Desinfektionsmittel: Stand 2020 und Entwicklungen der letzten Jahre
Zusammenfassung: Für Desinfektionstätigkeiten sind wirksame und sichere Desinfektionsmittel auszuwählen. In der Praxis ist dies oft schwer umsetzbar, da der Zugang zu geeigneten Informationen fehlt. Die Datensammlung zu Desinfektionsmitteln DESINFO und deren Analyse durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erhebt seit ca. 20 Jahren regelmäßig arbeitsschutzbezogene Stoffinformationen. Dadurch wird eine schnelle, vergleichende Beurteilung als Unterstützung bei der Ersatzstoffsuche möglich. Anfang 2020 umfasste DESINFO 1 233 Produkte mit insgesamt 206 unterschiedlichen Inhaltsstoffen für die Desinfektion von Flächen, Medizinprodukten, Händen und Haut. Die vorliegende Analyse und Entwicklungen seit 2012 zeigen, dass gebrauchsfertige Tücher für die Flächendesinfektion ein neues, sicheres Arbeitsverfahren darstellen. Bei der Handhabung von Konzentraten muss weiterhin das erhöhte Gefährdungspotenzial durch ätzende bzw. reizende Stoffeigenschaften berücksichtigt werden. Das Angebot an aldehydfreien Produkten wächst daher kontinuierlich.
1 Einleitung
Desinfektionen zählen zu den Standardtätigkeiten im Gesundheitsdienst [1]. Die Corona-Pandemie hat der Desinfektion darüber hinaus in allen Bereichen des Arbeitslebens einen höheren Stellenwert verliehen. Gegenwärtig verwenden Beschäftigte auch in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes regelmäßig Hände- und Flächendesinfektionsmittel, wobei ebenso eine sichere Handhabung erforderlich ist.
Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe; Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln unterliegen gemäß Biozidverordnung und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) der Pflicht zur Durchführung einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung [2; 3]. Einen zentralen Aspekt der Gefährdungsbeurteilung stellt die Substitutionsprüfung dar. Den Beschäftigten muss für eine durchzuführende Desinfektionsmaßnahme ein zu diesem Zweck wirksames und gleichzeitig sicheres Produkt bereitgestellt werden. Hygiene- und Arbeitsschutzaspekte spielen dabei eng zusammen.
Das Wirksamkeitsspektrum für die Desinfektionsmittel wird in den bekannten Desinfektionsmittellisten, z. B. des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder Industrieverbands Hygiene & Oberflächenschutz (IHO), sowie in den Produktinformationen der Hersteller, spezifisch und umfangreich beschrieben [4; 5]. Im Gegensatz dazu kann die gleichzeitig unerlässliche Ersatzstoffsuche und richtige Auswahl eines sicheren Desinfektionsmittels mit erforderlicher Wirksamkeit bei der Produktfülle auf dem Markt herausfordernd sein. Seit mehr als 20 Jahren sammelt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) daher arbeitsschutzbezogene Informationen zu Mitteln, die zur Desinfektion von Flächen, Medizinprodukten, Händen und Haut eingesetzt werden, in der Datensammlung DESINFO. Die hier vorhandenen gefahrstoffrechtlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen der Desinfektionsmittel werden anhand des GHS-Spaltenmodells (GHS: Globally Harmonized System) [6] beurteilt. Die anwendende Person erhält somit eine systematische Übersicht über die Gefahreneinordnung von Desinfektionsmitteln. So ist ein schneller Vergleich verschiedener Produkte möglich.
Die Ergebnisse der Datensammlung DESINFO wurden regelmäßig publiziert [7 bis 11]. Die aktuelle Datenauswertung spiegelt den Stand Februar 2020 wider, bevor die Corona-Pandemie einen zeitweisen Desinfektionsmittelengpass auslöste. Zudem werden zeitliche Entwicklungen der Häufigkeit von Desinfektionsmitteln mit ausgewählten Wirkstoffen wie Alkoholen oder quartären Ammoniumverbindungen (QAV) auf dem Markt ab dem Jahr 2012 aufgezeigt.
2 Informationen zur „DESINFO 2020“
Die verschiedenen Desinfektionsmittellisten des VAH, IHO, Robert Koch-Instituts (RKI) sowie das Expertisenverzeichnis der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin (ÖGHMP) waren die Grundlage für die Erfassung der DESINFO. In diesen Listen werden ausschließlich auf ihre Wirksamkeit geprüfte Produkte geführt. Die VAH-, IHO- und ÖGHMP-Listen wurden im Februar 2020 online abgerufen, die RKI-Liste entspricht der Ausgabe vom 31.10.2017 [4; 5; 12; 13]. Die hier vorliegende Sammlung „DESINFO 2020“ enthält, wie auch schon die Vorgängerversionen, keine Produkte zur Wäschedesinfektion.
