EU setzt neue Klimaziele
Mit dem am 6. Februar verkündeten Klimaziel für 2040 legt die EU-Kommission eine Roadmap vor, wie der Kampf gegen den Klimawandel gelingen kann. Bis 2030 soll der Ausstoß der Klimagase im Vergleich zu 1990 halbiert und bis 2040 um 90 Prozent reduziert werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nun in nationales Recht einbauen.
Im Fokus steht dabei auch die Vision, Klimagase einzufangen und zu speichern beziehungsweise gar nutzbar zu machen. Das sogenannte CCS „Carbon Capture and Storage“ beziehungsweise CCUS „Carbon Capture Utilization and Storage“ gilt als erfolgversprechende technische Maßnahme im Kampf gegen die Erderwärmung, hat jedoch auch Kritiker. In Deutschland steht die Zulassung der Verfahren bis dato noch aus. Die Zielvorgaben aus Brüssel sind nun aber auch für die Bundesrepublik ein Fingerzeig.
Was verbirgt sich hinter CCS? Mit energieintensiven Verfahren wird das Treibhausgas eingefangen, unter Druck verflüssigt und dann etwa in ehemaligen Gas- und Erdöllagerstätten, in salzwasserhaltigem Gestein oder in den Meeresuntergrund gepresst und eingelagert. Das soll verhindern, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt und die Erderwärmung beschleunigt.
Solarpaket soll Ausbau der Sonnenenergie forcieren
Um die Vorgaben zur Reduzierung der Klimagase zu erreichen, liegt der Fokus aber weiter auf dem Ausbau erneuerbarer Energie, konkret der Wind- und der Solarenergie. Mit dem sogenannten Solarpaket (Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) soll der Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigt werden. So sieht der Gesetzentwurf einen ansteigenden Zubaupfad vor, der schließlich im Jahr 2026 ein Mehr von 22 Gigawatt vorsieht.
Was diesbezüglich genau in einem Jahr geschehen ist, nämlich vom 1. Januar 2023 bis Ende Dezember 2023, steht in der Antwort der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf eine entsprechende Frage aus dem Parlament. Die Abschätzung der Genehmigungszahlen erfolgte durch eine Auswertung der Eintragungen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Insgesamt sind 1 610 Genehmigungen registriert (Gesamtleistung rund 8 200 Megawatt). Dies unterteilt sich wie folgt:
- 1 420 Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 7 700 Megawatt (davon sind zwölf Anlagen bereits in Betrieb).
- 86 Genehmigungen für Biomasseanlagen mit einer Gesamtleistung von 76 Megawatt (davon sind 47 Anlagen bereits in Betrieb).
- 76 Genehmigungen für Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 338 Megawatt (davon sind 55 Anlagen bereits in Betrieb).
- fünf Genehmigungen für Stromspeicher mit einer Gesamtleistung von sieben Megawatt (davon sind drei Anlagen bereits in Betrieb).
Bisher 50 Monate Vorlaufzeit
Die Fragesteller im Parlament wollten ebenfalls wissen: Hat sich die durchschnittliche Genehmigungszeit durch Artikel 6 der EU-Notfall-Verordnung und die darin enthaltene Ausnahmemöglichkeit von der Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt? Die Frage ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es ab Beginn des ersten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in der Periode 2018 bis 2022 zuletzt fast 50 Monate dauerte bis die Anlagen in Betrieb gehen konnten – und damit doppelt so lange wie im Durchschnitt der Inbetriebnahmejahre 2011 bis 2017.
Antwort: Durch die Gesamtheit der Regelungen im WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz), im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Durchführung der EU-Notfallverordnung können Verfahren für den Windenergieausbau an Land und auf See und auch für Solarenergie insgesamt deutlich schneller umgesetzt werden. Da die Maßnahmen erst im März 2023 beschlossen wurden, liegen der Bundesregierung konkrete Daten zu deren Auswirkungen auf die Dauer der Genehmigungsverfahren jedoch noch nicht vor.
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