Bestimmung der Partikelgröße von Nanomaterialien
In internationaler Zusammenarbeit mit 29 Institutionen aus vier Kontinenten haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt (UBA) die neue Prüfrichtlinie Nr. 125 entwickelt. Mit der Veröffentlichung schließt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine wichtige Lücke bei den international abgestimmten Prüfrichtlinien.
Bisher war keine harmonisierte OECD-Prüfrichtlinie zur Größenbestimmung von Nanomaterialien verfügbar. Nun können kugel- und faserförmige Nanomaterialien einheitlich vermessen und charakterisiert werden. Nanomaterialien sind Materialien, die in mindestens einer Ausdehnung eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometer haben. Durch ihre Kleinheit können Nanomaterialien spezifische Eigenschaften (z. B. eine große reaktive Oberfläche) haben und werden mittlerweile weit verbreitet in Produkten verwendet, unter anderem im Medizin- oder Automobilbereich.
Neue Richtlinie harmonisiert internationale Prüfmethoden
Die OECD-Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe von standardisierten, international harmonisierten und anerkannten Prüfmethoden und Leitfäden, die zur Charakterisierung von Chemikalien und zur Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verwendet werden. In erster Linie wurden die Prüfrichtlinien für leichtlösliche organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien unterscheidet sich jedoch von leichtlöslichen organischen Chemikalien. Obwohl anerkannt wird, dass die OECD-Prüfrichtlinien im Allgemeinen auf Nanomaterialien anwendbar sind, besteht für spezifische Prüfaufgaben die Notwendigkeit von Anpassungen beziehungsweise Ergänzungen. Den Abschlussbericht zum Projekt für die Entwicklung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 125 finden Sie hier.