Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung versus Wärmepumpe
Im Auftrag des VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. hat das Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) die Energieeffizienz von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung mit der von Wärmepumpen verglichen. Die jetzt veröffentlichte Äquivalenzstudie offenbart erstaunliche Leistungskennzahlen.
Welche Energiebilanz erzielen Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung (WRG) im Vergleich zu oder in Kombination mit anderen energiesparenden Systemen wie beispielsweise der Wärmepumpe? Eine Studie des ITG liefert auf diese Frage bemerkenswerte Ergebnisse: Nach den Zahlen der Dresdener Auftragsarbeit könnte die Netzbelastung im Winter um bis zu zehn Gigawatt reduziert werden, wenn die Hälfte aller deutschen Wohngebäude mit dem Lüftungstyp ausgerüstet wäre. Wenn man bedenkt, dass zurzeit noch gut zwei Drittel aller Wohngebäude ohne Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung neu gebaut werden und die Technologie zudem bei der Sanierung kaum zum Einsatz kommt, werde deutlich welches Potenzial für eine Wärmewende in Deutschland ungenutzt bleibt, so der Bundesverband für Wohnungslüftung.
Wohnraumlüftung als Komplementärsystem zur Wärmepumpe
In der Dresdner Studie wurde für die ventilatorgestützte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung eine direkt mit dem Kennwert von Wärmepumpen vergleichbare Leistungszahl der Wärmerückgewinnung berechnet. Für „normale“ Rahmenbedingungen liegt die äquivalente Leistungszahl der Wärmerückgewinnung bei etwa elf bis 25, die Leistungszahl von Wärmepumpen bei etwa drei bis sechs – ein bereits sehr gutes Verhältnis von eingesetzter elektrischer Energie zu erlangter Heizenergie. „Die höchsten äquivalenten Leistungszahlen der Wärmerückgewinnung werden dabei bei niedrigen Außentemperaturen erreicht, was sie zu einem hervorragenden Komplementärsystem von Wärmepumpen macht“, so der VfW. In der kalten Jahreszeit verhindere die Wärmerückgewinnung, dass für die Wärmepumpe eine recht hohe elektrische Leistung im Stromnetz vorgehalten werden muss. Die WRG trage auf diese Weise maßgeblich zur Entlastung des Stromnetzes bei, insbesondere in der dunklen und windarmen Winterzeit (Dunkelflaute).
Zudem ließen sich durch die deutliche verbesserte Effizienz spürbare Kosteneinsparungen erzielen, wirbt der Verband: Zum einen in puncto Heizenergie durch die erhebliche Reduzierung von Lüftungswärmeverlusten, die in modernen, hoch gedämmten und sanierten Gebäuden eine zunehmend stärkere Rolle spielen. Zum anderen habe man einen geringeren Kostenaufwand für die Heizungstechnik, zum Beispiel durch einen kleineren Wärmeerzeuger oder kleinere Wärmenetze. Außerdem sei die Wiedernutzung von Wärme, die sich bereits im Gebäude befindet, mit Effizienzvorteilen gegenüber der Nutzung von regenerativer Energie verbunden, die erst woanders erzeugt und ins Gebäude gebracht werden muss.
Schlüsseltechnologie für die Energiewende?
Der VfW benennt noch weitere Faktoren, welche für einen breiteren Einsatz von ventilatorgestützter Wohnungslüftung sprechen: Etwa die effiziente Kombination mit Wärmepumpen und PV-Anlagen hinsichtlich der Eigenstromnutzung, die Entlastung der Strom- und Wärmenetze, CO2-Einsparungen, eine Senkung der Warmmieten sowie die Bauschadensfreiheit ebenso wie verschiedene „Soft-Factors“ wie ein hoher Komfort und eine gesunde Raumluftqualität mit der Vermeidung von Folgekosten für Schadenssanierungen.
„Abschließend lässt sich festhalten, dass mit der Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie zur Erreichung der Klimaziele“ eindeutig nachgewiesen werden konnte, wie umfassend Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung die notwendigen Schritte zur Senkung des Energieverbrauchs unterstützt und daher als Energiewendetechnologie nicht mehr wegzudenken ist. Sie kann daher auch als ‚Energiesparlüftung‘ bezeichnet werden“, so der VfW. Basierend auf den Ergebnissen der ITG-Studie fordert der Bundesverband die ventilatorgestützte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung künftig als Schlüsseltechnologie für die Energiewende anzuerkennen, sie als erneuerbare Energie zu behandeln und ihr insgesamt einen dementsprechenden Stellenwert im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) einzuräumen.
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