Hochwasser: Gefahr für die Trinkwasserhygiene
Nach Starkregen und Überschwemmungen drohen gesundheitliche Risiken, da Trinkwasserinstallationen mit verkeimtem Überflutungswasser in Kontakt gekommen sein könnten. Was ist bei der Wiederinbetriebnahme zu beachten?
Extremwetterereignisse sorgen deutschlandweit immer wieder für massive Schäden. Durch Starkregenfälle und Überschwemmungen können Gebäude und insbesondere deren Keller mit Leitungstrassen tief unter Wasser gesetzt werden. In den betroffenen Gebäuden besteht neben den materiellen Schäden ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Verkeimung und Korrosion von Trinkwasserinstallationen.
Installationen reinigen und spülen
Verkeimtes Nichttrinkwasser könnte über die Versorgungsleitung oder über Apparate und Einbauteile wie zum Beispiel Rückspülfilter oder auch über Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen mit der Trinkwasserinstallation in Kontakt gekommen sein. Sobald die Wasserversorger wieder einwandfreies Trinkwasser liefern können, müssen die betroffenen Installationen daher gereinigt und gespült werden. In Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, und bei Verdacht einer Keimbelastung, ist das Wasser zudem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitergehend zu untersuchen. Darauf weist der Sanitärproduktehersteller Geberit in einer Handlungsempfehlung hin.
Sofortmaßnahmen im Gefahrenfall
Welche Risiken drohen? Trinkwasserberührte Oberflächen können mit Krankheitserregern kontaminiert sein. Eingespülte Partikel gefährden technische Bauteile und können zu Innenkorrosion führen. Durchnässte Dämmungen von Rohrleitungen und Armaturen können zu Außenkorrosion führen. Geberit rät daher zu Sofortmaßnahmen: Spülen der Trinkwasserinstallation mit Trinkwasser, Entfernen und Entsorgen von durchnässten Dämmungen, die Leitungsanlage außen trocknen und reinigen. Maßgebliche Informationen für die weitergehenden Arbeiten zum Erhalt der Trinkwassergüte in überfluteten Trinkwasserinstallationen liefern das DVGW-Arbeitsblatt W 551–3 (A) [2022–08] „Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 3: Reinigung und Desinfektion“ beziehungsweise das ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“.
Bei noch nicht fertiggestellten Trinkwasserinstallationen (zum Beispiel überfluteten Baustellen) sei ebenfalls eine Reinigung und Spülung nach den vorstehend genannten Regelwerken des DVGW und ZVSHK zu empfehlen. Gleiches gilt für überflutete Lagerware. Bei Anlagen mit erhöhten hygienischen Anforderungen empfehle sich eine anschließende mikrobiologische Untersuchung.
Im Zweifel beproben
In den meisten Fällen werde eine fachgerechte Spülung mit einem Wasser-/Luftgemisch ausreichen, um die Trinkwassergüte wiederherzustellen, so die Handlungsempfehlung. Bestehen allerdings Restzweifel oder ein erhöhtes Schutzziel wie in Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, sollte vorsorglich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung durchgeführt werden. Von einer prophylaktischen Desinfektion raten die Schweizer hingegen ab. Erst wenn trotz fachgerechter Reinigungs- und Spülmaßnahmen die Keimbelastung immer noch über den maßgeblichen Grenzwerten liegt, sei eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation notwendig.
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