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Die neue DIN 4109:2016–07 01.02.2017, 00:00 Uhr

Schallschutz im Hochbau

Siebenundzwanzig Jahre lang hat es gedauert, bis die DIN 4109 als neuer Weißdruck erscheinen konnte. Die Mindestanforderungen sind gegenüber der Ausgabe 1989 weitgehend gleich geblieben. Lediglich bei erprobten Bauweisen zum Trittschall von Decken und Luftschall bei doppelschaligen Haustrennwänden hat es geringfügige Anpassungen gegeben. Die Grenzwerte für die Luftschalldämmung R’w im Geschosswohnungsbau sind gegenüber der Ausgabe 1989 sonst unverändert geblieben.

Bild: panthermedia.net/trueffelpix

Bild: panthermedia.net/trueffelpix

Nach wie vor werden Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zum Schutz

  • gegen Geräusche aus Nachbarwohnungen
  • gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung
  • gegen Außenlärm, z. B. Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbebetrieben gestellt.

Nicht behandelt werden neben dem erhöhten Schallschutz (siehe VDI 4100) beispielsweise

  • der Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich, ausgenommen der Schutz gegen Geräusche von Anlagen der Raumlufttechnik, die vom Nutzer nicht beeinflusst werden können
  • Trittschallübertragung und Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen in Küchen, sofern diese nicht als Aufenthaltsräume (Wohnküchen) vorgesehen sind.

Die gebäudetechnischen Anlagen werden in DIN 4109 Teil 1 sowie im Bauteilkatalog DIN 4109 Teil 36 behandelt.

DIN 4109 Teil 1 – Mindestanforderungen

Zu dieser Norm gibt es in verschiedenen Kapiteln folgende Hinweise zu gebäudetechnischen Anlagen:

Zu Kapitel 7.4: Einfluss von Lüftungseinrichtungen und/oder Rollladenkästen

Es wird festgestellt, dass zum Schutz gegen Außenlärm Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben müssen. Die geforderte Luftschalldämmung darf durch Lüftungseinrichtungen oder Rollladenkästen nicht verringert werden.

Bei der Berechnung des Schalldämm-Maßes R‘w,ges sind zu berücksichtigen:

  • Einrichtungen zur vorübergehenden Lüftung (z. B. Lüftungsflügel und -klappen) im geschlossenen Zustand
  • Einrichtungen zur dauernden Lüftung (z. B. schallgedämpfte Lüftungsöffnungen, auch mit maschinellem Antrieb) im Betriebszustand.

Zu Kapitel 8: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen

„Besonders laute“ Räume sind

  • Räume, in denen der Schalldruckpegel des Luftschalls LAF,max,n häufig mehr als 75 dB beträgt
  • Räume, in denen häufigere und größere Körperschallanregungen stattfinden als in Wohnungen.

Anmerkung 1: Beispiele (Auszug) sind Technikräume und Räume von Schwimmbädern

Anmerkung 2: Anforderungen (Auszug) an die Trittschalldämmung zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen dienen als Schutz gegen Körperschallübertragung, die von Maschinen oder Tätigkeiten mit starker Körperschallanregung (z. B. in Technikräumen) ausgehen.

Zusätzlich erforderliche Körperschalldämmung von Maschinen, Geräten und Leitungen zum Erreichen der geforderten Werte kann zahlenmäßig nicht genau angegeben werden, weil sie von der Größe der Körperschallerzeugung der Bauteile abhängt, die sehr unterschiedlich sein kann (siehe auch DIN 4109–36).

Zum Erreichen der in Tabelle 9 genannten zulässigen Schalldruckpegel von gebäudetechnischen Anlagen sind mindestens Schallschutzmaßnahmen nach den in Tabelle 8 genannten Anforderungen zwischen den „besonders lauten“ Räumen und den schutzbedürftigen Räumen erforderlich.

DIN 4109-1, Kapitel 8: Tabelle 8 — Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen (Auszug). Quelle: DIN 4109

DIN 4109-1, Kapitel 8: Tabelle 8 — Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen (Auszug).