Für die Datenauswertung wurden für jedes Produkt Name, Herstellerinformation, Anwendungszweck (z. B. Desinfektion von Flächen, Medizinprodukten, Händen oder Haut), Form (z. B. gebrauchsfertige Lösung, gebrauchsfertige Tücher, Konzentrat), CLP-Kennzeichnung, CAS-Nummer, Inhaltsstoffe und die Konzentration der Inhaltsstoffe erfasst. Diese Informationen wurden den Sicherheitsdatenblättern der Produkte entnommen, die Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt hatten. Für weiterführende Beschreibungen der Auswertung wird auf den Fachartikel aus dem Jahr 2017 verwiesen, der die Vorgehensweise der strukturierten Auswertung sehr detailliert beschreibt [9].
3 Allgemeine Auswertung der „DESINFO 2020“
Insgesamt wurden 1 391 Produkte für die Desinfektion von Flächen, Medizinprodukten, Händen und Haut von 187 verschiedenen Herstellern oder Lieferanten in die Erfassung aufgenommen. In den regelmäßigen Datenerfassungen der vergangenen Jahre wurden die Desinfektionsmittel für Medizinprodukte immer als Instrumentendesinfektionsmittel aufgeführt. Von den 1 391 Produkten wurden 157 Produkte nicht ausgewertet, da keine Sicherheitsdatenblätter und/oder Produktinformationen von den Herstellern vorlagen, die Produkte nicht mehr hergestellt wurden oder im deutschen Markt nicht erhältlich waren.
Die folglich 1 233 vorliegenden Datensätze enthalten Informationen zu 714 Flächendesinfektionsmitteln, 234 Desinfektionsmitteln für Medizinprodukte sowie 285 Hände- und Hautdesinfektionsmitteln. Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über die Verteilung der Desinfektionsmittel nach Produktgruppe sowie vom Hersteller bereitgestellte Produktformen. Flächendesinfektionsmittel stellen mit 714 Produkten (= 58 %) die größte Produktgruppe der gelisteten Desinfektionsmittel in Form von gebrauchsfertigen oder konzentrierten Lösungen sowie gebrauchsfertigen Tüchern dar.
3.1 Häufigkeitsverteilung der Inhaltsstoffe
Insgesamt wurden bei der Datenerfassung 206 verschiedene Inhaltsstoffe in den 1 233 ausgewerteten Produkten identifiziert. Tabelle 2 enthält die 67 Inhaltsstoffe, die 90,2 % der Nennungen mit CAS-Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) der Listen entsprechen. Die sechs häufigsten Inhaltsstoffe in Produkten sind die Alkohole Ethanol, 2-Propanol und 1-Propanol in Flächen- und Hände-/Hautdesinfektionsmitteln, die QAV Didecyldimethylammoniumchlorid und Benzyl-C12-C16-alkyldimethylammoniumchlorid vornehmlich in Flächendesinfektionsmitteln sowie das Alkylamin N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin in Desinfektionsmitteln für Flächen und Medizinprodukte. Der häufigste Inhaltsstoff der Wirkstoffgruppe der Aldehyde ist Glutaraldehyd in Desinfektionsmitteln für Flächen und Medizinprodukte. Glyoxal und Formaldehyd sind in weniger Produkten enthalten.
Von diesen 67 häufigsten Inhaltsstoffen in Desinfektionsmitteln haben 20 Inhaltsstoffe einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900, anhand dessen die inhalative Gefährdung beurteilt werden kann [14]. Für zwei weitere Stoffe können die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Expositionsbewertung herangezogen werden [15]. Ein weiteres Beurteilungskriterium, wenn kein AGW oder keine MAK vorliegt, stellen internationale Grenzwerte oder Derived No Effect Level (DNEL) dar. Mit diesen Werten kann die inhalative Gefährdung von 28 weiteren Stoffe abgeschätzt werden (siehe Tabelle 2) [16; 17].
Die vier Desinfektionsmittellisten von VAH, IHO, RKI und ÖGHMP werden seit 2012 ausgewertet (Daten aus 2012 bisher nicht publiziert), vorher wurde nur die VAH-Liste analysiert [7 bis 11]. Anhand dieser Daten kann somit im Zeitraum von 2012 bis 2020 die Entwicklung der Inhaltsstoffe in diesen gelisteten Desinfektionsmitteln allgemein abgebildet werden. Datenerfassungen wurden in den Jahren 2012, 2016, 2018 und 2020 vorgenommen. Die Anzahl der insgesamt ausgewerteten Produkte stieg dabei von 955 (2012), 1 051 (2016) und 1 225 (2018) auf 1 233 (2020) an. In Bild 1 ist die absolute und relative zeitliche Entwicklung der häufigsten Vertreter der Wirkstoffgruppen Alkohole, QAV, Alkylamine und Aldehyde in Desinfektionsmitteln dargestellt.
