Bundesregierung will Ausbau von Geothermie beschleunigen
Zur besseren Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie für den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sollen die Verfahrensdauern halbiert werden. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in die Beratung eingebracht hat.
Am 30. September übersandte Bundeskanzler Olaf Scholz der Präsidentin des Deutschen Bundestags Bärbel Bas, den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf des GeoWG („Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern“) mit der Bitte, „die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen“. Die Absicht des Gesetzes geht aus dem Titel hervor: Die Bearbeitungsdauer von Anträgen für geothermische Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher soll deutlich verkürzt werden, um das für den Klimaschutz erforderliche Energie- und Wärmepotenzial schneller zu erschließen. Die Zeiträume sollen durch Digitalisierung und insbesondere durch Änderungen im Wasserhaushaltsrecht und zum Teil – für bestimmte Geothermieanlagen – auch im Bergrecht halbiert werden. Da das unbestimmte „Halbieren“ jedoch erheblichen Interpretationsspielraum zulässt – von zwei Jahren auf ein Jahr oder von drei Monaten auf eineinhalb Monate –, präzisiert der Entwurf zumindest den maximalen Prüfungszeitraum auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen: nicht länger als 30 Tage. Innerhalb eines Monats müssen die Ämter geantwortet haben, dürfen den Antrag nicht auf die lange Bank schieben.
„Geothermie ist eine klimaneutrale, nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche und zugleich zuverlässige und über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können“, steht im Gesetzestext. Aufgrund der relativ hohen Quelltemperaturen in tieferen Erdschichten (3,5 K je 100 Meter) entlaste Energie aus Erdwärme das Energiesystem insbesondere in den kalten Wochen des Jahres. Wärmepumpen könnten die Temperatur der Erdwärmequelle insbesondere bei oberflächennaher Geothermie noch anheben.
Verzehnfachung der Installationen
Das große Angebot an Geothermie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland sei bislang nur unzureichend erschlossen worden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Weniger als zwei Prozent der Wärme werde derzeit aus Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Die Geschwindigkeit beim Ausbau der Geothermie sei unzureichend. Bis Februar des Jahres 2022 seien weniger als 50 Projekte der Tiefengeothermie mit einer thermischen Leistung von knapp 350 Megawatt realisiert worden.
Doch sollen bis 2030 etwa 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Durch welche Maßnahmen? Etwa durch die Aufforderung im Eckpunktepapier für eine Erdwärmekampagne des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von November 2022, bis 2030 ein geothermisches Potenzial von zehn Terawattstunden zu erschließen und die derzeitige Einspeisung in Wärmenetze aus dieser Quelle damit zu verzehnfachen. Bis 2030 sollen mindestens 100 zusätzliche geothermische Projekte angestoßen, an Wärmenetze angeschlossen und die Geothermie für Wohngebäude, Quartiere und industrielle Prozesse nutzbar gemacht werden.
Auszüge aus dem GeoWG
- Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird erleichtert. Das Nachbarrecht wird hin zu einer erdwärmenutzungsfreundlichen Konfliktbeilegung gelenkt. Des Weiteren werden beschleunigende Regelungen für das gerichtliche Verfahren getroffen. Für einen Teil der Vorhaben wird das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig sein.
- Reduzierung von Genehmigungsanforderungen.
- Das Wasserhaushaltsgesetz wird wie folgt geändert: „Bei der Errichtung, dem Betrieb und der Modernisierung von Erdwärmekollektoren bis zu einer Tiefe von vier Metern und außerhalb von Wasserschutzgebieten ist davon auszugehen, dass die Erdwärmekollektoren keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit haben“. Das heißt, GeoWG stuft Erdwärmekollektoren einschließlich Flächenkollektoren, Erdwärmekörbe, Grabenkollektoren oder Spiralsonden bis zu einer Tiefe von vier Metern grundsätzlich als erlaubnisfrei ein, selbst wenn sie den Grundwasserstand berühren sollten. Natürlich müssen sie die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfüllen.
- Ferner wird mit dem Gesetzentwurf klargestellt, dass den Besonderheiten von Geothermieanlagen, soweit sie noch dem Anwendungsbereich des BBergG unterfallen, bei der Genehmigung Rechnung zu tragen ist. Denn während klassischer Bergbau oftmals dynamische Prozesse mit sich bringt, ist eine einmal abgeteufte Bohrung zur Gewinnung von Erdwärme anschließend eher statischer Natur. Daher werden die bergrechtlichen Voraussetzungen für die Gewinnung von Geothermie entsprechend vereinfacht und verschlankt.
Im Sinne der Nachhaltigkeitsziele
Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt insbesondere zur Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ bei. Der Entwurf leistet auch einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 7 und 16, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie durch leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen zu sichern.