EU-Kommission: Strengere Vorschriften für Luftschadstoffe und sauberes Wasser
Die EU-Kommission schlägt strengere Vorschriften gegen Schadstoffe in der Luft und im Wasser vor.
Die EU-Kommission hat im November 2022 strengere Vorschriften über Schadstoffe in der Luft, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgeschlagen. Mit neuen Richtlinien soll die Zahl der Todesfälle infolge von Feinstaubkonzentrationen, die über den Werten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen, in zehn Jahren um mehr als 75 % gesenkt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, sowohl strengere Grenzwerte für Schadstoffe einzuführen als auch deren Umsetzung zu verbessern, damit die Ziele der Schadstoffbekämpfung (Green Deal) in der Praxis häufiger erreicht werden.
Sauberere Luft bis 2030, Schadstofffreiheit bis 2050
In der vorgeschlagenen Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien sind EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen, die stärker an die Leitlinien der WHO angeglichen sind. Die EU soll bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft erreichen. In diesem Zusammenhang wird eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen vorgeschlagen, um sie nach Maßgabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresgrenzwert für Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte herabzusetzen.
Bessere Behandlung von kommunalem Abwasser
Für die optimale Nutzung von Abwasser als Ressource wird vorgeschlagen, bis 2040 die Qualität des Klärschlamms zu verbessern, um eine umfangreichere Wiederverwendung zu ermöglichen. Es soll Verpflichtungen zur Verwertung von Nährstoffen aus Abwasser, neue Normen für Mikroschadstoffe und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik geben. Die Verpflichtung zur Wasseraufbereitung wird auf kleinere Gemeinden mit 1 000 Einwohnern ausgeweitet (derzeit 2 000 Einwohner). Als Beitrag zur Bewältigung schwerer Regenfälle, die infolge des Klimawandels häufiger auftreten, müssen größere Städte integrierte Wasserbewirtschaftungspläne aufstellen. Und auf Grundlage der Erfahrungen mit COVID-19 schlägt die EU-Kommission vor, Abwasser systematisch auf verschiedene Viren und antimikrobielle Resistenz hin zu überprüfen. Da 92 % der giftigen Mikroschadstoffe in EU-Abwässern von Arzneimitteln und Kosmetika stammen, ist ein neues System der erweiterten Herstellerverantwortung geplant, bei dem die Hersteller für die Beseitigung aufkommen. Die EU-Länder werden verpflichtet, durch die Industrie verursachte Verschmutzungen an der Quelle zu verfolgen, um mehr Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Klärschlamm und behandeltem Abwasser zu erschließen.
Oberflächengewässer und Grundwasser vor neuen Schadstoffen schützen
Die EU-Kommission schlägt die Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe vor, die in Oberflächengewässern und im Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen. 25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden in die Listen aufgenommen. Dazu gehören PFAS, eine große Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die unter anderem in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Löschschaum und Körperpflegemitteln verwendet werden, Pestizide wie Glyphosat und beim Abbau von Pestiziden entstehende Stoffe wie Bisphenol A, ein Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen, einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und Entzündungshemmer verwendet werden, sowie Antibiotika. In den neuen Vorschriften werden zudem die kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt. Außerdem werden die Normen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine europaweite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen.
Die Vorschläge werden noch vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Nach ihrer Annahme werden sie schrittweise mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Kraft treten, sodass die Industrie und die Behörden Zeit haben, sich anzupassen und die notwendigen Investitionen vorzunehmen.