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Bundesförderung für effiziente Gebäude 04.01.2022, 13:41 Uhr

Neubau-Förderung für das Effizienzhaus 55 endet am 31.01.2022

Wer beim Neubau eines Effizienzhauses 55 in den Genuss von Fördergeldern kommen möchte, muss sich beeilen: Weil die Bundesregierung in der Bestandssanierung größeres Potenzial für das Erreichen der Klimaziele sieht, wird das bisher über die KfW angebotene Anreizprogramm zu Ende Januar 2022 eingestellt.

Fördergelder für Neubauten werden zurückgefahren: Ende Januar 2022 endet die bisher im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mögliche Unterstützung für das Effizienzhaus 55. Foto: panthermedia.net/ AndreyPopov

Fördergelder für Neubauten werden zurückgefahren: Ende Januar 2022 endet die bisher im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mögliche Unterstützung für das Effizienzhaus 55.

Foto: panthermedia.net/ AndreyPopov

Die Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kam überraschend: Anfang November hieß es: „ … mit dieser E-Mail informieren wir Sie darüber, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.“ Und zur Begründung: Vorhandene Fördermittel sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten.“ Kurz: Für die Erreichung der angestrebten Klimaziele hat die Sanierung des Bestandes Priorität. Die vorhandenen Fördermittel sollen deshalb vor allem dort eingesetzt werden, wo größtmögliche CO2-Einsparungen möglich sind – und das ist vor allem im Bereich der Sanierung der Fall. „Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden im Fokus stehen“, so das BMWi.

Förderangebote für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus werden fortgeführt

Wer die Förderung für das Effizienzhaus 55 bei Neubauten noch beanspruchen möchte, kann bis zum 31. Januar 2022 seinen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE [KfW-55-EE-Effizienzhaus]) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Die Förderangebote für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus werden hingegen fortgeführt. Die jeweilige Zahl kennzeichnet übrigens den energetischen Standard eines Gebäudes: Sie gibt den jährlichen Primärenergiebedarf in Prozent an, den ein Haus im Vergleich zu einem Referenzgebäude hat, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie.

BEG: Fördertopf im Laufe des Jahres mehrmals aufgestockt

Das die Bundesregierung die BEG in bisheriger Form nicht wird fortführen können, hatte sich bereits angedeutet: Im Laufe des Jahres waren aufgrund der starken Nachfrage bereits zwei Aufstockungen der Bundesförderung nötig. 5,8 Milliarden Euro wurden durch den Haushaltsausschuss am 24. Juni 2021 genehmigt, im September kamen nochmals 5,7 Milliarden Euro hinzu. Insgesamt stand für die Bundesförderung für effiziente Gebäude somit ein Neuzusagevolumen von 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Allerdings waren bis Mitte September 2021 schon Fördergelder von 10,6 Milliarden Euro bewilligt. Für das Gesamtjahr rechnete Ex-Minister Altmeier damals mit Bewilligungen von bis zu 18 Milliarden Euro. Gleichzeitig sollte die bestehende Fördersystematik in Hinblick auf die Fördereffizienz überprüft und angepasst werden. Zukünftig sollen die Fördergelder vor allem dorthin fließen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Und das hat einen Grund: Denn gemäß der jüngsten Novelle des Klimaschutzgesetzes müssen die Emissionen von aktuell rund 120 Millionen Tonnen auf 67 Millionen Tonnen im Jahr 2030 sinken. Weitere Bausteine, um das Sektorziel im Gebäudebereich zu erreichen, sind die CO2-Bepreisung von Brennstoffen seit Januar 2021 und die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Bundesverband verärgert über Einstellung des Förderprogramms

Scharfe Kritik kam nach der Bekanntgabe der Beendigung des Förderprogramms vom GdW. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vertritt rund 3.000 Wohnungsunternehmen mit einem Portfolio von über sechs Millionen Wohnungen. „Dieser Schritt ist komplett unverständlich und unsozial. Denn ohne diese Förderung wird das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für viele Menschen in Deutschland unbezahlbar“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes. Die komplette Einstellung der Förderung bedeute faktisch einen Neubaustopp im Mietwohnungsbau, denn der höhere Effizienzstandard könne nur über höhere Mieten realisiert werden und diese seien im bezahlbaren Segment nicht erzielbar. „Wenn die Ziele des Sondierungspapieres mit 400.000 Neubauwohnungen jährlich, davon 100.000 Sozialwohnungen, erreicht werden sollen, wird das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen müssen. Die Einstellung der Förderung wird hier als Baubremse wirken“, prognostiziert Gedaschko.

dena-Studie skizziert Ziele für nachhaltigen Gebäudesektor

Im Rahmen der Studie „Aufbruch Klimaneutralität“ hat die Deutsche Energie-Agentur unlängst darauf hingewiesen, wie die Sektorziele im Jahr 2030 und Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht werden können. Demnach müssten die CO2-Emissionen im Gebäudesektor alleine bis 2030 um 44 % sinken (von rund 120 auf rund 67 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente). Der Großteil der Minderungen (46,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente) entfalle auf Maßnahmen an der Gebäudehülle und technische Anlagen. Entsprechend müsse der Einsatz von Wärmepumpen sowie der Ausbau der Anschlüsse an Wärmenetze massiv vorangetrieben werden. Auch der Einsatz von klimaneutralen Brennstoffen müsse sich schon bis 2030 mehr als verdreifachen, von heute neun auf dann 32 Terawattstunden, so die Experten. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Gebäudesektors mit seinen sehr spezifischen Herausforderungen sei ein klimaneutraler Gebäudebestand ohne Wasserstoff und klimaneutrale Gase aus heutiger Sicht nicht denkbar, so die dena-Experten. Eine besondere Herausforderung sei der dafür erforderliche Umbau der Infrastruktur: Um Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen, brauche es tiefgreifende Veränderungen mit hoher Geschwindigkeit. Gebäude mit dem schlechtesten Standard müssten zuerst angepackt, Sanierungsverfahren standardisiert, massiv intensiviert und die Wärmeversorgung schnell dekarbonisiert werden.

 

 

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