Foto: DIN 4109

Zu Kapitel 9: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Gewerbebetrieben

Gebäudetechnische Anlagen sind nach dieser Norm

  • Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
  • Transportanlagen
  • fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen.
  • Gebäudetechnische Anlagen sind außerdem
  • Gemeinschaftswaschanlagen
  • Schwimmanlagen, Saunen und der gleichen
  • Sportanlagen
  • zentrale Staubsauganlagen
  • Garagenanlagen
  • fest eingebaute, motorbetriebene Sonnenschutzanlagen und Rollladen.

Nicht berücksichtigt in der Norm werden Geräusche von ortsveränderlichen Maschinen und Geräten (z. B. Staubsauger, Waschmaschinen, Küchengeräte und Sportgeräte) im eigenen Wohnbereich.

In Tabelle 9 sind die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel LAF, max,n der von gebäudetechnischen Anlagen und Betrieben emittierten und auf schutzbedürftige Räume einwirkenden Geräusche vorgegeben.

DIN 4109-1, Kapitel 9: Tabelle 9 — Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben (Gegenüberstellung der Kennwerte 1989/2016). Quelle: DIN 4109

DIN 4109-1, Kapitel 9: Tabelle 9 — Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben (Gegenüberstellung der Kennwerte 1989/2016).

Foto: DIN 4109

Der gegenüber DIN 4109:1989 geänderte Kennwert ist grün gekennzeichnet.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der Geräuschausbreitung müssen vom Produkthersteller angegeben werden.

Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels:

  • Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen
  • die verantwortliche Bauleitung muss benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Bekleiden der Installation hinzugezogen werden.

Anmerkung 1: Nutzergeräusche (z. B. Aufstellen eines Zahnputzbechers auf einer Abstellplatte, Öffnen und Schließen des WC-Deckels) unterliegen nicht den Anforderungen nach Tabelle 9.

Anmerkung 2: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 11 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen) entstehen, werden derzeit nicht berücksichtigt.

Zu Kapitel 10: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich

Neu in DIN 4109–1 aufgenommen wurden die Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen, die im eigenen Wohnbereich installiert werden und die vom Bewohner nicht selbst betätigt oder in Betrieb gesetzt werden können.

Es sind die in Tabelle 10 genannten Anforderungen einzuhalten.

DIN 4109-1, Kapitel 10, Tabelle 10 — Anforderungen an maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich (Gegenüberstellung der Kennwerte 1989/2016). Quelle: DIN 4109

DIN 4109-1, Kapitel 10, Tabelle 10 — Anforderungen an maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich (Gegenüberstellung der Kennwerte 1989/2016).

Foto: DIN 4109

Die gegenüber DIN 4109:1989 geänderten Kennwerte sind grün gekennzeichnet.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der Geräuschausbreitung sind vom Produkthersteller anzugeben.

Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels:

  • Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen an den Schallschutz berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen
  • die verantwortliche Bauleitung muss benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Bekleiden der Installation hinzugezogen werden.

Zu Kapitel 11: Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation

Dieses Kapitel wurde unverändert aus DIN 4109:1989 übernommen

Nach Tabelle 11 werden für Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation Armaturengruppen I und II festgelegt.

DIN4109-1, Kapitel 11, Tabelle 11 — Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation (nach DIN 4109–1). Quelle: DIN 4109

DIN4109-1, Kapitel 11, Tabelle 11 — Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation (nach DIN 4109–1).

Foto: DIN 4109

Die Eingruppierung erfolgt aufgrund des nach DIN EN ISO 3822–1 bis DIN EN ISO 3822–4 gemessenen Armaturengeräuschpegels Lap.

Anmerkung: Nach den bauaufsichtlichen Vorschriften bedürfen Armaturen der Trinkwasser-Installation hinsichtlich des Geräuschverhaltens eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfberichtes, in dem das auf der Armatur anzubringende Prüfzeichen – gegebenenfalls mit Verwendungsauflagen und Durchflussklassen – erteilt wird.

Armaturen der Armaturengruppe I und deren Leitungen dürfen an einschaligen Installationswänden aus massiven Baustoffen angebracht werden, die unter Berücksichtigung von Putzschichten eine flächenbezogene Masse von ≥ 220  kg/m2 haben, wenn vom Produkthersteller die Einhaltung der Anforderungen nachgewiesen wird.