Die Anzahl der Produkte mit dem Inhaltsstoff Ethanol ist angestiegen, wodurch der relative Anteil auf 37 % wuchs. Produkte mit den Inhaltsstoffen 2-Propanol und 1-Propanol wurde ebenfalls vermehrt bereitgestellt. Die beiden QAV Didecyldimethylammoniumchlorid und Benzyl-C12-C16-alkyldimethylammoniumchlorid sowie das Alkylamin N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin wurden auch als Inhaltsstoffe in mehr Produkten eingesetzt und ihre relative Häufigkeit stieg folglich um 3 %, 7 % bzw. 5 % an. Die Produktanzahl mit Glutaraldehyd ging schwankend zurück. Im Jahr 2020 waren dies noch 26 Produkte für die Flächendesinfektion und 36 für die Desinfektion von Medizinprodukten. Die Produktanzahl mit den Wirkstoffen Glyoxal und Formaldehyd reduzierte sich um die Hälfte. Im Jahr 2020 enthielten noch 5 % der gesamten Produkte Glutaraldehyd als Inhaltsstoff und nur noch jeweils 1,5 % Glyoxal oder 1,3 % Formaldehyd.
3.2 Kennzeichnung
In der Auswertung aus dem Jahr 2016 hatten die Hersteller die Desinfektionsmittel schon häufig nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) eingestuft. Aufgrund der Übergangsfrist bis Juni 2017 wiesen einige Produkte aber noch die „alte“ Kennzeichnung auf [9; 18]. Wesentliche Kennzeichnungsmerkmale von Desinfektionsmitteln sind in Tabelle 3 zusammengefasst: Alkoholische Hände-/Haut- und Flächendesinfektionsmittel als gebrauchsfertige Lösung oder Tücher sind entzündbare Flüssigkeiten (Piktogramm GHS02 Flamme) und können zusätzlich eine Reizwirkung auf Haut, Augen oder Atemwege oder eine Sensibilisierung der Haut (Piktogramm GHS07, Ausrufezeichen) haben.
Die Kennzeichnung mit Ätz-/Reizwirkung auf Haut und Augen (Piktogramme GHS05 Ätzwirkung, GHS07 Ausrufezeichen) sowie einer langfristigen Gewässergefährdung (Piktogramm GHS09 Umwelt) liegt fast ausschließlich bei Konzentraten für Flächen und Medizinprodukte auf Basis von QAV und Alkylaminen vor. Ebenfalls gibt es weitere Produkte, die mit zuvor genannten Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet sind, aber noch zusätzlich mit dem Piktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr). Dies sind Konzentrate für Flächen und Medizinprodukte überwiegend auf Basis von Aldehyden, QAV und Alkylaminen, die atemwegssensibilisierend oder krebserzeugend wirken oder eine spezifische Ziel-Organ-Toxizität bei wiederholter Exposition (Kategorie 2) haben könnten. Überwiegend gebrauchsfertige Lösungen und Tücher zur Flächendesinfektion auf Basis von QAV (< 1 g QAV/100 g Lösung) sind mit keinem Piktogramm gekennzeichnet. Diese Produkte sind dennoch mit einer langfristigen Gewässergefährdung (Kategorie 3) eingestuft. Nach CLP-Verordnung wird auf dem Etikett zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr (und soll auf den ersten Blick die potenzielle Gefährdung signalisieren). „Achtung“ steht für die Kategorie mit geringen Gefährdungen; diese Kennzeichnung können gebrauchsfertige alkoholische Produkte haben. Sie können aber, wie auch konzentrierte Lösungen, ebenfalls mit „Gefahr“ für schwerwiegende Gefährdungen gekennzeichnet sein.
