Zum E-Paper
Belastung bei Erfassung ausgesonderter Leuchtmittel 01.06.2016, 00:00 Uhr

Untersuchung der Quecksilberbelastungen von Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe

Zusammenfassung Die seit gut 100 Jahren gebräuchlichen Glühlampen sind mittlerweile weitestgehend durch energiesparende Leuchtmittel ersetzt. Die dazu gehörenden Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und sind daher am Ende der Lebensdauer einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Ein Großteil dieser ausgesonderten Leuchtmittel wird zum späteren Recycling auf kommunalen Wertstoffhöfen erfasst. Diese Studie beschreibt die Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen und Biomonitoringuntersuchungen zur Ermittlung der äußeren und inneren Quecksilberbelastungen der Beschäftigten kommunaler Wertstoffhöfe. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die äußere als auch die innere Belastung der Beschäftigten gering ist. Für die Arbeitsplatzmessungen wurde dazu ein Messverfahren entwickelt und validiert, das eine zuverlässige Bestimmung von Quecksilber in der Arbeitsplatzluft ermöglicht.

Bild 1. Annahmestelle für Schadstoffe auf einem Wertstoffhof. Quelle: BAuA

Bild 1. Annahmestelle für Schadstoffe auf einem Wertstoffhof.

Foto: BAuA

1 Einleitung

Das gesamte letzte Jahrhundert wurde von Glühlampen erleuchtet. Seit 2016 sind diese nach vorangegangenen schrittweisen Verboten entsprechend der Öko-Design-Richtlinie 2005/32/EG [1] vollständig vom Markt verbannt. Auch die als Ersatz dienenden Gasentladungslampen in Form von Kompaktleuchtstofflampen, üblicherweise als Energiesparlampen bezeichnet, und Leuchtstoffröhren haben mittlerweile Konkurrenz bekommen – durch LED-Leuchtmittel. Die jedoch noch immer in vielen Haushalten verwendeten und auch im Handel verfügbaren Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren werden aufgrund ihrer hohen Lebensdauer noch viele Jahre im Einsatz sein.

Infolge ihres Quecksilbergehaltes – in Form des reinen Metalls sowie als Amalgam oder Quecksilber-Eisen-Presskörper – sind diese Leuchtmittel getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz [2] verpflichtet die Kommunen und Landkreise, die Rücknahme dieser Leuchtmittel mittels Sammelstellen sicherzustellen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe gelangten jedoch im Jahre 2010 nur ca. 37 % der etwa 120 Millionen ausgedienten Gasentladungslampen zu einer fachgerechten Entsorgung [3]. Die überwiegende Menge wird immer noch im Hausmüll entsorgt und schädigt damit auch die Umwelt.

Die Betriebe der Kommunen und Landkreise, die diese Sammelstellen betreiben, sind im Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) organisiert. Der VKU wandte sich Mitte 2011 unter anderem an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), weil er Informationsbedarf zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Entsorgung energiesparender quecksilberhaltiger Leuchtmittel hatte. Im Rahmen eines mit den Unfallversicherungs­trägern abgestimmten Untersuchungsprogrammes [4] führte die BAuA daraufhin in den Jahren 2013 bis 2015 Arbeitsplatzmessungen und Biomonitoringuntersuchungen in kommunalen Wertstoffhöfen bei der Erfassung ausgesonderter Leuchtmittel durch, deren Ergebnisse nachfolgend vorgestellt werden.

2 Analysenverfahren zur Probenahme und Bestimmung der Quecksilberbelastungen in der Arbeitsplatzluft

Das bestehende Analysenverfahren zur Bestimmung von Quecksilber in der Arbeitsplatzluft [5] ist relativ aufwendig bei der Vorbereitung der entsprechenden Probenträger. Aus diesem Grunde wurde ein zeit- und kostensparendes Analysenverfahren entwickelt und durch Vergleichsmessungen mit dem bestehenden Verfahren validiert. Aufbauend auf Voruntersuchungen [6] erfolgten die Weiterentwicklung des Analysenverfahrens und die detaillierte Ermittlung der relevanten Verfahrenskenngrößen. Nachfolgend wird dieses Analysenverfahren beschrieben [7].