Armaturen der Armaturengruppe II und deren Leitungen, Abwasserleitungen und sanitäre Ausstattungsgegenstände ohne besonderen Nachweis dürfen nicht an Wänden angebracht werden, die im selben Geschoss, in den Geschossen darüber oder darunter an schutzbedürftige Räume grenzen.

Für Auslaufarmaturen und daran anzuschließende Auslaufvorrichtungen sowie für Eckventile gelten die in Tabelle 12 festgelegten Durchflussklassen mit maximalen Durchflüssen.

DIN 4109-1, Kapitel 11, Tabelle 12 — Durchflussklassen (nach DIN 4109–1). Quelle: DIN 4109

DIN 4109-1, Kapitel 11, Tabelle 12 — Durchflussklassen (nach DIN 4109–1).

Foto: DIN 4109

Die Einstufung in die jeweilige Durchflussklasse erfolgt aufgrund des bei der Prüfung nach DIN EN ISO 3822–1 bis DIN EN ISO 3822–4 verwendeten Strömungswiderstandes oder festgestellten Durchflusses.

Werden Auslaufvorrichtungen verwendet, die einen geringeren Durchfluss als 0,15 l/s haben, ist die Durchflussklasse O (original) anzugeben.

Zu Anhang B: Empfehlungen für maximale A-bewertete Schalldruckpegel in der eigenen Wohnung, erzeugt von heiztechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich

Fest installierte technische Schallquellen im eigenen Wohnbereich, die nicht vom Bewohner selbst betätigt bzw. in Betrieb gesetzt werden, sollen in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten die in Tabelle B.1 genannten Empfehlungen einhalten.

DIN 4109, Anhang B, Tabelle B.1 — Empfehlungen für maximale A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eignen Wohnung, erzeugt von heiztechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich (nach DIN 4109–1). Quelle: DIN 4109.

DIN 4109, Anhang B, Tabelle B.1 — Empfehlungen für maximale A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eignen Wohnung, erzeugt von heiztechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich (nach DIN 4109–1).

Foto: DIN 4109.

Diese Empfehlungen gelten für heiztechnische Anlagen, nicht aber für die im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich betriebenen Kaminöfen und dergleichen.

Voraussetzungen zur Erfüllung des Schalldruckpegels LAF, max,n:

  • Die Ausführungsunterlagen müssen die Empfehlungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen
  • die verantwortliche Bauleitung muss benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Bekleiden der Installation hinzugezogen werden.

DIN 4109 Teil 36 – Gebäudetechnische Anlagen

Die Norm ist neu gegliedert worden. Die bisherigen Beiblätter wurden in die Normteile eingearbeitet. Die Daten für den rechnerischen Nachweis des Schallschutzes für die einzelnen Baugruppen sind im Bauteilkatalog (DIN 4109 –31 bis –36) zusammengefasst.

Geräusche von gebäudetechnischen Anlagen können zu Belästigungen in schutzbedürftigen Räumen und in der Nachbarschaft führen. Der in schutzbedürftigen Räumen auftretende Schalldruckpegel lässt sich häufig nicht vorhersagen, weil die meist vorliegende Körperschallanregung der Bauteile derzeit rechnerisch schwer erfassbar ist.

Durch sorgfältige Planung und Ausführung können störende Geräusche in gebäudetechnischen Anlagen in der Regel vermieden werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Schall in Festkörpern mit sehr geringer Dämpfung und damit über weite Distanzen ausbreiten kann. Hierzu gehören insbesondere Leitungen sowie Wände und Decken des Gebäudes. Die Übertragung der Schallwellen an die Luft, d. h. die Wandlung in akustisch wahrnehmbaren Schall, erfolgt vor allem an großen Flächen, wie z. B. Wänden oder auch Heizkörpern und Blechkanälen.

Eine verbesserte Luftschalldämmung der Wände oder Decken hilft nicht, wenn die maßgebliche Schallübertragung durch Körperschallanregung erfolgt.

