Regelwerk für Ersatzbaustoffe verbesserungsbedürftig
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken, soll deren Qualität bundesweit vereinheitlicht werden. Hierzu führt die Bundesregierung eine neu in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ein. Doch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband sehen die Verordnung nur als Absichtserklärung.
Zum Schutz der natürlichen Ressourcen sollen zukünftig weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und Ersatzbaustoffe sollen attraktiver werden. Hierzu hat das Bundeskabinett die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen, die erstmals Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacke oder Gleisschotter beinhalten. Diese sind damit deutschlandweit gültig. Neben dem Einsatz von Ersatzbaustoffen wird in der Verordnung auch die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen geregelt. Zudem gibt die Mantelverordnung für den Schutz des Bodens und der Natur einheitliche Regeln vor, wie obertägige Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben, wieder verfüllt werden. Doch zu diesem Kabinettsbeschluss erklären der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband: „Die vom Bundeskabinett verabschiedete Mantelverordnung wird nicht zu einer maßgeblichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen, sondern bleibt eine bloße Absichtserklärung.“ Für sie sind die Spezialregelungen der Mantelverordnung zur Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen für die Baupraxis sekundär. Für die Verbände sind die relevanten Stoffströme der Bodenaushub und mineralische Bau-Abfälle, auf die sie auch wiederholt hingewiesen haben.
Ersatzbaustoffverordnung ist zu komplex
„Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird“, erklärte René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie. Zudem hat er Zweifel daran, ob die Verordnung für Bauherren und Bau- und Abbruchunternehmen die Realität widerspiegelt und rechtssicher umsetzbar ist. Hierzu sei die Ersatzbaustoffverordnung zu komplex. Des Weiteren bemerkt er, dass die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall teurer werde. „Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren“, so Hagemann-Miksits.
Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe
Für Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, gibt es für gütegesicherte Abfälle zur Verwertung keine Akzeptanz. Seiner Meinung nach müssten die mineralischen Bauabfälle, nachdem sie gütegesichert aufbereitet wurden, vom Merkmal der Abfalleigenschaft befreit werden, damit sie sich auf dem Markt gegen Primärmaterial durchsetzen können. „Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall“, so Pakleppa. Dabei hatte sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt. Doch die entsprechenden Regelungen fanden keinen Eingang in die Verordnung. Daher fordert Pakleppa spätestens mit der nächsten Novellierung eine „Nachjustierung“.
Recycling-Baustoffe befinden sich im Stoffkreislauf
Derzeit werden rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle durch Aufbereitung und Baustoff-Recycling im Stoffkreislauf gehalten. Dies beton Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, und meint weiter: „Wir streben weiterhin eine hohe Verwertungsquote an. Das allein reicht aber nicht. Der Markt muss viel attraktiver für qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe werden. Unsere Unternehmen stehen bereit, eine steigende Nachfrage zu bedienen. Die politischen Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bau müssen zukunftsfähig ausgestaltet werden. Die Regelungen der Mantelverordnung lassen noch viel Luft nach oben.“
Politik muss korrigierend eingreifen
Ein einheitliches Verfahren zur Entnahme von Proben sowie zu deren Analyse ist erforderlich, damit auf der Baustelle rechtssicher darüber entschieden werden könne, welcher Entsorgungsweg infrage kommt. Hierzu plädierten die Vertreter der drei Verbände, dass der Bundestag in einer inhaltlichen Befassung entsprechende Regelungsaufträge zum einheitlichen Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie in einem Entschließungsantrag formulieren solle. „Es darf nicht länger bei Absichtserklärungen bleiben, sondern es muss ein über diese Legislaturperiode hinaus politisch verbindlicher Arbeitsauftrag erteilt werden“, stimmen die drei Verbände überein. Zudem sind dich die Verbände einig, dass die Politik bei Fehlentwicklungen wie ungeplanten Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponierung korrigierten eingreifen muss, um eine Zuspitzung der Entsorgungssituation und der damit verbundenen Kostensteigerungen am Bau zu verhindern.
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