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Ingenieurbau 01.03.2003, 00:00 Uhr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) werden im März 2003 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) für den Bereich der Bauwerke an Bundesfernstraßen eingeführt.

 

 

Foto: PantherMedia / mindscanner

Sie lösen außer den nun nicht mehr gültigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten (ZTV-K) auch andere, bisher eigenständige Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV), die jetzt in die ZTV-ING eingearbeitet sind, ab. Darüber hinaus beinhalten sie den Rahmen für weitere, noch zu erarbeitende Regelwerke für Ingenieurbauten. Die folgenden Darstellungen geben einen Einblick in die Notwendigkeit für die Erarbeitung dieses neuen Regelwerks im Allgemeinen und in die Vorgeschichte dieser ZTV-ING im Besonderen sowie einen Überblick über ihre Inhalte.

Der vollständige Beitrag ist erschienen in:
Bauingenieur 03.2003, Seite 139-149

Von H. Metzler

Dr.-Ing. Horst Metzler, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz Münster, Fürstenbergstraße 15, 48147 Münster