Die Probenahme erfolgt mit personentragbaren Sammelpumpen GilAir plus (Sensidyne Inc., St. Petersburg, USA), deren Volumenstrom auf 0,25 l/min eingestellt wird. Zur Sammlung werden mit 200 mg Hopcalite gefüllte Sammelröhrchen vom Typ NIOSH (Analyt MTC, Müllheim) verwendet. Bei dem vorgegebenen Volumenstrom ist eine Probe­nahmedauer bis zu acht Stunden ohne Durchbruch des Quecksilbers bei Konzentrationen bis etwa zum doppelten Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) möglich.

Zur analytischen Bestimmung werden die Sammelröhrchen geöffnet und das Quecksilber direkt aus der Sammelphase atomabsorptionsspektrometrisch mittels eines Quecksilber-Analysesystems DMA-80 (Fa. MLS, Leutkirch) bestimmt. Bei zweistündiger Probenahme mit einem gesammelten Luftvolumen von 30 l beträgt die Bestimmungsgrenze 0,01 µg/m³. Die erweiterte Messunsicherheit nach DIN EN 482 [8] liegt beim 0,1- bis zum 2-Fachen des AGW von 20 µg/m³ [9] im Bereich von 18 bis 21 %. Die gesammelten Proben sind in den verschlossenen Sammelröhrchen mindestens fünf Wochen im Labor verlustfrei lagerfähig.

3 Durchführung der Arbeitsplatzmessungen und des Biomonitorings

Zur Ermittlung der äußeren und inneren Belastungen der Beschäftigten erfolgten Arbeitsplatzmessungen in zehn kommunalen Entsorgungsunternehmen. Um während der Messungen ein möglichst hohes Aufkommen erfasster Leuchtmittel zu erreichen, wurden Entsorgungsunternehmen in Großstädten ausgewählt. In allen Betrieben erfolgten die Untersuchungen innerhalb von jeweils zwei bis drei Tagen. Ergänzend zu den Arbeitsplatzmessungen wurde ein Biomonitoring bei den Beschäftigten durchgeführt. Eine Sammelstelle für Schadstoffe mit der Annahme von ausgesonderten Leuchtmitteln wird in Bild 1 beispielhaft gezeigt.

Bild 1. Annahmestelle für Schadstoffe auf einem Wertstoffhof. Quelle: BAuA

Bild 1. Annahmestelle für Schadstoffe auf einem Wertstoffhof.

Foto: BAuA

Die Arbeitsplatzmessungen erfolgten in allen Betrieben gemäß den Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 [10]. Die Probenahmedauer betrug dabei mindestens zwei Stunden und erstreckte sich bis zu maximal acht Stunden. Um vergleichbare Messergebnisse zu erhalten, wurde vorab eine Festlegung über die jeweiligen Messpunkte getroffen. Im Einzelnen wurden in den Sammelstellen die folgenden stationären Messpunkte festgelegt:

  • Rungenpalette zur Aufnahme der Leuchtstoffröhren, in einigen Sammelstellen wurden stattdessen Leuchstoffröhrencontainer (LRC) verwendet,
  • Gitterbox für Kompaktleuchtstofflampen,
  • Spannringdeckelfass zur Aufnahme von Glasbruch,
  • Gefahrstofflager zur Lagerung gefährlicher Abfälle,
  • Annahmetheke zur Entgegennahme der Leuchtmittel (Annahmebereich).

Befanden sich die Rungenpalette, die Gitterbox und/oder das Spannringdeckelfass dicht beieinander (siehe Bild 2), wurden diese Messpunkte zu einem zusammengefasst.

Bild 2. Quecksilbermessung an Rungenpalette und Gitterbox. Quelle: BAuA

Bild 2. Quecksilbermessung an Rungenpalette und Gitterbox.