Die Planung im Hinblick auf den Schutz vor Geräuschübertragung setzt einschlägige Erfahrungen voraus, zur Planung des Gebäudes, der gebäudetechnischen Anlagen, der Betriebe und der besonderen Schallschutzmaßnahmen sollte deshalb ein Sachkundiger hinzugezogen werden, wenn den Planungsbeteiligten die nötige Erfahrung fehlt.

In der Norm werden zur Minderung der Geräuschübertragungen im Kapitel 5.4 wesentliche Hinweise gegeben.

Am wirkungsvollsten für Schallschutzmaßnahmen sind primäre Maßnahmen, da sie die Schallerzeugung der Quelle reduzieren, bspw. durch:

  • Verwendung geräuscharmer Antriebe
  • Vermeidung von Unwuchten
  • Verwendung geräuscharmer Absperr- und Regelarmaturen
  • Verwendung geräuscharmer Ventilatoren
  • optimierte Drehzahl von Motoren
  • Reduzierung von Brennergeräuschen, Regel- und Schaltvorgängen.

Im Gegensatz zu den primären Maßnahmen beschränken sich die sekundären Maßnahmen auf die Ausbreitungswege, indem sie die Schallausbreitung auf einem oder mehreren Wegen mindern. Dies kann für Luftschall, Körperschall oder Fluidschall erfolgen.

Beispiele für sekundäre Maßnahmen sind:

  • Verwendung von Schalldämpfern
  • Verwendung von schalldämmenden Kapselungen
  • Verwendung von körperschalldämmenden Lagerungen.

Nutzergeräusche unterliegen nicht den Anforderungen der DIN 4109–1, werden aber von den Betroffenen als äußerst störend empfunden. Da sie mehrheitlich durch starke Körperschallerzeugung in Erscheinung treten, können sie durch entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Körperschallübertragung reduziert werden.

Die durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen sind so zu planen und auszuführen, dass die Anforderungen an den Brandschutz und sonstige Bauphysik (z. B. Wärmeschutz, Feuchteschutz usw.) erfüllt werden (siehe auch DIN 4109–31).

Anmerkung: Bei Einsatz der Wärmedämmschichtdicken nach der EnEV für Warmwasserleitungen bzw. DIN 1988 für Kaltwasserleitungen sowie Dämmung bei Brandschutz ist zu prüfen, ob die Schallschutzanforderungen bei Wand und Deckendurchführungen durch die verwendeten Materialien erfüllt werden.

Durch Maschinen, Geräte und Leitungen können die angrenzenden Bauteile eines Aufstellraumes zu Schwingungen angeregt werden. Die nächste Abbildung zeigt, wie die Decken und Wände eines Hauses durch Luft- und Körperschall zu Schwingungen angeregt werden können.

Schematische Darstellung der Geräuschübertragung von einer Schallquelle durch Luftschall- und Körperschallanregung. Quelle: DIN 4109–36

Schematische Darstellung der Geräuschübertragung von einer Schallquelle durch Luftschall- und Körperschallanregung.

Foto: DIN 4109–36

Eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung von Installationsgeräuschen spielen bauseitige Maßnahmen, die vom Planer bereits bei der Planung zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere die Grundrissausbildung und Maßnahmen zur Erhöhung der Luftschall- und Körperschalldämmung.

Die Auswirkungen der Geräusche auf die Bewohner eines Gebäudes hängen in hohem Maße von den Werkstoffeigenschaften der Leitungen, den Verbindungs- und Befestigungselementen, eingesetzten Rohrummantelungen sowie der Baukonstruktion ab. Wichtige Einflussparameter sind die flächenbezogene Masse und Konstruktion der Installationswand, Art und Ausführung der Stoßstelle zu den flankierenden Bauteilen, Ausführung der Installationsschächte sowie die Entkopplung der Wand- und Deckendurchgänge.

DIN 4109:1989–11 enthielt nur wenige Angaben zum Nachweis der von gebäudetechnischen Anlagen verursachten Geräusche. Diese beschränkten sich im Wesentlichen auf die Geräusche von Armaturen der Wasserinstallation.

In DIN 4109–36 werden die sanitärtechnischen Anlagen in erweitertem Umfang behandelt:

Zu Kapitel 6.2: Abwasseranlagen

  • Abwassersysteme (bestehend aus Rohrleitungen, Formstücken, Verbindungen, Befestigungselementen und Materialien zur Körperschalldämmung und -dämpfung der Rohrleitungen)
  • Abwasserhebeanlagen
  • Abscheider, Abwasserbehandlungsanlagen.

