KfW: Neubauförderung wird fortgesetzt
Nach dem kurzfristigen Förderstopp für KfW-Programme zu Beginn diesen Jahres wird die Neubauförderung zum 20. April 2022 wieder aufgenommen. Ab Januar 2023 soll das bisherige Förderszenario durch das neu aufzulegende Programm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst werden.
Wer die Errichtung eines energieeffizienten Neubaus plant, kann sich erneut Hoffnung auf finanzielle Unterstützung durch den Staat machen: Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, wird die Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude wieder aufgenommen. Ab dem 20. April 2022 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue Anträge für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ eingereicht werden. Die Bundesregierung stellt für die Fortsetzung des Förderprogramms zunächst ein Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Keine BEG-Förderung mehr für Gasheizungen
„Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann“, so Klimaschutzminister Robert Habeck. Allerdings räumt der Grünen-Politiker zugleich ein, dass das gedeckelte Budget sehr schnell ausgeschöpft sein könnte. „Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen“, sagt Habeck. Der Neustart der Neubauförderung gehe mit einer schrittweisen Neuausrichtung einher. Parallel werde prioritär die dringend notwendige Sanierung gefördert.
Neuausrichtung der Neubauförderung in drei Schritten
Die Themen Nachhaltigkeit und Effizienz sollen nach Willen des Klimaschutzministeriums zukünftig noch stärker die Förderkulisse prägen. Nachdem die Fördersätze für das EH-40 aufgrund des stark begrenzten Budgets halbiert wurden, ist in einem zweiten Schritt – wenn die zur Verfügung stehende Summe von einer Milliarde Euro ausgeschöpft ist – geplant, die Neubauförderung in einem neuen Programm mit dem Titel EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortzuführen. Fördermittel werden dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) vergeben. Dieses Programm soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sogenannten „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in dieser zweiten Stufe verpflichtend. Ab Januar 2023 ist dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Es soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und werde insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen, so das Ministerium. Wie es genau aussehen wird, werde derzeit noch erarbeitet.
Förderung für Sanierung bereits im Februar fortgeführt
Bereits seit dem 22. Februar nimmt die KfW wieder Anträge für die energetische Sanierung entgegen. Möglich wurde dies auch in diesem Fall durch eine kurzfristig sichergestellte Zwischenfinanzierung: Die Bundesregierung hatte in Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die Bundesförderung in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Daraufhin wurden zunächst die rund 24.000 förderfähigen Altanträge bearbeitet, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen waren.
Für Neuanträge gelten seither die gleichen Bedingungen wie zuvor: Förderfähig sind Komplettsanierungen, die ein Gebäude auf den Effizienzhausstandard EH Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 oder 40 bringen. Hausbesitzer erhalten maximal 50 % Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus beispielsweise auf den anspruchsvollsten Standard „Effizienzhausklasse 40“ mit EE-Klasse saniert, kann mit einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro planen. Die Förderung für die anderen Standards liegt wie bisher bei 27,5 % bis 45 % Tilgungszuschuss. Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Generell wichtig zu beachten: Die Fördergelder müssen stets vor Baubeginn beantragt werden.
Förderstopp: Reißleine mit Ansage
Rückblick: Die enorme Antragsflut im Monat Januar – insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung – hatten die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Allein im Zeitraum November 2021 bis 24. Januar 2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Dadurch waren die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft, eine Aufstockung aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Daher zog der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Reißleine. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW wurde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die BEG-Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Einzelmaßnahmen (beispielsweise Heizungssanierung) liefen indes unverändert weiter.
Bereits 2021 war die Nachfrage größer als die vorhandenen Mittel. Die ehemalige Bundesregierung stockte den Fördertopf für die BEG deshalb mehrmals auf: 5,8 Milliarden Euro wurden durch den Haushaltsausschuss am 24. Juni 2021 bereits genehmigt, weitere 5,7 Milliarden Euro kamen im September hinzu. Insgesamt stand für die BEG im vergangenen Jahr somit ein Neuzusagevolumen von 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese „Rekordsumme“, so der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sei gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits Fördergelder in Höhe von 10,6 Milliarden Euro bewilligt. Für das Gesamtjahr rechne er (so Altmaier im September 2021) mit Bewilligungen „von über 15 Milliarden Euro, vielleicht sogar mit bis zu 18 Milliarden Euro.“
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