Alkoholische Flächen- oder Hände-/Hautdesinfektionsmittel als gebrauchsfertige Lösung oder Tücher sind mit den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) für (leicht/extrem) entzündbare Flüssigkeiten (H224 bis H226) gekennzeichnet. Diese Produkte, die vor allem 1-Propanol oder 2-Propanol enthalten, können zusätzlich die Kennzeichnung für schwere Augenreizungen (H319) oder Schläfrigkeit und Benommenheit (H336) haben. Schwere Verätzungen der Haut und Augen (H314) sind hingegen bei der Handhabung von Konzentraten zu Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten möglich. Zuletzt sind konzentrierte oder verdünnte Desinfektionsmittel für Flächen oder Medizinprodukte, die auf QAV oder Alkylaminen basieren, mit den H-Sätzen der akuten oder langfristigen Gewässergefährdung (H400 bis H412) gekennzeichnet. Besonders kritisch zu betrachten sind Desinfektionsmittel, die haut- oder atemwegssensibilisierend, krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) sind. Konzentrate zur Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten, die Aldehyde oder QAV enthalten, tragen die Kennzeichnung für allergische Hautreaktionen (H317). Mit H334 sind diese Produkte zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie das atemwegssensibilisierende Glutaraldehyd enthalten. Bei Produkten, die mit H350 (krebserzeugend), H340 (keimzellmutagen) oder H360 (reproduktionstoxisch) gekennzeichnet sind, hat die Substitutionsprüfung nach GefStoffV und TRGS 500 besonders hohe Priorität. Hier haben Arbeitgebende über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus noch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen [2; 19]. Formaldehyd oder der Formaldehydabspalter Ethylendioxydimethanol (CAS-Nr. 3586-55-8) sind die einzigen Inhaltsstoffe in Desinfektionsmitteln, die als krebserzeugend eingestuft sind. Produkte mit diesen Wirkstoffen müssen folglich mit H350 gekennzeichnet sein, wenn sie einen krebserzeugenden Stoff der Kategorie 1A oder 1B von ≥ 0,1 % enthalten. Als keimzellmutagen (H340) oder reproduktionstoxisch (H360) ist kein Produkt gekennzeichnet. Hinsichtlich des Mutterschutzes ist somit kein Inhaltsstoff enthalten, der fruchtschädigend wirkt. Eine Kennzeichnung als Verdachtsstoffe für genetische Defekte (H341) haben lediglich Konzentrate mit dem Inhaltsstoffen Formaldehyd oder Glyoxal.
4 Spezielle Auswertung: Anwendung des GHS-Spaltenmodells
Die Desinfektionsmittel basieren, in Abhängigkeit von ihrem Einsatzbereich und der erforderlichen Desinfektionswirkung, auf verschiedenen Wirkstoffgruppen. Diese weisen, wie in Abschnitt 3.2 beschrieben, Unterschiede in ihrer gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung auf. Im Rahmen der DESINFO-Auswertung werden die einzelnen Produkte nach dem GHS-Spaltenmodell beurteilt [6]. Dies bietet der anwendenden Person die strukturierte Vergleichbarkeit der Gefährlichkeit des eigenen Produktes mit dem Gesamtspektrum der unterschiedlichen Desinfektionsmittel im Rahmen der Substitutionsprüfung. Das Spaltenmodell differenziert in fünf Faktoren. Davon werden drei einer „Gefahr“ und zwei dem „Wirksamwerden der Gefahr“ zugeordnet, die anhand der produktbezogenen Gefahrenhinweise in fünf Stufen von „vernachlässigbar“ bis „sehr hoch“ abgeschätzt werden können [6]. Für die Substitutionsprüfung der Desinfektionsmittel können die drei Gefahren „akute (Nr. 2a) oder chronische Gesundheitsgefahren (Nr. 2b)“, „Umweltgefahren (Nr. 3)“ und „physikalische chemische Einwirkungen (Nr. 4)“ herangezogen werden. Wie in dem Artikel aus 2017 dargelegt, werden die zwei weiteren Faktoren „Freisetzungsverhalten (Nr. 5)“ und „Verfahren (Nr. 6)“ nicht mit einbezogen. Die DESINFO-Auswertung bezieht sich lediglich auf gefährliche Stoffeigenschaften der Produkte [10]. Die zusätzliche Berücksichtigung des „Wirksamwerdens der Gefahr“ ist eigenständig vom Betrieb vorzunehmen.
Im Folgenden wurde das GHS-Spaltenmodell auf die Produkte zur Desinfektion von Flächen, Medizinprodukten sowie Händen und Haut angewendet. In der Auswertung wurden nach Wirkstoffgruppe von Aldehyden, Alkoholen, Alkylaminen über Peroxidverbindungen bis hin zu QAV und einigen weiteren Wirkstoffgruppen differenziert. Deren Festlegung erfolgte nach dem mengenmäßig größten Anteil einer Wirkstoffgruppe in einem Produkt. Andere, geringer dosierte Wirkstoffgruppen konnten ebenfalls in demselben Produkt enthalten sein. Die Gefahren nach den Spaltennummern 2 bis 4 wurden für die Produktformen gebrauchsfertige Lösung, gebrauchsfertige Tücher und Konzentrat dargestellt.
4.1 Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel stellen die größte Produktgruppe dar und werden zu 41 % als gebrauchsfertige Lösung, zu 26 % als Tücher oder zu 33 % als Konzentrate von den Herstellern bereitgestellt. Die beiden am häufigsten vertretenden Wirkstoffgruppen in diesen Produkten sind die Alkohole mit 45 % und die QAV mit 37 %. Der Produktanteil auf der Wirkstoffbasis von Aldehyden, Alkylaminen oder Peroxidverbindungen liegt bei 3 bis 6 % (Tabelle 4).
