Saubere Luft in der Pandemie: Luftreiniger versus Lüftungsanlage
Wenn es um die Ausstattung eines Gebäudes mit geeigneten Hilfsmitteln zum Erhalt der Luftqualität geht, sind viele Entscheider unschlüssig, auf welche technische Lösung sie vertrauen sollen. Der Experte für Wohngesundheit, Peter Bachmann, rät deshalb: Vor einer Anschaffung steht eine fundierte Grundlagen-Analyse.
Um die Anzahl virenbeladener Aerosole in Innenräumen zu reduzieren, ist ein regelmäßiger Luftaustausch unabdingbar. Darüber sind sich Experten nach mehr als zwei Jahren Pandemie einig. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber nach wie vor zu der Frage, welche Hilfsmittel zum Erhalt der Luftqualität am besten zum Einsatz kommen sollen. Peter Bachmann hat dazu eine eindeutige Meinung. Der Geschäftsführer des Freiburger Sentinel Haus Institut (SHI) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Wohngesundheit. Im Interview berichtet er über gängige Vorurteile, sinnhafte Lösungen und die Verantwortung des Planers bei der Beratung.
Herr Bachmann, das Umweltbundesamt empfiehlt bei gesundheitlich belastenden Einflüssen auf das Innenraumklima den Einsatz von lüftungstechnischen Anlagen, also einer zentralen oder dezentralen Wohnungslüftung. Trotzdem wird auf politischer Ebene sehr oft der Einsatz von Raumluftreinigern als ausreichende klimatechnische Maßnahme beschrieben. Woran liegt das? Wird hier aus Unwissenheit Luftreinigung und Wohnraumlüftung in einen Topf geworfen?
Peter Bachmann: Es ist ein nur allzu menschlicher Reflex, dass man – egal ob nun Politiker, Journalist oder einfach Eltern eines schulpflichtigen Kindes – bei Problemen gerne nach schnellen und einfachen Lösungen sucht. Eine jederzeit gesunde Qualität der Innenraumluft ist aber leider recht komplex. Deshalb denke ich auch, dass bei diesem Thema viele Begrifflichkeiten einfach aus Unwissenheit vermischt werden. Umso wichtiger ist es, den Menschen ehrlich, seriös und wissenschaftlich abgesichert zu erklären, was die Raumlüftung leisten kann und was die Luftreinigung. Zudem stellt sich – bezogen auf die Raumlüftung – bei jedem Bauvorhaben immer zuerst die Systemfrage: Spricht die Vor-Ort-Situation eher für eine dezentrale oder eine zentrale Innenraumlüftung. Bei den Luftreinigungsgeräten ist die Situation noch mal diffiziler, denn Luftreinigung ist nicht gleich Luftreinigung. So gibt es Luftreiniger, welche die Luftqualität im Raum sogar noch verschlechtern können. Etwa, wenn das Gerät die Atemwege reizendes Ozon abgibt oder – noch schlimmer – allergieauslösende Beduftungsessenzen im Raum verströmt. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, sollte unbedingt im Vorfeld einer „Belüftungs-Entscheidung“ einen Blick auf die Aussagen des Fresenius-Instituts werfen. Fresenius hat hier sehr aussagekräftige Informationsmaterialien über die Qualitäten bei Luftreinigungsgeräten zusammengestellt.
Bleiben wir bei der „Begriffsverwirrung Raumluftreinigung und Raumlüftung“. Beide Systeme wollen das Gleiche – nämlich für eine saubere und hygienisch einwandfreie Luft in Innenräumen sorgen. Allerdings gibt es große Unterschiede, auch und gerade im Leistungsvermögen dieser beiden Techniken …
Bachmann: Das ist richtig. Werfen wir zum besseren Verständnis erst einmal einen Blick auf alle möglichen negativen Einflussfaktoren für ein gesundes Raumklima: Erstens: Menschen verbrauchen Sauerstoff und geben CO2 durch die Atemluft in den Innenraum. CO2 verursacht Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen und viele weitere Symptome. Zweitens: Menschen geben durch ihre Atmung Aerosole ab. Diese können Viren an weitere Menschen im Innenraum übertragen. Drittens: Schadstoffe aus Bauprodukten und/oder Reinigungsmitteln können die Raumluft mit Lösemitteln belasten. Das nur als Beispiele. Diese Schadstoffe können vielseitige negative Wirkungen auf unsere Gesundheit nehmen. Und Viertens: Emissionen und Lärm gelangen durch offene Fenster in den Innenraum und belasten massiv die Konzentration und Gesundheit. Dann gilt es in Bezug auf die individuelle Raumsituation folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Wie viele Menschen nutzen den Raum?
- Welcher Tätigkeit gehen diese nach?
- Wie ist der Raum möbliert und zugeschnitten?
- Welche Lüftungssituation ist vorhanden?
