MAK- und BAT-Werte 2021: Neue Grenzwerte für Blei
Die neue MAK- und BAT-Werte-Liste 2021 mit Änderungen im Arbeitsschutz liegt vor und enthält z. B. neue Bewertungen für Blei am Arbeitsplatz.
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die neuen Werte der Maximalen Arbeitsplatz Konzentration (MAK) und der Biologischen Arbeitsplatztoleranz (BAT) vorgelegt. Die mittlerweile 57. Werte-Liste enthält in diesem Jahr 95 Änderungen zu gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz: Unter anderem werden neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen festgelegt. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis Ende des Jahres zur Diskussion. Bis dahin können der Kommission neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Blei am Arbeitsplatz
Die Bleibelastung der Allgemeinbevölkerung in den Industrienationen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen, was sich an kontinuierlich sinkenden Blutbleiwerten bemerkbar macht. Am Arbeitsplatz stellt Blei jedoch immer noch ein größeres Problem dar. Mithilfe neuer Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung und zur Organschädigung durch Blei konnte die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert werden. So ließ sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der empfindlichsten toxischen Wirkung – der Schädigung des Nervensystems – schützt. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten sind für Blei nicht möglich. Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung konnte jedoch umgekehrt aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem ist allerdings auch bei Einhaltung des BAT- bzw. MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet wurde.
Neue Textpassagen der Werte-Liste
Um eine hohe wissenschaftliche Qualität der Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe zu gewährleisten, aktualisiert die Kommission regelmäßig ihre Vorgehensweisen. So wurden im Abschnitt I der MAK- und BAT-Werte-Liste zwei neue Textpassagen eingebracht:
- Wie ist bei regelmäßig längerer Arbeitszeit mit den für acht Stunden konzipierten MAK-Werten umzugehen,
- Der Umgang mit geruchsintensiven Arbeitsstoffen bei der Grenzwertsetzung.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Hier finden sich zudem Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den sogenannten Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Aufnahme eines Stoffes über die Atemwege ergeben würde. Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen.
Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher, englischer und spanischer Sprache zur Verfügung.