Hygiene und Versorgungssicherheit im Fokus
Trinkwasser ist und bleibt das wichtigste Lebensmittel. Die Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist in der Trinkwasserverordnung geregelt, die eine lange Tradition besitzt und regelmäßig novelliert wird. Anfang 2025 wird die Trinkwasserverordnung 50 Jahre alt. Ein guter Grund, um anlässlich dieses Jubiläums einmal auf Historie und Hintergründe sowie Sinn und Zweck genau wie auf Materialien und Möglichkeiten zu schauen.
Das Trinkwasser in Deutschland zählt zu den besten weltweit. Das liegt vor allem daran, dass Grenzwerte für chemische und mikrobiologische Parameter festgelegt wurden. Das Regularium dahinter hat einen ziemlich langen Namen: Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ ist allgemein als Trinkwasserverordnung bekannt, abgekürzt TrinkwV. Und diese besitzt hierzulande eine lange Tradition, ist doch ihr Ursprung auf den 31. Januar 1975 datiert. Immer wieder wurden die Regularien angepasst und verschärft, mitunter die EG-Richtlinie 98/83/EG in nationales Recht umgesetzt.
„Unser Trinkwasser ist unbedenklich und wir haben hierzulande einen hohen Qualitätsstandard. Die Verordnung wurde zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit eingerichtet – damals noch unter dem Aspekt, das durchaus gefährliche Stoffe wie Nitrate, Bakterien und Schwermetalle im Wasser vorhanden waren“, erklärt Jan Oliveira, Leiter Produktmanagement Installation Heizung Lüftung bei REISSER. Das Unternehmen hat sich im Bereich Sanitär, Heizung und Klimatechnik seit mehr als 150 Jahren etabliert. „Wenn ein Land unbedenkliches Wasser will, ist es unverzichtbar, der Verordnung nachzukommen. Mit Hilfe von Novellierungen gilt es, neue Sicherheitsstandards zu erfüllen, beispielsweise in Hinblick auf Mikroplastik (PFAS), Arzneimittelrückstände und Weichmacher. Die Änderungen stellen sicher, dass es noch mehr Sicherheit für den Verbraucher gibt. Daher halte ich die Anpassungen an die aktuellen Umstände durchaus für sinnvoll.“
Zum Hintergrund: Um den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 nachzukommen, gab es im Juni 2023 die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, diese ersetzt die am 21. Mai 2001 erlassene Trinkwasserverordnung. Die Novellierung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen. Zudem waren das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Bundesministerium der Verteidigung beteiligt. Die Zustimmung des Bundesrates war ebenfalls erforderlich, um die Änderungen rechtskräftig umzusetzen. Hier zeigt sich, wie wichtig und gewichtig die Regularien sind.
Wahrscheinlichkeit für Legionellen gegen Null
Wenn es um die Absicherung der Trinkwasserqualität geht, spielen auch Informationsfluss und Rechtssicherheit eine wichtige Rolle. Die Verordnung macht allen Beteiligten eindeutig klar, wie in gewissen Fällen vorzugehen ist. So gibt es beispielsweise eine verpflichtende Risikobewertung und ein dazugehöriges Risikomanagement für die komplette Versorgungskette in einem Einzugsgebiet. Untersuchungspläne müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen und vollständig sein. Entsprechend wurden Informations- und Untersuchungspflichten angepasst.
Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf dem Thema Legionellen. Muss eine Prüfung im privaten Wohnhaus vorgenommen werden? Wie verhält es sich im Mehrfamilienhaus und wer darf das überhaupt machen? Lange ging man im Allgemeinen davon aus, dass das Knowhow der Fachhandwerker und thermische Reinigungen genügen, um die Wahrscheinlichkeit für Legionellen gegen Null zu bekommen. „Gefühlt sind die SHK-Anlagemechaniker dafür zuständig, doch nun ist die Sachlage klar geregelt: Es benötigt ein unabhängiges Labor, das zugezogen wird, Proben entnimmt und eine zertifizierte Beurteilung vornimmt. Durch die Einbindung der Labore wird den Verbrauchern nun weit mehr Sicherheit gegeben“, weiß Oliveira.