Alkoholische Produkte werden – mit zwei Ausnahmen – als gebrauchsfertige Lösung oder in Form von Tüchern eingesetzt. Für beide Produktformen ergibt sich eine weitgehend identische Einordnung nach dem GHS-Spaltenmodell, da sie einen Wirkstoff oder eine Kombination der Wirkstoffe Ethanol, 2-Propanol oder 1-Propanol ähnlicher Konzentration enthalten. Besonders die nach dem Spaltenmodell teilweise „hoch“ eingeordnete Brandgefahr ist bei der Substitutionsprüfung zu beachten. Die gebrauchsfertigen Mittel enthalten hauptsächlich Alkohole bis zu 50 Gew.-% (96 Produkte), 60 Gew.-% (62 Produkte), 70 Gew.-% (40 Produkte) und 80 Gew.-% (52 Produkte). Produkte, die die Wirkstoffgruppen Alkohole und QAV als Kombination enthalten, weisen Alkoholkonzentrationen unter 40 Gew.-% auf. Produkte auf QAV-Basis werden als zweitgrößter Vertreter bei Flächendesinfektionsmitteln zu 57 % als Konzentrate und zu jeweils 22 % als gebrauchsfertige Lösungen oder Tücher bereitgestellt. QAV können chronisch gewässergefährdend sein. Dies spiegelt sich in der Einordnung der QAV-basierten Konzentrate im Spaltenmodell wider. Aufgrund der niedrigeren Wirkstoffkonzentrationen der QAV in gebrauchsfertigen Lösungen oder Tüchern sind die zugeordneten Gefahrenstufen im Spaltenmodell durchweg geringer. Ebenso wie Produkte auf Alkylaminbasis sind Produkte auf Aldehydbasis fast ausschließlich als Konzentrate erhältlich. Nach dem Spaltenmodell ist für diese Produkte die akute und chronische Gesundheitsgefahr zu beachten, wenn sie Aldehyde enthalten. Gebrauchsfertige oder konzentrierte Lösungen, die auf Peroxidverbindungen basieren, werden ebenfalls zur Flächendesinfektion verwendet. Konzentrate enthalten vor allem den Wirkstoff Peroxyessigsäure, der ätzend gegenüber Haut und Augen (H314) wirkt und ein Oxidationsmittel (H272) ist. Gebrauchsfertige Lösungen und Tücher enthalten den Wirkstoff Wasserstoffperoxid in geringeren Konzentrationen.
Insgesamt ist die Anzahl der Flächendesinfektionsmittel von 521 gelisteten Produkten in 2012 auf 714 in 2020 angestiegen. Die alkoholhaltigen Produkte haben sich verdoppelt, was vor allem auf das stark wachsende Angebot der alkoholischen Tücher ab 2016 zurückzuführen ist (2016: 16 Produkte, 2020: 117 Produkte). Dieser Anstieg verzeichnet sich ebenfalls bei den Tüchern, die auf QAV basieren (2016: 9 Produkte, 2020: 60 Produkte). Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der Konzentrate auf QAV-Basis um 22 % (2012: 189 Produkte, 2020: 147 Produkte) gesunken. Die Anzahl der aldehydhaltigen Produkte hat sich von 2012 an fast halbiert: Anfang 2020 waren nur noch 19 Produkte gelistet. Im Gegensatz dazu hat sich die Anzahl der gelisteten Produkte, die auf Peroxidverbindungen oder Alkylaminen basieren, von 2012 auf jeweils über 30 bis 40 Produkte in 2020 verdoppelt. Im Vergleich zu den Ergebnissen des GHS-Spaltenmodells für Flächendesinfektionsmittel aus den Jahren 2016 und 2018 sind keine Unterschiede erkennbar [10, 11].
5 Desinfektionsmittel für Medizinprodukte
Anfang 2020 gab es 234 Desinfektionsmittel für Medizinprodukte, die zu 75 % als Konzentrat und zu 25 % als gebrauchsfertige Lösung vom Hersteller bereitgestellt wurden. Fast die Hälfte der Produkte basiert auf QAV; die anderen Produkte enthalten insbesondere Alkylamine oder Aldehyde (Tabelle 5).
Für QAV-Konzentrate ist wie zuvor bei Flächendesinfektionsmitteln die chronische Gewässergefährdung der Inhaltsstoffe bei der Substitutionsprüfung zu beachten. Ebenso wird den Konzentraten auf Aldehydbasis bedingt durch ihre gefährlichen Eigenschaften eine hohe bzw. sehr hohe chronische Gesundheitsgefahr nach dem Spaltenmodell zugeordnet. Alle gebrauchsfertigen Anwendungslösungen ließen sich aufgrund der geringeren Wirkstoffkonzentrationen nach dem GHS-Spaltenmodell als weniger gefährlich einordnen. In gebrauchsfertigen Desinfektionsmittellösungen für Medizinprodukte ist der Alkoholgehalt generell niedriger als in gebrauchsfertigen Flächen- oder Händedesinfektionsmitteln. Für die Desinfektion bestimmter Medizinprodukte, z. B. rotierender Instrumente im Dentalbereich oder in der Podologie, kann der Alkoholgehalt von 10 bis 30 % variieren.