Wenn ich nun also mein persönliches Anforderungsprofil an eine Raumluftoptimierung definiert habe, sollte ich mir klar machen: Was kann eine Lüftungsanlage und was kann ein Raumluftreiniger leisten? Eine hochwertige Lüftungsanlage sorgt für kontinuierliche Frischluft und damit für Sauerstoffzufuhr sowie für den Abtransport von CO2, Aerosolen, Feuchte, Gerüchen und Lösemitteln. Zudem schützt sie vor allen möglichen Außeneinflüssen wie Straßenlärm, Pollen, Insekten und Feinstaub. Und letztlich spart sie dank des Einsatzes eines Wärmetauschers auch noch wertvolle Energie. Entsprechend ausgestattete Geräte regeln sogar die Luftfeuchte.
Ein hochwertiger Raumluftreiniger filtert beziehungsweise reinigt die Luft von Lösemitteln, Aerosolen und Feinstaub. Alle anderen der genannten Anforderungen kann er nicht erfüllen. Auf Basis dieser umfassenden Grundlagen-Analyse kann man nun eine seriöse Entscheidung treffen, welche Lösung zur Optimierung des Innenraumklimas im individuellen Fall sinnvoll ist.
Kommen wir zum Thema Schullüftung. Gesunde Raumluft im Klassenzimmer, wem liegt dieses Thema nicht ganz besonders am Herzen? Die hohe Relevanz zeigt sich auch am Engagement der öffentlichen Hand. So hat die Bundesregierung im Spätsommer 2021 nochmal ein Förderprogramm von 200 Millionen Euro für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas aufgelegt. Wobei es doch überraschend war, wie eindeutig sich die Politik auf eine Technologie, den mobilen Luftreiniger, festgelegt hat. Wie bewerten Sie diese einseitige Präferenz für ein System?
Bachmann: Als Marktführer für Gesundheitskonzepte in Gebäuden verlassen wir uns am liebsten auf wissenschaftlich fundierte Fakten, bevor wir bestimmte Technologien bewerten. Das gilt insbesondere für die Schullüftung, geht es doch hier um die Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Lehrkräften. Gemeinsam mit dem TÜV SÜD haben wir an zwei Referenzschulen die Situation genau analysiert und gemessen. Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass nur eine kontrollierte Lüftung eine optimale gesundheitliche Situation herstellen kann. Raumluftreiniger können eine intelligente Ergänzung dort sein, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann. Bei dem in diesem Test eingesetzten Raumlüftungsgerät bewegte sich der Luftstrom immer dicht an der Wand beziehungsweise an der Raumdecke entlang, ohne dass die im Raum befindlichen Personen mit Viren oder Schadstoffen in Berührung gekommen wären. Ein weiterer, speziell „schulhygienischer“ Aspekt: In den Sommerferien werden die Klassenzimmer zumeist mit sehr aggressiven Reinigungsmitteln gesäubert. Zum Start des Schulbetriebs herrscht dann in den Klassenzimmern eine hohe Schadstoffkonzentration. Mit einer kontinuierlich laufenden, lüftungstechnischen Anlage kommt es für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen erst gar nicht zu dieser Raumluft belastenden Situation. Und zum guten Schluss: Die hohe CO2 Belastung im Schulbetrieb mit vielen Personen in einem Klassenzimmer bekomme ich nur mit einer raumlufttechnischen Anlage über einen kontinuierlichen Luftaustausch in den Griff. Das senkt nicht nur die Infektionsgefahr, sondern verbessert die Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit aller Anwesenden. Und wenn die Pandemie irgendwann mal Geschichte ist – die hohe CO2-Belastung im Klassenzimmer bleibt. Warum also nicht gleich in eine Technologie investieren, die mir auch nach Corona weiterhelfen kann.
Zum Schluss noch eine Frage zur Beratungsleistung: Muss der Fachplaner oder Architekt nicht Regressforderungen fürchten, wenn er den Bauherrn bei einem energieeffizienten Bau- beziehungsweise Sanierungsprojekt nicht lüftungstechnisch berät? Die Gefahr einer zu hohen Feuchte in den Räumen mit späterer Schimmelbildung als ein Schadensbild ist doch relativ hoch.
Bachmann: Man kann nur jedem Fachplaner und Architekten dringend raten, seinen Kunden in dieser Hinsicht objektiv zu beraten. Denn auch ohne eine baurechtliche Gesetzesvorschrift kann es teuer werden für den Planenden. Zwar handelt es sich bei der Lüftungsnorm DIN 1946/6 „nur“ um eine bautechnische Richtlinie. Aber Fachplaner und Architekten sollten die Situation trotzdem auf keinen Fall unterschätzen. Denn bei Regressverhandlungen werden inzwischen die zahlreichen baurechtlichen Leitfäden der Verbände oder auch vom Umweltbundesamt von den Gerichten für ihre Urteilsbegründung herangezogen. Mein Appell an alle Fachplaner und Architekten lautet daher: Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr für die Gesundheit der zukünftigen Nutzer respektive Bewohner einer von Ihnen geplanten Immobilie und denken Sie die Lüftung der von Ihnen geplanten Gebäude aktiv mit.
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