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Technik und Recht 28.10.2022, 14:41 Uhr

18. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Die Europäische Kommission hat Mitte des Jahres die CLP-Verordnung an die entsprechend stattgefundenen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst.

Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 die 18. Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung, CLP: Classification, Labelling and Packaging) an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 [1] werden in Tabelle 3 im Anhang VI 17 Stoffeinträge mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (unter anderem Cumol und Vanadiumpentoxid) geändert und 39 Stoffeinträge neu aufgenommen. Zu den neuen Stoffen gehören z. B. Ammoniumbromid, Benzophenon, Tellur, Tellurdioxid und Theophyllin. Der Stoffeintrag für 1,5-Naphthylendiisocyanat wurde gestrichen.

Neue Verordnung gilt ab 1. Dezember 2023

Die folgende Tabelle enthält die Stoffe, bei denen mit dieser Verordnung eine neue oder geänderte Einstufung als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (KMR) festgelegt wird – sowie neu eine Wirkung auf oder über die Laktaktion. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 ist am 23. Mai 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Dezember 2023.

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Abweichend können Stoffe und Gemische vor dem 1. Dezember 2023 in Einklang mit dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Ein komplettes Verzeichnis der KMR-Stoffe findet sich hier. 

Literatur

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. ABl. EU, Nr. L 129, 2022, S. 1-17.

Dr. rer. nat. Nadja von Hahn
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Sankt Augustin.