Foto: BAuA

Daneben erfolgten personengetragene Messungen an den bei der Annahme der ausgesonderten Leuchtmittel tätigen Beschäftigten. In einigen Sammelstellen legten die Kunden nach Einweisung durch die Beschäftigten die Leuchtmittel selbstständig in den entsprechenden Sammelbehältern ab, sodass in diesen Fällen keine personengetragenen Messungen durchgeführt werden konnten. Zusätzlich erfolgten in allen Betrieben zu Vergleichszwecken stationäre Messungen der Quecksilberkonzentration in der Umgebungsluft des Annahmebereiches. Dies konnte – abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten – sowohl im Freien als auch innerhalb des überdachten Annahmebereiches sein. Ziel war dabei nicht der Vergleich mit veröffentlichten urbanen Quecksilberkonzentrationen [11], sondern eher, eine Aussage darüber zu erhalten, inwieweit andere Beschäftigte im Bereich des Wertstoffhofes ebenfalls gegenüber Quecksilber exponiert sein können. Während der Probenahmen wurde die Anzahl abgelieferter Leuchtmittel registriert, unterschieden nach mechanisch zerstörten und intakten.

In einem Betrieb konnten Arbeitsplatzmessungen während einer Tagestour mit dem Schadstoffmobil durchgeführt werden. Die Dauer dieser Messungen erstreckte sich über die akkumulierte Aufenthaltsdauer an den jeweiligen Stationen im Stadtgebiet. Des Weiteren konnten in drei Betrieben Messungen bei der Verladung und Abholung der mit ausgesonderten Leuchtmitteln gefüllten Rungenpaletten und Gitterboxen erfolgen. Die Dauer dieser Tätigkeiten betrug bis zu 90 min, in der Regel jedoch etwa 30 min.

Um die inneren Belastungen der Beschäftigten zu ermitteln, wurde Quecksilber im Urin bestimmt. Mit dem Bezug auf die Kreatininkonzentration im Urin wird die renale Ausscheidungsleistung berücksichtigt. Die Urinproben wurden an den gleichen Tagen gesammelt, an denen auch Arbeitsplatzmessungen zur Luftbelastung erfolgten. Die analy­tische Bestimmung des Quecksilbergehaltes im Urin erfolgte ebenfalls atomabsorptionsspektrometrisch mit einem Quecksilber-Analysesystem DMA-80. Von allen Probanden wurden zusätzlich mögliche außerberufliche Quecksilberquellen erfasst, wie z. B. Amalgamfüllungen der Zähne und Fischkonsum. Eine nähere Beschreibung des Biomonitorings liefert [12].

4 Ergebnisse und Diskussion

4.1 Arbeitsplatzmessungen

4.1.1 Annahme auf dem Wertstoffhof

Die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen auf den Wertstoffhöfen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1. Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen zur Quecksilberbelastung auf kommunalen Wertstoffhöfen.

Tabelle 1. Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen zur Quecksilberbelastung auf kommunalen Wertstoffhöfen.

Bei allen Messungen zeigte sich, dass die Anzahl abgelieferter Leuchtmittel keinen Einfluss auf die Höhe der gemessenen Quecksilberkonzentration hatte. Es gab Phasen, in denen während der Probenahme kein einziges Leuchtmittel abgegeben wurde. Demgegenüber standen Spitzenwerte von bis zu 1 400 Leuchtmitteln, die innerhalb von zwei Stunden durch Handwerksbetriebe angeliefert wurden. Der Anteil der mechanisch zerstörten Leuchtmittel war sehr gering. Häufig wurden während der Messung keine zerstörten Leuchtmittel abgegeben. Aufgrund des insgesamt hohen Anteils nicht korrekt entsorgter Leuchtmittel [3] ist davon auszugehen, dass mechanisch zerstörte bevorzugt in der Restmülltonne landen und der Verbrennung zugeführt werden.

Zur Beurteilung der Exposition wurden alle Messwerte unter einer Worst-case-Annahme als Schichtmittelwerte betrachtet. Alle Messergebnisse für Quecksilber liegen deutlich unterhalb des AGW von 20 µg/m³, wobei 15 % sogar kleiner als die Bestimmungsgrenze des Analysenverfahrens von 0,01 µg/m³ sind. Das höchste Messergebnis bei einer personengetragenen Messung beträgt mit 2,02 µg/m³ gerade einmal 10 % des AGW. Bei stationärer Messung wurde mit 0,99 µg/m³ der höchste Wert in einem Betrieb gemessen, der anstelle der Rungenpalette einen LRC zur Sammlung der Leuchtstoffröhren verwendete. Bezüglich der einzelnen Messpunkte sind die nachfolgenden Aussagen anhand der 95-Perzentile der Messwerte ent­sprechend Tabelle 1 ableitbar.

