Kosten planen und abrechnen nach BIM-Modell
War bisher die Abrechnung der Mengen nur nach den VOB-Regeln üblich, so hält ab sofort die Digitalisierung des Bauwesens Einzug in die VOB.
Durch die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung wurde die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen jetzt erweitert und vereinfacht. Hiernach können Architekten und Ingenieure heute reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen.
Abrechnung nach realen Modellmengen
Dazu vereinbaren die Architekten und Ingenieure mit dem Auftraggeber, die Planung und Abrechnung des Projektes nach den realen Modellmengen. Eine gute Hilfe in diesem Zusammenhang ist das AVA- und Baukostenmanagementsystem California der G&W Software AG. Laut dem Hersteller ermöglicht es, den BIM-orientierten Ansatz schon in einer frühen Phase der Kostenplanung einzusetzen. Das BIM-Modell dient den ausführenden Unternehmen, ein Angebot auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe exakte Mengen der Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können sie im Modell die fertiggestellten Arbeiten markieren, so dass aufgrund dessen nach Absprache mit dem Bauherren fakturiert und die Bezahlung initiiert werden kann. Eine aufwändige Erstellung des Aufmaßes entfällt somit.
Mit CO2– oder Ressourcenbilanz ergänzen
Als Nebeneffekt der dazu notwendigen exakten Planung und sich daraus ergebenen real Mengen, stehen den Planenden Werte für eine CO2-Bilanz oder ein Ressourcen-Register zur Verfügung.