Seit dem Jahr 2012 ist insbesondere die Anzahl an gelisteten Desinfektionsmitteln für Medizinprodukte auf QAV-Basis kontinuierlich um 42 % angestiegen (2012: 72 Produkte, 2020: 102 Produkte). Im Gegensatz dazu hat sich die Anzahl der Produkte mit Alkylaminen als Wirkstoffbasis von 64 auf 40 Produkte reduziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Produkte QAV als primären Wirkstoff und Alkylamine als ergänzenden, in geringeren Konzentrationen enthaltenen Wirkstoff enthalten. Produkte mit Peroxidverbindungen als Basis haben sich in diesen acht Jahren von neun auf 17 Produkte verdoppelt. Der Hauptwirkstoff ist dabei Peroxyessigsäure. Insgesamt werden weiterhin Desinfektionsmittel für Medizinprodukte zu 25 % als gebrauchsfertige und zu 75 % als konzentrierte Mittel bereitgestellt. Im Vergleich zu den Ergebnissen des GHS-Spaltenmodells für Desinfektionsmittel für Medizinprodukte aus den Jahren 2016 und 2018 sind keine Unterschiede erkennbar [10; 11].
6 Hände-/Hautdesinfektionsmittel
Von den 285 Produkten, die zur Hände- und/oder Hautdesinfektion eingesetzt werden können, werden 281 Produkte gebrauchsfertig von den Herstellern bereitgestellt und haben fast ausschließlich eine alkoholische Wirkstoffbasis (Tabelle 6). Fünf Produkte haben einen Alkoholgehalt bis zu 60 Gew.-%, 90 Produkte bis zu 70 Gew.-%, 89 Produkte bis zu 80 Gew.-%, 20 Produkte bis zu 90 Gew.-% und 69 Produkte bis zu 100 Gew.-%. Durch den hohen Alkoholgehalt der Produkte wird allein für die physikalisch-chemischen Einwirkungen nach dem Spaltenmodell eine hohe bzw. mittlere Brandgefahr (H225 bzw. H226) aufgeführt.
Ab dem Jahr 2012 ist insbesondere die Anzahl der gelisteten alkoholischen Hände- und Hautdesinfektionsmitteln um 30 % angestiegen (2012: 211 Produkte, 2020: 276 Produkte). Im Vergleich zu den Ergebnissen des GHS-Spaltenmodells für Hände- und Hautdesinfektionsmittel aus den Jahren 2016 und 2018 sind keine Unterschiede erkennbar [10; 11]
7 Schlussfolgerungen
Die regelmäßige Datensammlung DESINFO der BGW dokumentiert die wesentlichen arbeitsschutzrelevanten Produkteigenschaften von Desinfektionsmitteln auf dem deutschen Markt. Anhand dieser Informationen kann unter Verwendung des GHS-Spaltenmodells eine Substitutionsprüfung vorgenommen werden. Eine vergleichende Einschätzung der Gefahreneinstufung eines konkreten Produktes zu der Fülle an Desinfektionsmitteln auf dem Markt ist möglich. Ebenfalls erlaubt die DESINFO arbeitsschutzrelevante Aussagen über die Entwicklung bereitgestellter Produktformen (z. B. gebrauchsfertiger Tücher) und Inhaltsstoffen in den unterschiedlichen Produkt- und Wirkstoffgruppen. Die aktuelle Desinfektionsmittelauswertung hat den Stand der gelisteten Desinfektionsmittel im Februar 2020, kurz vor Beginn der Corona-Pandemie, erhoben.
Anhand der langjährigen Datensammlungen können allgemeingültige Aussagen zu Desinfektionsarbeiten bestätigt werden: Für die tägliche Schnelldesinfektion kleiner Flächen stehen in großer Zahl gebrauchsfertige Mittel mit Alkoholen oder QAV zur Verfügung. Diese sind unter arbeitsschutzrelevanten und hygienischen Aspekten empfehlenswert. Konzentrate werden hingegen bei Routinedesinfektionen größerer Flächen, bei Flächendesinfektionen in Situationen mit besonderer Infektionsgefahr sowie zur Desinfektion von Medizinprodukten, wie das Einlegen von Instrumenten in eigens verdünnte Anwendungslösung, eingesetzt. Konzentrate weisen hohe intrinsische Gefahren auf. Bei deren Handhabung, z. B. beim manuellen Verdünnungsprozess zur Anwendungslösung, müssen zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen beachtet sowie umfangreichere persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Beispielsweise ermöglichen Dosierautomaten einen kontaktlosen und sicheren Verdünnungsvorgang; den Beschäftigten wird unmittelbar die gebrauchsfertige Anwendungslösung bereitgestellt. Umfassenden Einsatz finden Konzentrate mit QAV, denen oft Alkylamine zur Optimierung der desinfizierenden und reinigenden Wirkung zugesetzt sind. Für die Hände- und Hautdesinfektion werden standardmäßig alkoholische Produkte als gebrauchsfertige Lösung verwendet. Bis auf ein Produkt waren alle gebrauchsfertigen gelisteten Hände- und Hautdesinfektionsmittel nicht hautreizend, haut- oder atemwegssensibilisierend.