Im Annahmebereich und an den häufig in dessen Nähe befindlichen Gitterboxen und Rungenpaletten liegen die 95-Perzentile der ermittelten Quecksilberbelastungen durchweg unter 2 % des AGW. Die deutlich höhere Anzahl an Messungen an der Rungenpalette erklärt sich daraus, dass bei nebeneinanderstehender Rungenpalette und Gitterbox die Messergebnisse ersterer zugerechnet wurden.

Am Spannringdeckelfass für Glasbruch waren zwar keine von den anderen Messorten nach oben abweichenden Quecksilberkonzentrationen feststellbar, jedoch ergibt sich ein anderes Bild, wenn der mit einem direkt anzeigenden Messgerät aufgezeichnete zeitliche Verlauf der Konzentrationen betrachtet wird. Wurde das Spannringdeckelfass zum Ablegen von Glasbruch geöffnet, so konnten während dieses nur wenige Sekunden dauernden Vorgangs kurzzeitige Expositionsspitzen von mehreren Hundert µg/m³ gemessen werden. Wurde gar eine beschädigte Leuchtstoffröhre – die stets zu lang für das Fass war – abgelegt, so wurde diese von den Beschäftigten auf dem Fassboden so lange zerstoßen, bis sie in das Fass hineinpasste.

Dabei konnten kurzzeitige Expositionsspitzen bis über 1 000 µg/m³ registriert werden. Abhilfe schaffen hier nur höhere Spannringdeckelfässer zur Aufnahme derartigen Glasbruchs. Das Auslegen des Fassbodens mit Aktivkohle zur Quecksilberadsorption wurde in der Praxis nicht angetroffen. Es wurde zwar bereits gezeigt, dass durch diese Maßnahme eine signifikante Reduzierung der Quecksilberfreisetzung erfolgt [4], in der Praxis stößt diese Maßnahme jedoch aufgrund resultierender Probleme bei der Aufarbeitung der Leuchtmittel auf keine Akzeptanz.

Bei personengetragenen Messungen an den Beschäftigten bei der Annahme zeigte das 95-Perzentil keine Abweichungen gegenüber den ortsfest durchgeführten Messungen. Ein stark erhöhter Einzelwert von etwa 2 µg/m³ wurde gemessen, als ein Beschäftigter für längere Zeit Leuchtstoffröhren in einer Rungenpalette stapelte und zusätzlich im Gefahrstofflager andere quecksilberhaltige Abfälle (u. a. ein zerbrochenes Thermometer) ablegte. Die Ablieferung defekter Barometer und Thermometer und deren fachgerechte Ablage im Sammelfass im Gefahrstofflager wurden wiederholt beobachtet. Begleitende Messungen mit einem direkt anzeigenden Messgerät zeigten deutlich höhere Konzentrationen für Zeiträume von teilweise mehreren Minuten – aber noch unterhalb des AGW. Diese Messwerte wurden bei den in Tabelle 1 dargestellten Ergebnissen nicht berücksichtigt, da sie in keinem Zusammenhang mit der Erfassung ausgesonderter Leuchtmittel stehen. Insgesamt war bei den personengetragenen Messungen zu beobachten, dass die bei der Schadstoffannahme tätigen Beschäftigten häufig weniger als 10 % der Arbeitszeit mit der Entgegennahme und Sortierung ausgesonderter Leuchtmittel beschäftigt waren. Überwiegend waren die Beschäftigten mit der Entgegennahme von Behältern mit Farbresten oder aber anderen Baumaterialien befasst.

In allen Betrieben war im Gefahrstofflager ein fünffacher Luftwechsel eingestellt. Neben anderen Sammelgefäßen befand sich hier ein Spannringdeckelfass zur Aufnahme von quecksilberhaltigen Abfällen – insbesondere Thermometer und Barometer, die um mehrere Größenordnungen höhere Quecksilbergehalte aufweisen als ausgesonderte Leuchtmittel. Die hier gemessenen Quecksilberkonzentrationen sind im Wesentlichen auf diese Quelle zurückzu­führen.

