Grundstein für BIM-basierte Baugenehmigung gelegt
Die Ergebnisse eines Pilotprojekts, bei dem die Pläne für eine Firmenzentrale digital eingereicht wurden, zeigen das Potenzial eines BIM-basiertes Bauantragsverfahren.
Auf Basis eines 3D-Modells des geplanten Gebäudes können Bauherren künftig ihre Bauanträge digital bei den zuständigen Behörden einreichen. Dazu hat das Projekt „BIM-basierter Bauantrag“, das an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum (RUB) koordiniert wurde, nach eigenen Angaben den Grundstein gelegt. Die Forschenden und ihre Partner entwickelten dabei Anforderungen an und Vorgaben für die Gebäudemodelle und verknüpfte Daten, zudem evaluierten sie Möglichkeiten, die Datenqualität bei der Einreichung eines Antrags zu prüfen und die Eingaben zu visualisieren.
3D-Modell mit BIM-Infos
Immer mehr Bauvorhaben werden mittels Building Information Modeling (BIM) geplant. Dabei erstellen die Planerinnen und Planer ein digitales 3D-Modell des Bauwerks, das alle notwendigen Informationen enthält. „Vor diesem Hintergrund erscheint es umständlich und nicht nachhaltig, dass man für den Bauantrag noch immer 2D-Baupläne auf Papier einreichen muss“, sagt Projektleiter Prof. Dr. Markus König, der den Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen der RUB leitet.
Dass der Antrags- und Genehmigungsprozess auch durchgehend digital funktioniert und alle Beteiligten entlasten kann, habe das Projekt „BIM-basierte Baugenehmigung in NRW“ gezeigt. Das Team der RUB hat das konzeptionelle Vorgehen aus dem Vorgängerprojekt nun mit seinen Partnern, der Stadt Dortmund, Drahtler Architekten und der Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH, am Beispiel der neuen Firmenzentrale der Firma Opländer in Dortmund evaluiert. „Es war uns auch wichtig zu ermitteln, ob für Architektinnen und Architekten ein Mehraufwand entsteht und dieser dann durch die vereinfachte Antragstellung kompensiert werden kann“, erklärt André Vonthron vom Projektteam.
Plausibilitätsprüfung vor dem Einreichen
Die entwickelte Vorgehensweise erlaubt es nun, ein BIM-Modell mit sämtlichen technischen Informationen hochzuladen und sich schon vor dem Einreichen des Antrags anzeigen zu lassen, ob alle Angaben vollständig und plausibel sind. Das Konzept basiert auf offenen und herstellerneutralen Standards.
Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörden können Anforderungen wie etwa zur Einhaltung von Barrierefreiheit oder des Brandschutzes direkt am Modell überprüfen und es gegebenenfalls mit Notizen versehen. Die manuelle Prüfung von Papierplänen fällt weg. „Insgesamt macht das den Prozess für beide Seiten transparenter und effizienter“, so Markus König.
Auch der Bauherr äußert sich sehr positiv: „Die Bereitschaft und der unbedingte Wille den Neubau unserer Firmenzentrale mit der BIM-Methode umzusetzen, wurde durch die Idee, den Bauantrag digital BIM-basiert einzureichen, auf ein neues, bisher völlig unbekanntes Terrain gehoben“, so Jan Opländer, Geschäftsführer der Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH.
Erfahrungen der Baubehörde
Im Bericht zur ersten BIM-basierten Baugenehmigung in NRW nennen Ludger Deimel und Nils Hoffmann von der Bauaufsicht der Stadt Dortmund allerdings auch einige Fragen, die künftig geklärt werden müssen, wenn das Vorgehen eingeführt werden soll:
- Wie und womit prüfen wir baurechtlich ein BIM-Modell?
- Wie beteiligen wir andere Stellen im Verfahren?
- Wie wird die digitale Baugenehmigung erteilt?
- Wie ist das Verhältnis der angestammten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung der BIM-Methodik in Baugenehmigungsverfahren?
„Zweifellos konnten wichtige praktische Erfahrungen gesammelt werden, die einen weiteren Baustein in Richtung einer umfänglichen Integration von BIM ins Baugenehmigungsverfahren bilden werden“, heißt es dennoch. Und in ihrem Fazit sieht die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund „einen wesentlichen Vorteil in der automatisierten Ermittlung und Aggregation von bestimmten Informationen und deren anschauliche Visualisierung auf der Grundlage der BIM-Modelle. Hierzu gehören beispielsweise die Bruttogeschossflächen und Grundstücksfläche für die Ermittlung der Grundstückflächenzahl.“
Im Rahmen des aktuellen Projektes konnte jedoch noch nicht das volle Potenzial bezüglich der automatisierten Prüfungen ausgeschöpft werden, fügt sie jedoch einschränkend hinzu: „Planungsrechtline Übereinstimmungen, Abstandsflächen, Rettungsweg und Aspekte der Barrierefreiheit mussten mit Hilfe von Ansichten oder durch Navigation in den BIM-Modellen manuell geprüft werden. Insbesondere komplexe Zusammenhänge, zum Beispiel die Ermittlung des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über mittlerer Geländehöhe, waren nicht eindeutig aus dem Modell mit Hilfe von automatisierten Abfragen zu ermitteln.“
Erfahrungen im Architekturbüro
Auch das Architekturbüro Drahtler, das bereits seit einigen Jahren BIM-basiert plant, sieht in seinem Resümee viel Licht, aber auch Schatten: Die Vorgaben und auch notwendigen Ergänzungen führten zu einem höheren Aufwand bei der Erstellung der BIM-Modelle, da zahlreiche zusätzliche Raumobjekte modelliert und attribuiert werden mussten, um die Auswertungen durch die Bauaufsichtsbehörde zu ermöglichen.
Des Weiteren wurden interne Datenbanken für die Verwaltung der Attribute für die einzelnen Bauteile und Strukturelemente erarbeitet. „Diese zusätzlichen Aufwände können nach HOAI jedoch nicht vergütet werden“, lautet ein Kritikpunkt. Dadurch dass nicht alle Sachverständigen direkt über das Modell eingebunden werden konnten, mussten ausgesuchte Aspekte zusätzlich konventionell erstellt werden, so ein anderes Problem. Und: „Eine größere Schwierigkeit bei der Vervollständigung der BIM-Modelle war das Einpflegen von Eigenschaften, die durch externe Personen vorgegeben wurden.“
Fazit des Berichts
Unter den Handlungsempfehlung betont der Bericht die Vorteile eines BIM-basierten Bauantragsverfahren und einer BIM-basierte Baugenehmigung: „Medienbrüche werden vermieden, die Kommunikation wird verbessert und durch automatisierte Auswertungen und Prüfungen können bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren in Zukunft schneller abgewickelt werden.“
Allerdings vermerkt der Bericht auch, dass wohl nicht alle Mehraufwände bei den Planenden vollständig reduziert werden können und fordert daher, dass zusätzliche Anreize geschaffen werden sollten, zum Beispiel kürzere Bearbeitungszeiten und reduzierte Gebühren.
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