Sanierungen: KfW nimmt wieder Anträge auf Fördermittel an
Wer ein Bestandsgebäude energetisch sanieren möchte, kann sich seit dem 22. Februar erneut Hoffnung auf finanzielle Unterstützung machen. Das rund einen Monat zuvor kurzfristig ausgesetzte KfW-Förderprogramm wurde wieder aufgenommen. Eine Neuauflage der Neubauförderung ist geplant.
Der am 24. Januar in Kraft getretene Förderstopp für KfW-Programme wurde zum Teil aufgehoben: Seit dem 22. Februar nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Anträge für die energetische Sanierung entgegen. Möglich wurde dies durch eine kurzfristig sichergestellte Zwischenfinanzierung: Anfang des Monats hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Sie sollen bis zur Verabschiedung des regulären Haushalts die entstandene Finanzierungslücke schließen und die Abarbeitung der bis zum Förderstopp gestellten Altanträge sowie die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung möglich machen. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.
Förderung von Sanierungen: Antragsbedingungen unverändert
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen waren. Diese rund 24.000 Anträge würden „zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt“, so das BMWK. Für Neuanträge gelten die gleichen Bedingungen wie bisher: Förderfähig sind Komplettsanierungen, die ein Gebäude auf den Effizienzhausstandard EH Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 oder 40 bringen. Hausbesitzer erhalten maximal 50 % Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus beispielsweise auf den anspruchsvollsten Standard „Effizienzhausklasse 40“ mit EE-Klasse saniert, kann mit einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro planen. Die Förderung für die anderen Standards liegt wie bisher bei 27,5 % bis 45 % Tilgungszuschuss. Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Generell wichtig zu beachten: Die Fördergelder müssen stets vor Baubeginn beantragt werden.
Förderstopp: Reißleine mit Ansage
Rückblick: Die enorme Antragsflut im Monat Januar – insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung – hatten die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Allein im Zeitraum November 2021 bis 24. Januar 2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Dadurch waren die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft, eine Aufstockung aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Daher zog der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Reißleine. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW wurde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die BEG-Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Einzelmaßnahmen (beispielsweise Heizungssanierung) liefen indes unverändert weiter.
Bereits 2021 war die Nachfrage größer als die vorhandenen Mittel. Die ehemalige Bundesregierung stockte den Fördertopf für die BEG deshalb mehrmals auf: 5,8 Milliarden Euro wurden durch den Haushaltsausschuss am 24. Juni 2021 bereits genehmigt, weitere 5,7 Milliarden Euro kamen im September hinzu. Insgesamt stand für die BEG im vergangenen Jahr somit ein Neuzusagevolumen von 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese „Rekordsumme“, so der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sei gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits Fördergelder in Höhe von 10,6 Milliarden Euro bewilligt. Für das Gesamtjahr rechne er (so Altmaier im September 2021) mit Bewilligungen „von über 15 Milliarden Euro, vielleicht sogar mit bis zu 18 Milliarden Euro.“ Jetzt soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“, so das Ministerium.
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