Von Risikobewertung bis Untersuchungspflichten: Grundsätzlich legt die TrinkwV verschiedene Parameter fest. Diese Grenzwerte dienen als fester Maßstab, beispielsweise wenn es um Chrom, Kupfer oder Blei geht – genau wie bei Bakterien, Chloriden und Legionellen als Indikatoren für mehr oder weniger reines Wasser. Auch für Geruch und Geschmack sowie radioaktive Stoffe hat der Gesetzgeber die Qualitätsparameter angepasst, bei Stoffen wie Blei, Chrom und Arsen sogar verschärft. Denn beispielsweise Blei kann schon in sehr kleinen Mengen gesundheitsgefährdend sein. Die letzte Aktualisierung der Trinkwasserverordnung sieht unter anderem verpflichtend vor, dass bleihaltige Rohre und Armaturen bis spätestens 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt sein müssen – in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen. Die Möglichkeit, den Stoff dann überhaupt noch im Trinkwassersystem zu haben, soll absolut minimiert werden.
Fachhandwerker prüft Grenzwerte
Diese Forderung gilt bundesweit, obgleich in Nordostdeutschland historisch bedingt mehr bleihaltige Rohre verbaut wurden als im Süden, gerade ältere Gebäude sind von dem Thema betroffen. Jede Baugenossenschaft genau wie jeder Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung muss sich damit nun auseinandersetzen sowie Grenzwerte und Gehalt vom Fachhandwerker prüfen lassen. Der Aspekt der Gesundheitsgefährdung ist höchst relevant. Dort wo Rohrleitungen – manchmal auch nur einzelne Stränge – zu erneuern sind, muss zeitnah gegen zugelassene Materialien getauscht werden. Ob Edelstahl, Kupfer oder Mehrschichtverbund: solche Rohre sind geprüft, zugelassen und ohne bedenkliche Stoffe einbaubar.
Hausbesitzer genau wie Vermieter sind dazu angehalten, dass die Installation dem aktuellen Standard entspricht. Installateure haben eine erhöhte Verantwortung bei der Installation von Anlagen, müssen sich anschließend um die regelmäßige Wartung kümmern und sicherstellen, dass alles hygienisch einwandfrei ist. Neben der thermischen Reinigung werden Prüfung und Kontrolle immer wichtiger und es gibt strengere Materialanforderungen: sämtliche verbaute Produkte müssen nachweislich der Verordnung entsprechen. Laut Oliveira profitieren unterm Strich die Verbraucher von diesem Aufwand, denn sie können ohne Risiko das Trinkwasser genießen. Der SHK-Großhändler REISSER unterstützt das Fachhandwerk und bietet ausschließlich Produkte an, die für den jeweiligen Einsatzzweck richtig ausgelegt und geeignet sind. Damit das gelingt, arbeitet REISSER eng mit den Herstellern zusammen, die sich rechtzeitig vor der Produktion mit den neuesten Grenzwerten beschäftigen. Werkstoffe müssen offengelegt und Zertifizierungen vorgelegt werden. So gibt es beispielsweise Kugelhähne und Verschraubungen ohne Bleilegierungen und stattdessen mit neuartigen Materialverbindungen.
An jeder Entnahmestelle muss Material trinkwasserzertifiziert sein
Ob Rohrleitungen oder Wasserhähne: an jeder Entnahmestelle muss das Material trinkwasserzertifiziert sein, einzelne Ausnahmefälle gibt es sehr selten, beispielsweise beim Auslaufhahn für die Gartenbewässerung. „Vom Keller bis zum Dach, das ist unser Metier. Daher bringen wir die entsprechende Kompetenz in diesem Sektor mit“, freut sich Oliveira. Der Wasserversorger ist verantwortlich für die Trinkwasserhygiene bis zum Hausanschluss, ab dann kümmert sich der Fachhandwerker um das Thema – beginnend im Keller, betreffend die Wasserzähler und Filtertechnik, die Verteilersysteme und Rohr- und Steigleitungen durch das gesamte Haus bis zu den einzelnen Entnahmestellen in Küche, Bad und WC. Dank moderner Materialien wie Kupfer, Edelstahl und Mehrschichtverbund kann sauberes Trinkwasser gewährleistet werden.
