Berlin denkt über Erweiterung der Förderung von Stromspeichern nach
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie wurden verlässliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Investition in Speichertechnologien gefordert. Ein der Anhörung zugrundeliegender Antrag der CDU/CSU-Fraktion traf auf breite Zustimmung.
In dem am 29. Januar diskutierten Antrag fordern die Abgeordneten unter anderem, das Energiemarktdesign konsequent auf die Entwicklungen der Energiewende und damit auch auf den Einsatz von Energiespeichern auszurichten, um die hohen Energiesystemkosten zu senken und Effizienz in die Energiewende zu bringen. Zudem müssten regulatorische Hindernisse beseitigt werden, die die Entwicklung und den Einsatz von Speichertechniken behinderten.
Speicherkapazitäten müssen bis 2045 deutlich erweitert werden
Um das Netz stabil zu halten, braucht es laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) bis 2030 neben anderen Maßnahmen stationäre Stromspeicher von 100 Gigawatt. Bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2045 bedarf es der Analyse zufolge sogar ein Speichervolumen von 180 Gigawatt. Um diese Kapazität einzuordnen: Die installierte Kraftwerksleistung fossil und erneuerbar inklusive aller Dachkollektoren beträgt derzeit rund 260 Gigawatt. Einen Ausbau der Stromerzeugung eingerechnet, müsste sich 2045 etwa die Hälfte der maximal möglichen Stromproduktion in große und kleine Wärme- und Batteriespeicher vorübergehend einlagern lassen. Das sei für die Energiewende ein entscheidender Schritt, hält das Habeck-Ministerium in einer Veröffentlichung fest, in der es auf Maßnahmen einer Stromspeicherstrategie eingeht, die es derzeit entwickelt.
Deren Programm befasst sich sowohl mit großen Industriespeichern – quasi direkt am Fuß von Wind- und Solarfarmen – als auch mit häuslichen Kleinspeichern. Die Charakteristik der privaten Peripherie von Siliziumzellen, KWK und Wärmepumpen beschreibt das BMWK so: Ein Stromspeicher in einem Einfamilienhaus hat jährlich etwa 200 bis 250 Ladezyklen. Die meisten Speicher können 4.000 bis 5.000 Ladezyklen erreichen. Somit liegt ihre durchschnittliche Lebensdauer bei 15 bis 20 Jahren.
Eventuell Baukostenzuschüsse für Stromspeicher
Das BMWK prüft aktuell ferner, wie die Bedingungen für den Betrieb von Stromspeicheranlagen – perspektivisch auch für zurückspeisende E-Pkw-Ladepunkte – so verbessert werden können, dass diese nicht nur direkt aus EE-Anlagen stammenden Strom (Grünstrom) aufnehmen, sondern zugleich auch Strom aus dem Netz (Grau- und Schwarzstrom) ein- und ausladen können, ohne die Förderung für den zwischengespeicherten Grünstromanteil zu verlieren. Ziel ist, die Puffer für unterschiedliche Zwecke einsetzen zu können und somit ihre vielfältige Flexibilität bestmöglich dem Stromsystem insgesamt zur Verfügung zu stellen.
Die Branche hat zuletzt vermehrt angekündigt, neue Solarparks im Regelfall mit Batteriespeichern auszustatten. Hierfür besteht angesichts der niedrigen Marktpreise an sonnigen Mittagsstunden ein wirtschaftlicher Anreiz; auch eine netzentlastende Wirkung kann auf diese Weise erzielt werden. Das BMWK will vor dem Hintergrund dieser umweltschonenden Tendenz prüfen, ob weitere Anreize für die Errichtung erzeugungsnaher Speicher, insbesondere für Wind- und Bestandsanlagen, erforderlich sind. Konkret prüft die Bundesnetzagentur, ob Verfahren erforderlich sind, um verbindliche Vorgaben zu Baukostenzuschüssen (BKZ) und Netzanschlusskostenbeiträgen (NAKB) von Stromspeichern zu erlassen.
Wasserstoffspeicherung in Planungen einbeziehen
Um Planungssicherheit zu geben forderte Christian Heine, Sprecher der Geschäftsführung Hamburger Energiewerke GmbH, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis mindestens 2030 zu verlängern und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze langfristig finanziell abzusichern. Heine plädierte dafür, den zukünftigen Speicherbedarf für Wasserstoff in Deutschland zu ermitteln. Für einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollte neben den Aufbau der Wasserstoffherstellung und -verteilung auf der nationalen Ebene ein hinreichender Zubau von Wasserstoffspeichern an geeigneten Standorten geprüft und der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen werden.
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