Die stationären Messungen der Quecksilberkonzentration in der Umgebungsluft des Annahmebereiches lieferten in zwei Drittel aller Fälle Werte von 0,01 µg/m³ oder unter der Bestimmungsgrenze. Diese Konzentrationen entsprechen der Hintergrundbelastung in Städten [11]. Höhere Werte wurden nur dann gefunden, wenn die Umgebungsluft innerhalb einer Halle gemessen wurde – allerdings lagen sie immer noch deutlich unter 1 % des AGW.

4.1.2 Sammlung mit dem Schadstoffmobil

Während einer Tagestour mit einem Schadstoffmobil zu mehreren Standorten innerhalb des Stadtgebietes wurden ebenfalls Quecksilbermessungen durchgeführt – sowohl im Schadstoffmobil (siehe Bild 3) als auch personengetragen am Beschäftigten, der angelieferte Schadstoffe entgegennahm.

Bild 3. Quecksilbermessung im Schadstoffmobil. Quelle: BAuA

Bild 3. Quecksilbermessung im Schadstoffmobil.

Foto: BAuA

Die Probenahme erfolgte dabei nur während der Standzeiten an den drei angefahrenen Punkten in der Stadt und dauerte zusammengefasst etwa zweieinhalb Stunden. Insgesamt wurden während dieser Tour nur sechs ausgesonderte Leuchtmittel abgegeben, von denen eines zerbrochen war.

Die Quecksilberbelastungen lagen bei diesen Messungen an der Person und ortsfest im Schadstoffmobil mit 0,21 µg/m³ bzw. 0,2 bis 0,6 µg/m³ deutlich oberhalb der Mediane und in der Größenordnung der 95-Perzentile für alle Messungen auf dem Wertstoffhof (Tabelle 1). Aufgrund der geringen Anzahl abgegebener Leuchtmittel ist eher davon auszugehen, dass Bruchreste vorangegangener Touren ihren Beitrag leisteten. Dies weist darauf hin, dass die im Schadstoffmobil befindlichen Sammelbehältnisse nicht vollständig gereinigt wurden. Hierfür sollten im Rahmen der Betriebsanweisung Regelungen zur Reinigung dieser Sammelbehältnisse getroffen werden, die vor allem nach der Abgabe zerstörter Leuchtmittel besonderes Augenmerk verdienen.

4.1.3 Abholung der Leuchtmittel vom Wertstoffhof

Auf drei Wertstoffhöfen konnte bei der Verladung und Abholung der gesammelten Leuchtmittel gemessen werden. Die Abholung erfolgte grundsätzlich mit einem Lkw.

Zur Beladung wurden die Rungenpaletten mit Stretchfolie umwickelt, damit die Leuchtstoffröhren rutschsicher transportiert werden konnten. Anschließend wurden sie ebenso wie die Gitterboxen mit einem Gabelstapler auf den Lkw geladen und dort meist mit einem Hubwagen in die richtige Position geschoben (siehe Bild 4).

Bild 4. Verladung und Abholung ausgesonderter Leuchtmittel. Quelle: BAuA

Bild 4. Verladung und Abholung ausgesonderter Leuchtmittel.

Foto: BAuA

Während des Beladevorgangs war zu beobachten, dass sich der Glasbruch gegenüber der angelieferten Menge an Glasbruch auf dem Wertstoffhof signifikant erhöhte. Dies zeigt sich an den in Tabelle 2 dargestellten Messergebnissen bei der Beladung des Lkws.

Tabelle 2. Messwerte für das Verladen von Rungenpaletten und Gitterboxen auf Lkw.

Tabelle 2. Messwerte für das Verladen von Rungenpaletten und Gitterboxen auf Lkw.

Sowohl die ortsfest im Abholbereich, die auf der Ladefläche des Lkws und die am Beschäftigten, der die Beladung des Lkw durchführte, gemessenen maximalen Werte für Quecksilber lagen deutlich oberhalb der auf dem Wertstoffhof bei der Erfassung der Leuchtmittel gemessenen Konzentrationen. Obwohl die beim Verladen gemessenen Quecksilberkonzentrationen nur maximal 17 % des AGW betragen, besteht hier Ver­besserungspotenzial.

Mit Stretchfolie umwickelte Rungenpaletten mit ausgesonderten Leuchtmitteln verhindern nicht den Glasbruch beim Verladen. Eine deutliche Verbesserung versprechen diesbezüglich die vom Sammelsystem Lightcycle für Sammlung und Transport mit Inlays ertüchtigten Rungenpaletten und Gitterboxen mit Inlay, die mit einem zugehörigen Deckel verschlossen werden.