„Unsere Hersteller sind handverlesen, viele sind so lange wie wir auch am Markt oder sogar länger. Unsere Auswahl fällt durchweg auf erstklassige und hochwertige Produkte, die den aktuellen Anforderungen entsprechen“, unterstreicht der Produktmanager. Hinzu kommen die REISSER Eigenmarken Therm (Heizungsbereich) und Tech (Installationsbereich), die das breite Spektrum der Haustechnik umfassen, also unter anderem Rohrleistungssysteme, Filtration, Enthärtungsanlagen, Wasserzähler. „Unser Ziel ist es, dem Handwerker gegenüber ein vollumfängliches Sortiment abzubilden, das wir auch konstant erweitern. Damit lassen sich sämtliche Bauvorhaben abdecken, ob Sanierung, Renovierung oder Neubau, sogar Großbauprojekte wie Kliniken.“
Einen wichtigen Schwerpunkt nehmen dabei auch Filtertechniken ein. Diese dienen dem Verbraucher als zusätzlicher Schutz. „Gerade wenn Beschädigungen an den Versorgungsleitungen vorliegen oder dort Arbeiten vorgenommen werden, kann es zu Verunreinigung kommen. Wasser enthält in gelöster Form Eisen und Manganerz, welches das Wasser bei längerem Stillstand bräunlich färbt (Oxydation). Diese Absetzung führt zu einer Verengung des Rohrquerschnitts. So verhindert die Filtertechnik, dass Feststoffe aus der Wasserleitung in das Hauswassersystem gelangen und die Trinkwasserinstallation beeinträchtigen.
Filteranlagen sorgen dann für den doppelten Schutz“, erklärt Oliveira. Und auch das Thema Hygienespülung genau wie automatische und wartungsfreie Spülsysteme finden immer mehr Abnehmer – damit Wasser in Bewegung bleibt, sogar an Stellen, an denen keine häufige Entnahme vorgenommen wird. Kurzum: Nach der TrinkwV muss Trinkwasser genusstauglich und rein sein. Entlang des Fließwegs gibt es in der Hausinstallation unterschiedlichste Einflussgrößen, die die Trinkwasserhygiene gefährden können. „Und wir schultern gemeinsam mit dem Fachhandwerk und der Industrie die Verantwortung, dass alles einwandfrei und getreu der Richtlinien funktioniert.“
VDI-Podcast zum des Tags der Trinkwasserhygiene
Der bundesweite Tag der Trinkwasserhygiene geht auf die Initiative des Dipl.-Ing. (FH) für Verfahrens- und Umwelttechnik Guido Hilden zurück. Hilden ist VDI-Experte. Die Wahl des 1. Dezember als Datum für den Tag der Trinkwasserhygiene ist historisch begründet. Denn am 1. Dezember 1999 hat der VDI erstmals das Regelwerk VDI 6023 im Weißdruck veröffentlich. In der VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ geht es unter anderem um die Temperaturkontrolle – Trinkwasser sollte stets unter 25 °C bleiben, um eine Vermehrung von Keimen zu verhindern. In der Podcast-Folge „Tag der Trinkwasserhygiene“ von „Technik aufs Ohr“ von VDI e.V. und ingenieur.de (VDI Verlag GmbH) erklärt der Experte Christian Strehlow, Sachverständiger und für Trinkwasserhygiene der IHK nicht nur historische Zusammenhänge, sondern gibt auch spannende Einblicke in seinen Arbeitsalltag als Sachverständiger.