen Bereichen bekannt, ist aufgrund der vielfältigen Berechnungspfade und häufigen Updates mit Änderungen und neuen Inhalten nicht möglich; Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden.
Softwareanwender haftet für Vollständigkeit und Richtigkeit der Ergebnisse
Deshalb hat sich der Ausschuss gegen eine generelle Zertifizierung der Software ausgesprochen – aber auch aus einem weiteren wichtigen Grund: Es soll keine trügerische Sicherheit vermittelt werden, die Software bedenkenlos zu verwenden und Verantwortung zu delegieren, denn letzten Endes haftet der Softwareanwender für die Anwendbarkeit des bei der Tragwerksplanung verwendeten Softwareprodukts sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Berechnungs- und Bemessungsergebnisse.
Neben einer Selbstverpflichtungserklärung sowohl für Hersteller als auch Anwender, aus der die jeweilige Bereitschaft und Befähigung hervorgeht, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, setzt die VDI 6201 auf die Bereitstellung von Evaluierungsbeispielen, mit deren Hilfe die Softwareentwickler eigene konzeptionelle Fehler aufdecken können und die Anwender die Eignung eines Softwareprodukts für die eigene Aufgabenstellung überprüfen können.
So definiert die VDI-Richtlinie 6201 in Blatt 1 die Anforderungen an die Evaluierung von numerischen Berechnungen und nimmt sowohl die Softwarehersteller als auch die Softwareanwender in die Pflicht:
- Der Hersteller muss sicherstellen, dass seine Software richtig rechnet (Verifikation).
- Der Anwender muss sicherstellen, dass er die richtige Software verwendet, die auch in der Lage ist, die erwarteten Effekte abzubilden (Validierung).
In Blatt 2 werden die Anforderungen an Form und Inhalt der Beispiele beschrieben und für die fünf definierten Beispielklassen je ein Referenzbeispiel ausführlich evaluiert. Weitere Beispiele sollen in einer Datenbank gesammelt und in einem Webportal zur Verfügung gestellt werden. Diese Datenbank wurde in den darauffolgenden Jahren in einem Forschungsvorhaben entwickelt und das Webportal durch die Plattform EvaDat umgesetzt.
Weitere Facetten der EvaDat-Plattform im Bauingenieur 01-02|2023
Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Bauingenieur 01-02|2023 mehr über die Verwendung der kostenlosen Online-Plattform EvaDat. Der Artikel erläutert den Hintergrund der Plattform, stellt Zweck und Nutzen dar, berichtet vom ersten Jahr nach ihrer Freischaltung und diskutiert, wie sie zum digitalen Nachschlagwerk für die softwaregestützte Tragwerksberechnung heranwachsen kann.
Empfehlung der Redaktion – das könnte Sie auch interessieren:
- Nichts mehr verpassen: Hier geht‘s zur Anmeldung für den Bauingenieur-Newsletter…
- Wichtige Abkürzungen aus der Baubranche
- Aktuelle Beiträge aus dem Special Bausoftware
- Aktuelle Beiträge aus dem Special Digitalisierung
- Neuartige Software und Dienstleistungen: 100 Bau-Start-ups, die Sie kennen sollten