4.2 Ergebnisse des Biomonitorings

Am Biomonitoring nahmen 61 Beschäftigte der Wertstoffhöfe teil. Die Kontrollgruppe wurde von 14 Personen gebildet, die beruflich nicht gegenüber Quecksilber exponiert waren. An der Schadstoffannahme waren 45 Beschäftigte tätig, während die übrigen andere Stoffe und Materialien annahmen (z. B. Grünschnitt). Untersucht wurde üblicherweise der erste morgendliche Spontanurin.

Die in Tabelle 3 dargestellten Ergebnisse der Quecksilbergehalte im Urin zeigen, dass sowohl in der Kontrollgruppe als auch bei den Beschäftigten der Wertstoffhöfe der biologische Grenzwert (BGW) in Höhe von 25 µg/g Kreatinin [13] deutlich unterschritten wird.

Tabelle 3. Ermittelte Quecksilberkonzentrationen im Urin.

Tabelle 3. Ermittelte Quecksilberkonzentrationen im Urin.

Zwischen den Gruppen der Beschäftigten der Wertstoffhöfe (Annahme und Schadstoffannahme) und der Kontrollgruppe sind keine signifikanten Unterschiede der inneren Quecksilberbelastung nachweisbar. Die 95-Perzentile der Gruppen liegen in der Nähe des Referenzwertes von 1 µg/l entsprechend ca. 0,75 µg/g Kreatinin [14] für die erwachsene Bevölkerung ohne Amalgamfüllung der Zähne in Deutschland.

Zwischen den Ergebnissen für die innere Belastung und denen für die Messung der Quecksilberkonzentrationen in der Arbeitsplatzluft konnte keine Korrelation festgestellt werden. Für die Beschäftigten der Wertstoffhöfe besteht bei der Annahme ausgesonderter Leuchtmittel keine zusätz­liche innere Belastung durch Quecksilber.

5 Fazit und Ausblick

Auf zehn Wertstoffhöfen kommunaler Entsorgungsunternehmen wurden die äußeren und inneren Belastungen der Beschäftigten bei der Annahme ausgesonderter queck­silberhaltiger Leuchtmittel durch die Beschäftigten ermittelt. Ebenso erfolgten Arbeitsplatzmessungen bei einer Tour eines Schadstoffmobils sowie bei der Verladung und Abholung der gesammelten Leuchtmittel durch das Logistikunternehmen.

Alle Arbeitsplatzmessungen zeigen, dass die Quecksilberkonzentration in der Arbeitsplatzluft deutlich unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes für Quecksilber in Höhe von 20 µg/m³ [9] liegt. Die höchste ermittelte Quecksilberkonzentration wurde auf der Ladefläche eines Lkws bei der Beladung und Abholung gesammelter Leuchtmittel gemessen und betrug weniger als 20 % des Arbeitsplatzgrenz­wertes.

Auch die im Rahmen des Biomonitorings bestimmten Quecksilberkonzentrationen im Urin zeigen, dass bei der Annahme ausgesonderter Leuchtmittel keine zusätzliche Belastung der Beschäftigten durch Quecksilber besteht.

Die Untersuchungen ergaben, dass die Anzahl der von den Kunden abgegebenen ausgesonderten Leuchtmittel keinen Einfluss auf die Höhe der Belastungen hat.

Ungeachtet dessen, dass die ermittelten Quecksilberbelastungen bei der Erfassung der ausgesonderten Leuchtmittel niedrig sind, bestehen Möglichkeiten für deren weitere Verringerung. So sollten bei der Ablieferung zerstörter Leuchtstoffröhren diese nicht noch von den Beschäftigten für das Spannringdeckelfass „passend gemacht werden“, sondern umgekehrt: Ein passendes Behältnis sollte dafür zur Verfügung stehen. Ebenso sollte hier nochmals geprüft werden, ob die nachgewiesenermaßen wirksame Anwendung von Aktivkohle in den Spannringdeckelfässern nicht doch erfolgen kann. Auch die Umstellung auf ausgekleidete Rungenpaletten und Gitterboxen bereits bei der Erfassung der Leuchtmittel und deren Verschließen mit den zugehörigen Abdeckungen für Verladung und Transport sollte zügig umgesetzt werden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden gemeinsam mit denen der Unfallversicherungsträger in „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung“ zusammengeführt und können dann von den Sammelstellen für ausgesonderte Leuchtmittel als standardisiertes Arbeitsverfahren für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Dies ermöglicht es den Betrieben, den Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ entsprechend TRGS 402 [10] ohne eigene Arbeitsplatzmessungen für die Quecksilberbelastungen zu übernehmen, wenn die in dieser EGU beschriebenen Schutzmaßnahmen erfüllt werden.