In den letzten Jahren der Datenerfassung konnten folgende Entwicklungen beobachtet werden, die auf Änderungen in der Einstufung von sowie im arbeitsschutzrelevanten Umgang mit gefährlichen Inhaltsstoffen beruhen: Zur Schnelldesinfektion von Flächen kommen verstärkt gebrauchsfertige Tücher, z. B. in Form von Tuchspendersystemen, auf Basis von Alkoholen oder QAV zum Einsatz. Aus arbeitsschutzrelevanter und hygienischer Sicht ist dieses System vorteilhaft [20]. Durch die wiederverschließbaren Spendersysteme und die Entnahme einzelner vorgetränkter Tücher besteht keine große offene Kontaktfläche des Desinfektionsmittels – das Eintauchen der Hände in die Lösung, das Verschütten oder unnötige Verdampfen der Lösung sowie die Verunreinigung durch Fremdstoffe wird vermieden. Die Tücher wiesen geringe intrinsische Gefahren auf (keine Ätzwirkung auf Haut und Augen sowie keine Sensibilisierung der Haut und Atemwege) und lassen sich somit sicher handhaben.
Aufgrund ihres umfangreichen Wirkspektrums und der vorliegenden Bioabbaubarkeit waren aldehydhaltige Produkte viele Jahre das Mittel der Wahl. Dem stehen die zahlreichen gefährlichen Eigenschaften der Aldehyde wie die Haut- und Atemwegssensibilisierung (H317 und H334), die Karzinogenität des Formaldehyds (H350) und die mögliche Keimzellmutagenität (H341) des Formaldehyds oder Glyoxals gegenüber. Das Angebot von aldehydhaltigen Produkten geht somit seit Jahren kontinuierlich zurück und viele Hersteller bieten umfassend wirksame aldehydfreie Alternativen an. Neben Produkten, die auf QAV oder Alkylaminen basieren, wird seit einigen Jahren beobachtet, dass Produkte mit dem biologisch abbaubaren Wirkstoff Peroxyessigsäure eine zunehmend häufig verwendete Alternative mit einem breiten Wirkspektrum darstellen. Peroxyessigsäure hat keinen AGW, aber einen MAK-Wert in Höhe von 0,32 mg/m3 (siehe Tabelle 2) [15].
Anhand der genannten Aussagen und Entwicklungen zur Anwendung und Art von Desinfektionsmitteln kann folgender praktischer Nutzen für die Substitutionsprüfung abgeleitet werden: Der Abgleich der erhobenen DESINFO-Daten mit dem vorhandenen bzw. ausgewählten Produkt für eine bestimmte Desinfektionstätigkeit deckt systematisch Potenziale zur Substitution auf. Dabei ist zu beachten, dass die gefährlichen Eigenschaften der Konzentrate nicht direkt mit den gebrauchsfertigen Anwendungslösungen verglichen werden können, da Beschäftigte die Anwendungslösung aus den Konzentraten erst eigens herstellen. Es ist zu prüfen, ob Produkte mit kritischer gefahrstoffrechtlicher Einstufung vermieden werden können. Allgemein sollten CMR-Gefahrstoffe der Kategorie 1A und 1B (H340, H350(i) und H360(F/D/FD)) nicht verwendet werden. Eine erfolglose Ersatzstoffsuche ist mit entsprechender Begründung zu dokumentieren [2]. CMR-Verdachtsstoffe (H341, H351 und H361) sowie haut- und atemwegssensibilisierende Stoffe (H317, H334) sollten ebenfalls nicht verwendet werden. Anhand der „DESINFO 2020“ gibt es beispielsweise 26 Flächendesinfektionsmittel und 36 Desinfektionsmittel für Medizinprodukte mit dem Inhaltsstoff Glutaraldehyd, die als atemwegssensibilisierend (H334) gekennzeichnet sind. Neun Desinfektionsmittel für die Fläche und sieben für Medizinprodukte sind aufgrund des Inhaltsstoffs Formaldehyd als krebserzeugend (H350) gekennzeichnet. Diesen aldehydhaltigen Produkten stehen fast 700 aldehydfreie Flächendesinfektionsmittel und über 200 aldehydreie Desinfektionsmittel für Medizinprodukte mit einem breiten Wirksamkeitsspektrum gegenüber. Ebenfalls ist zu prüfen, ob für die Schnelldesinfektion kleiner Flächen Konzentrate vermieden werden können. Als Alternative sind 478 gebrauchsfertige Tücher oder Anwendungslösungen verfügbar, was insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenztem Verbrauch sinnvoll ist. Sind Konzentrate nicht vermeidbar, ist für die Flächendesinfektion der Einsatz von Dosierautomaten oder zur Desinfektion von Medizinprodukten der Einsatz von Desinfektions- und Reinigungsgeräten zur maschinellen Herstellung von Anwendungslösungen zu prüfen. Für größere Betriebe wie Kliniken spielt das sichere, automatisierte Bereitstellen der Anwendungslösung aus Konzentraten eine wichtige Rolle. Zuletzt sollte auch bei der Desinfektionsmittelauswahl bedacht werden, dass Duft- und Konservierungsstoffe, die zwar kein Gegenstand der DESINFO-Sammlung sind, eine weitere Quelle für allergische Reaktionen darstellen können [21].
