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Formaldehydemissionen vermeiden 20.08.2020, 15:33 Uhr

Neues Prüfverfahren für Holzwerkstoffe

Seit Januar 2020 gilt ein neues Prüfverfahren für Holzwerkstoffe, damit künftig weniger gesundheitsschädliches Formaldehyd in die Innenraumluft gelangt.

Holzwerkstoffe können schöne Wohnräume schaffen, aber auch Emissionen abgeben. Quelle: panthermedia.net/hans slegers

Holzwerkstoffe können schöne Wohnräume schaffen, aber auch Emissionen abgeben.

Foto: panthermedia.net/hans slegers

Seit Januar 2020 gibt es ein neues Prüfverfahren für Holzwerkstoffe. Dies soll künftig vermeiden, dass gesundheitsschädliches Formaldehyd aus verwendeten Leimen in die Innenraumluft ausgast. Emissionsarme Produkte sind heute wichtiger denn je, da neue Gebäude aus energetischen Gründen dichter als früher sind. Daher hat das Umweltbundesamt (UBA) das 30 Jahre alte Prüfverfahren an heutige Bedingungen angepasst.

Formaldehyd kann Krebs erzeugen

Formaldehyd wurde 2014 in die Kategorie „kann Krebs erzeugen“ eingestuft. Rechtliche Regelungen wie die Gefahrstoffverordnung oder Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) haben bereits eine deutliche Verringerung an Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen bewirkt. Dennoch sind Bauprodukte, die mit Harnstoff/Formaldehyd-Leimen produziert werden, nach wie vor eine bedeutende Emissionsquelle für Formaldehyd in der Innenraumluft. Denn die Emissionen klingen über die Zeit kaum ab. Hinzu kommt, dass neue und sanierte Gebäude aus energetischen Gründen heute wesentlich dichter sind, als Häuser es früher waren.

Emissionen: Manuelles Lüften reicht nicht

Durch manuelles Lüften allein können Schadstoffemissionen aus Bauprodukten nicht ausreichend entfernt werden. Oft liegt der Luftwechsel bei modernen Häusern nur bei einer Rate von 0,1 bis 0,2 pro Stunde. Anzustreben ist jedoch ein Luftwechsel im Innenraum von mindestens 0,5 pro Stunde, damit sich die Raumluft alle zwei Stunden einmal komplett erneuert. Solche Werte sind jedoch meist nur mit einer Lüftungsanlage zu erreichen.

Formaldehyd-Studie: Rund 4 % der Häuser belastet

Eine 2014 abgeschlossene Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, die Formaldehydmessungen in über 2 000 Häusern unterschiedlichen Alters auswertet, kommt zu dem Ergebnis, dass der Formaldehyd-Richtwert in etwa 4 % der untersuchten Häuser überschritten wird, darunter auch neuere Häuser. Dieses Ergebnis korrespondiert gut mit Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2006, dass der Anteil der deutschen Haushalte, in denen der Richtwert überschritten wird, bei 5 bis 10 % liegen dürfte.

Formaldehydwerte in Innenräumen

2016 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) von Bund und Ländern für Formaldehyd einen Innenraumrichtwert von 100 µg/m³ abgeleitet, der auch kurzzeitig nicht überschritten werden soll. Er entspricht dem Grenzwert der Word Health Organization (WHO) für Formaldehyd aus dem Jahre 2000. Auch im Bewertungsschema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) wird für Formaldehyd seit 2015 und ein NIK-Wert (NIK = niedrigste interessierende Konzentration) von 100 µg/m3 angegeben. Der Grenzwert in der ChemVerbotsV beträgt seit 1977 0,1 ppm (124 µg/m³), was 2006 vom BfR nochmals bestätigt wurde.

Forschungsergebnisse für Formaldehydemissionen

Da das Prüfverfahren für die Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen seit rund 30 Jahren unverändert war, wurde es mithilfe eines Forschungsvorhabens an den heutigen Stand der Technik angepasst. UBA und Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hatten das Ziel, die Anforderungen an formaldehydemittierende Produkte mit der heutigen Bauweise in Einklang zu bringen und somit eine Überschreitung des Formaldehydwerts von 0,1 ppm zu vermeiden. Auch wenn es inzwischen viele formaldehydarme Holzwerkstoffe gibt, sind auch Produkte auf dem Markt, die höhere Emissionen zeigen. Eine Spanplatte zeigte z. B. eine so hohe Formaldehydemission, dass sie in Deutschland nicht verkehrsfähig ist. Aus den Forschungsergebnissen wurden folgende Änderungen abgeleitet:

  • DIN EN 16516 wird als neue Prüfnorm („Referenznorm“) für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen eingeführt.
  • Prüfungen nach der bisherigen Referenznorm DIN EN 717–1 sind weiterhin gleichberechtigt möglich; Messergebnisse sind mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren.
  • Abgeleitete Verfahren wie das Gasanalyseverfahren sollen ebenfalls weiterhin möglich sein.

Aktuell wird eine mögliche europaweite Beschränkung für Formaldehyd unter der REACH-Verordnung verhandelt. Nähere Informationen hierzu und zu den Forschungsergebnissen hat das Umweltbundesamt.

Von von Insa Brockmann