 

 

Literatur

  1. Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Fest­legung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. ABl. EU (2009) Nr. L 76, S. 17-44.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz. BGBl. I (2015) Nr. 40, S. 1739-1771.
  3. Energiesparlampen. Hrsg.: Deutsche Umwelthilfe e. V., Radolfzell. www.duh.de/1333.html
  4. Thullner, I.; Buchwald, K.-E.; Wegscheider, W.; Hohenberger, L.: Quecksilberemissionen bei der Sammlung und Entsorgung von Leuchtmitteln. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 73 (2013) Nr. 1/2, S. 14-24.
  5. Hahn, J. U.: Quecksilber. In: IFA-Arbeitsmappe Messen von Gefahrstoffen (Kennzahl 8530). 34. Lfg. IV/05. Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin. Berlin: Erich Schmidt 1989 – Losebl. Ausg.
  6. Houben, T.: Validierung eines Analysenverfahrens zur Ermittlung der Quecksilberbelastungen in Gasphasen bei kommunalen Sammelstellen für ausgesonderte Leuchtmittel. Bachelor­arbeit, Hochschule Niederrhein, Fachbereich Chemie, Krefeld, 2014.
  7. Hebisch, R.; Fröhlich, N.; Houben, T.; Schneider, W.: Queck­silber – Methode zur atomabsorptionsspektrometrischen Bestimmung von Quecksilber in der Arbeitsplatzluft [Air Monitoring Methods]. In: Greim, H. (Hrsg.): The MAK Collection for Occupational Health and Safety (in Vorbereitung). Weinheim: Wiley VCH.
  8. DIN EN 482: Exposition am Arbeitsplatz – Allgemeine An­forderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe. Berlin: Beuth 2012.
  9. Technische Regel für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900). BArbBl. (2006) Nr. 1, S. 41-55; zul. geänd. GMBl. (2015) Nr. 60, S. 1186-1189.
  10. Technische Regel für Gefahrstoffe: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhala­tive Exposition (TRGS 402). GMBl. (2010) Nr. 12, S. 231-253; zul. geänd. GMBl. (2014) Nr. 12, S. 254-257.
  11. Stoffmonographie Quecksilber – Referenz- und Human-Biomonitoring-Werte (HBM). Hrsg.: Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Umweltbundesamtes, Kommission „Human-Biomonitoring“ des Umweltbundesamtes. Bundes­gesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheitsschutz 42 (1999) Nr. 6, S. 522-532.
  12. Paul, R.; Hebisch, R.; Fröhlich, N.: Quecksilberbelastung bei der Annahme und dem Handling ausgesonderter Energiesparlampen in kommunalen Sammelstellen. Zbl. Arbmed. (2016) (im Druck)
  13. Technische Regel für Gefahrstoffe: Biologische Grenzwerte (BGW) (TRGS 903). GMBl. (2013) Nr. 17, S. 364-372; zul. geänd. GMBl. (2015) Nr. 60, S. 1189-1190.
  14. Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Aktualisierung der Referenzwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber im Blut und im Urin von Erwachsenen. Bundesgesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheitsschutz 46 (2003) Nr. 12, S. 1112-1113.

R. Hebisch, A. Baumgärtel, N. Fröhlich, J. Karmann, U. Prott, R. Paul, Dr. rer. nat. Ralph Hebisch, Dr. rer. nat. Anja Baumgärtel, Dipl.-Ing. (FH) Norbert Fröhlich, Dipl.-Ing. (FH) Jörg Karmann, Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Prott - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund.

Dr. rer. nat. Roland Paul - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin.