Honorartafelwerte für Ingenieure aktualisiert
Sind die aktualisierten Honorartafeln des neuen Siemon-Gutachtens in einer Software integriert, können Planerteams Kostensteigerungen und gestiegene Anforderungen bei Angeboten und Rechnungen besser berücksichtigen.
Die Honorartafelwerte sind die Schwächen der aktuellen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie wurden aus der HOAI 2013 übernommen und die Mindest- und Höchstsätze lediglich durch Orientierungswerte ersetzt. Die Folge ist, dass die Honorare viel zu niedrig sind. Dies konnte durch das Siemon Gutachten zu angemessenen Honorartafelwerten in der HOAI 2021 belegt werden. Demnach berücksichtigt die HOAI 2021 die Kostensteigerungen und neuen Anforderungen an planende Berufe nicht, die sich in den vergangenen acht Jahren ergeben haben. Das Gutachten wurde im Auftrag vom IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft zusammen mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) in Auftrag gegeben. Unterstützt wurden sie von Weise Software GmbH und dem Qualitätsverbund Planer am Bau.
Faire Honorare für Architekten und Ingenieure
Die Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH hatte den Auftrag für das Gutachten zur Untersuchung der Honorartafelwerte erhalten. Die Honorartafelwerte bilden die baufachliche und rechnerische Basis für angemessene Honorare für die Grundleistungen in der HOAI. Für die richtige Berechnung der Honorare hat das beauftragte Büro die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Als Grundlage für das Gutachten nutzt das Büro eine Umfrage unter 5.400 Architektur- und Ingenieurbüros. Hieraus hat sich der Vorschlag entwickelt, für eine Aktualisierung der Honorartafelwerte als Anhaltswerte für Grundleistungen der Leistungsbilder zu nutzen. Der Vorschlag begründet sich darin, dass die Kostensteigerungen der letzten Jahren, die sich auf Personal- und Sachkosten beziehen, nicht berücksichtigt wurden. Zudem hat sich eine höhere Planungskomplexität durch mehr Beteiligte an einem Projekt in den letzten Jahren ergeben. Dadurch kommt es zu einer zeitaufwendigeren Koordination und Abstimmung unter den Planerteams. Auch werden zur Begründung der Steigerung der Honorare neue Rechtsprechungen und Gesetzgebungen sowie eine zunehmende Spezialisierung der Planungsdisziplinen genannt.
Steigerungen um bis zu 26,7 Prozent
Die mit diesem Gutachten ermittelten Anhaltswerte liegen je nach Leistungsbild zwischen rund 17 und 26 Prozent über den Honoraren der derzeitigen HOAI 2021. So wurden beispielsweise bei einem Objekt mit zwei Millionen Euro anrechenbaren Kosten beim Leistungsbild Tragwerksplanung in der Honorarzone III eine Steigerung von 17,57 Prozent ermittelt, während sich bei einem ebenso teuren Objekt beim Leistungsbild Gebäude in der gleichen Honorarzone eine Kostensteigerung von 24,53 Prozent ergab. Für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke, bei einem angesetzten Objekt mit fünf Millionen Euro der anrechenbaren Kosten in der Honorarzone III liegt bei einer Steigerung von 20,3 Prozent. Die größte Steigerung mit 26,70 Prozent wurde bei einem Objekt mit einer Million Euro anrechenbaren Kosten beim Leistungsbild Technische Ausrüstung in der Honorarzone II ermittelt. Diese Unterschiede machen den dringenden Bedarf einer Aktualisierung der Honorartafelwerte für Architekten und Ingenieure deutlich. Mit den neuen Honorartafeln des Siemon-Gutachtens haben Anwender die Möglichkeit, ihren Auftraggebern auf der Basis des gestiegenen Aufwandes berechnete Angebote zu unterbreiten und Projekte angemessen abzurechnen.
Übernahme des Gutachtens
Wird das Gutachten in einer HOAI-Software, wie zum Beispiel in dem Programm zur Honorarberechnung und Angebotserstellung von Weise Software übernommen, können Architekten und Ingenieure gegenüber ihren Auftraggebern bei Honorarverhandlungen plausibel argumentieren und angemessene Honorare erzielen, die den tatsächlichen Aufwand berücksichtigen. Der volle Wortlaut des Gutachtens sowie die entsprechenden Honorartafeln sind in der Software HOAI Pro 2021 enthalten.
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