Seit 2012 ist die Produktanzahl an gelisteten Desinfektionsmitteln kontinuierlich angestiegen. Durch die Corona-Pandemie mussten sich auch viele gesundheitsdienstfremde Betriebe mit dieser Produktfülle, der Vielfalt an Inhaltsstoffen und deren Wirksamkeitsspektrum auseinandersetzen. Eine gewissenhafte Substitutionsprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel, das sicherste Desinfektionsmittel mit der situationsbedingten erforderlichen Wirksamkeit auszuwählen, ist dabei unerlässlich. Bei der Auswahl eines sicheren und wirksamen Produktes für eine bestimmte Desinfektionsaufgabe sollte eine enge Abstimmung zwischen verantwortlicher Führungskraft und den jeweiligen Arbeitsschutz- und Hygienefachpersonen im Betrieb erfolgen. Dabei sind Arbeitsschutzvorgaben, Hygieneanforderungen, Umweltschutz und betriebliche Rahmenbedingungen bei der Entscheidung gemeinsam zu berücksichtigen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Umgang mit Desinfektionsmitteln zu garantieren.
Danksagung
Wir danken herzlich Frau Dipl.-Stat. Renate Knauff-Eickmann und Herrn Prof. Dr. Ing. Udo Eickmann für die aktuelle Datenerfassung und -auswertung der „DESINFO 2020“, für ihre langjährige Arbeit an den regelmäßigen Marktrecherchen sowie für zahlreiche fachliche Diskussionen und Ratschläge.
Literatur
- Anhäuser, L.; Eickmann, U.: Dokumentierte Risiken beim Einsatz von Desinfektionsmitteln. Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. (2021). Nr. 56, S. 350-358.
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26. November 2010. BGBl. I (2010). Nr. 59, S. 1643-1644; zul. geänd. durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2021. BGBl. I (2021), S. 3115.
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. ABl. EU (2012). Nr. L167, S. 1-123.
- Desinfektionsmittel-Liste des VAH, Stand: 02/2020. Hrsg.: Verbundes für Angewandte Hygiene e. V. (VAH), Bonn, vah-liste.mhp-verlag.de/.
- IHO-Desinfektionsmittelliste, Stand: 02/2020. Hrsg.: Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO), Frankfurt am Main. www.desinfektionsmittelliste.de/.
- Smola, T.; Pflaumenbaum, W.; Nies, E.; Bender, H.; Schulte, P.: Das GHS-Spaltenmodell 2020 – Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung. Hrgs. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin 2020, www.dguv.de/ifa/, Webcode: d124774.
- Eickmann, U.; Türk, J.; Knauff-Eickmann, R.; Kefenbaum, K; Seitz, M.: Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst – Informationen für eine Gefährdungsbeurteilung. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft (2007). Nr. 67 S. 17-25.
- Eickmann, U.; Knauff-Eickmann, R.; Seitz, M.: Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst – Stand 2010. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft (2011). Nr. 71, S. 393-396.
- Eickmann, U.; Knauff-Eickmann, R.: Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst. Reinhalt. Luft (2017). Nr. 77, S. 103-112.
- Eickmann, U.; Knauff-Eickmann, R.: Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst Teil 2: Arbeitsschutzbezogene Beurteilung von Produkten zur Flächendesnfektion, Instrumentendesinfektion sowie Hände- und Hautdesinfektion. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft (2017). Nr. 77, S. 163-173.
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Dr. rer. nat. Lea Anhäuser
Dr. rer. nat. Gabriele Halsen
Dr. rer. nat. Johannes Gerding
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Köln.