Gängige Genehmigungspraxis von Power-to-X-Anlagen: Orientierungshilfe für Betreibende
Power-to-X (PtX) ist ein vielversprechendes Konzept zur Speicherung von elektrischer Energie und Umwandlung dieser in andere Energieträger. Zum schnelleren Ausbau dieser Technologie ist im August 2024 die Expertenempfehlung zur Genehmigung von PtX-Anlagen erschienen. Es wird ein umfangreicher Überblick über das Genehmigungsverfahren gegeben, wobei das Hauptaugenmerk auf der detaillierten Beschreibung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt.
Power-to-X (PtX) ist ein vielversprechendes Konzept zur Speicherung und Umwandlung von elektrischer Energie in chemische Energieträger, Wärme oder Grundstoffe für chemische Verfahren. Meistens wird dafür im ersten Schritt Strom („Power“) per Wasserelektrolyse in Wasserstoff umgewandelt. Anschließend kann dieser Wasserstoff direkt genutzt werden oder in Feststoffe, Flüssigkeiten oder andere Gase („X“) umgewandelt werden, für die zukünftige Energieversorgung beispielsweise in Methan oder Methanol. Geschieht der Prozess durch regenerativ erzeugten Strom, sind auch die Endprodukte der Umwandlung klimaneutral. Durch diese Substitution von Brennstoffen können Branchen wie die Schifffahrt und der Flugverkehr zukünftig auf fossile Brennstoffe verzichten.
Eine Hürde stellt die aktuelle Menge des aus regenerativen Energieträgern erzeugten Wasserstoffs dar. Um mehr dieses grünen Wasserstoffs erzeugen zu können, braucht es einen Ausbau von PtX-Anlagen. Einer der Gründe für den langsamen Ausbau dieser Technologie sind lange und für Betreibende schwer zu handhabende Genehmigungsverfahren.
Im August ist die Expertenempfehlung Blatt 4.1 Genehmigungsverfahren für PtX-Anlagen der Richtlinienreihe VDI 4635 Power-to-X erschienen. Das Blatt ist ein praxisnaher Leitfaden, der eine Orientierung für die Genehmigung neuer PtX-Anlagen darstellt und Anforderungen beschreibt, die sich aus Rechtsvorschriften und Genehmigungsverfahren ergeben. Im Speziellen wird in dieser Expertenempfehlung die gängige Genehmigungspraxis beschrieben, die Betreibenden als Orientierungshilfe für Genehmigungsverfahren dienen soll.
Für Genehmigung, Bau und Betrieb von PtX-Anlagen sind verschiedene Anforderungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen zu beachten, beispielsweise aus dem Bau- und Immissionsschutzrecht. Je nach Größe der PtX-Anlage oder abhängig davon, in welcher Funktion sich Antragstellende befinden, beispielsweise Herstellende oder Betreibende, gelten unterschiedliche Regelungen und Genehmigungsverfahren. Diese sind umfassend in Blatt 4.1. aufgeführt. Inhaltlich werden die Anforderungen aus Rechtsvorschriften und Genehmigungen in sieben Kapitel unterteilt.
Kapitel 4.1 gibt einen Überblick über Genehmigungsverfahren und Kapitel 4.2 beschreibt die Konzentrationswirkung als Maßstab dafür, ob ein baurechtliches oder immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren angewandt wird. In Kapitel 4.3 werden Verfahrensschritte einer baurechtlichen Genehmigung skizziert und in Kapitel 4.4 wird das Erlaubnisverfahren nach Betriebssicherheitsverordnung behandelt. Das Hauptaugenmerk dieser Expertenempfehlung liegt in Kapitel 4.5 auf der detaillierten Beschreibung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die immissionsrechtlichen Genehmigungsunterlagen beinhalten unter anderem die Störfallrelevanz und das Gefahrenpotenzial der eingesetzten Stoffe und Stoffgemische. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel ausführlich die gängige Praxis beschrieben, nach der die Anlagenteile einer PtX-Anlage im Immissionsschutzrecht derzeit eingestuft werden. Außerdem wird auf Aspekte eingegangen, die über das in der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschriebene immissionsschutzrechtliche Verfahren hinaus gehen. Zum Schluss des Kapitels 4.5 werden die einzureichenden Unterlagen für das immissionsschutzrechtliche Verfahren aufgelistet. Nach der Beschreibung des Wasserrechts in Kapitel 4.6 werden in Kapitel 4.7 zusammenfassend das immissionsrechtliche und baurechtliche Verfahren in einer Tabelle miteinander verglichen. Weiterführende Informationen sind auf der Webseite des VDI zu finden.
Kevin Hares,
Anna Hülkenberg,
VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf.