Bundesregierung: Einsatz von verflüssigtem Erdgas beschleunigen
Um mögliche Versorgungslücken zu schließen, setzt die Bundesregierung als Zwischenlösung verstärkt auf Flüssiggas. Konkrete Vorgaben sollen schnell auf den Weg gebracht werden.
Am Donnerstag, 12. Mai 2022, hat der Deutsche Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, dem sogenannten „Osterpaket“, beraten (Referentenentwurf EEG 2023, Drucksache 20/1630). Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck stellte eingangs noch einmal heraus, dass mit den geplanten Gesetzesänderungen Deutschland seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichte. Deutschland will bis 2045 Klimaneutralität erlangt haben. Die Stromversorgung soll bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um das zu erreichen, sollen Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben und in allen Rechtsbereichen der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Nationale Gasversorgung schnellstmöglich ausbauen
Durch Russlands völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine und dessen Folgen für die Energieversorgung habe die Energiewende noch eine zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit erhalten. Von dem Versuch Deutschlands, sich von fossilen Energien aus Russland unabhängig zu machen, führe eine direkte Linie zum Versuch, die Energieversorgung in Deutschland von Öl, Kohle, Gas auf Wind und Sonne umzustellen. Kurz- und mittelfristig müsse allerdings Flüssiggas einspringen. Um die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen zu mindern, will die Bundesregierung den Einsatz verflüssigten Erdgases (LNG) beschleunigen. Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 20/1742), der das ermöglichen soll. Der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung sei aufgrund der geringen Substituierbarkeit von Gas durch andere Energieträger äußerst dringlich und zwingend erforderlich.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren angestrebt
Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der umgehende Ausbau der LNG-Importinfrastruktur unverzichtbar. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf vor, den Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, vorübergehend und unter klar definierten Bedingungen von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen. Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus könne nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 weiterhin erreicht werden könne.
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