Zu Kapitel 6.3: Wasseranlagen (Trinkwasser-Installation)

  • Armaturen (nach DIN 4109–1:2016–07, Tabelle 11)
  • Trinkwasserleitungen
  • Trinkwassererwärmer
  • Druckerhöhungsanlagen
  • Zirkulationspumpen
  • Speicherladepumpen
  • Wasserbehandlungsanlagen.

Zu Kapitel 6.4: Installationssysteme und sanitäre Ausstattungsgegenstände

a) Vorwand- und Inwand-Installationselemente

b) Installationsregister und Installationsschächte Unterschieden werden beispielsweise folgende Ausführungen (siehe auch VDI 6000):

  • Vormauerung
  • Vorwandinstallation an einer Massivwand
  • Vorwandinstallation im Trockenbau
  • Montage vor einer Ständerwand
  • Montage in einer Ständerwand
  • Installationsgestell-Kombination
  • Installationsregister

c) Waschbecken, Wannen, WC-Becken, Bidets, Urinale und Sanitärarmaturen.

Planungshinweise

Die Verlegung von Leitungen in Schlitzen von Wänden führt zu Körperschallbrücken, wenn sie ohne Maßnahmen zur Körperschallentkopplung ausgeführt wird. Darüber hinaus kann die Schalldämmung der Wand verschlechtert werden. Deshalb wird eine Trennung von Installation und Baukonstruktion empfohlen.

Diese Trennung wird mit Installationssystemen erreicht, im

Teil 6 Massivbau durch eine Vorwandinstallation

Teil 7 Trockenbau durch die Ausführung der Wände mit entsprechenden Installationselementen für Vorwand- und Inwandmontage.

Neben Art und Ausführung der Installationswand hat insbesondere das Installationssystem selbst einen großen Einfluss auf die Höhe des übertragenen Installationsgeräuschpegels.

Installationswände nach dieser Norm sind:

– Einschalige Massivbau-Installationswand – ist eine Wand aus massiven Baustoffen, die unter Berücksichtigung von Putzschichten eine flächenbezogene Masse von ≥ 220 kg/m2 haben muss.

Anmerkung: Zusätzliche schalltechnische Hinweise zu Massivbauwänden siehe DIN 4109–32.

– Leichtbauwand als Installationswand – ist eine Wand aus Gipsplatten nach DIN 18183–1 mit Metallunterkonstruktionen nach DIN EN 14195 bzw. DIN 18182–1 mit folgenden Aufbauten:

Ausführung als

  • Einfachständerwand mit zusätzlicher Vorwandinstallation
  • Doppelständerwand mit zusätzlicher Vorwandinstallation
  • Doppelständerwand mit innenliegender Sanitärinstallation.

Die Befestigung der Sanitärinstallation und deren sanitären Ausstattungsgegenständen an Installationssystemen und Decken ist körperschallentkoppelt auszuführen.

Sanitäre Ausstattungsgegenstände, die außer an der Installationswand zusätzlich an den flankierende Wänden oder dem Boden befestigt sind (z. B. Wannen) bedürfen eines besonderen Nachweises durch bauakustische Messungen. Die Einhaltung der Anforderungen aus DIN 4109–1 ist vom Produkthersteller nachzuweisen.

Geräusche in Abwasserinstallationen entstehen durch das Fließen und Fallen von Wasser im Leitungssystem. Der Schallpegel steigt in der Regel mit dem Volumenstrom und der Fallhöhe. Wichtige Geräuschquellen sind Umlenkungen, die an lotrechte Leitungsabschnitte anschließen sowie Einflüsse im Rohrstrang (z. B. Einlauföffnungen, Verbindungen sowie Dehn- und Steckmuffen).

Bei der Installation des Wasserleitungssystems sind Körperschallbrücken zu vermeiden. Besteht die Gefahr von Körperschallbrücken, müssen eine Körperschalldämmung vorgesehen und die Leitungen mit körperschallgedämmten Befestigungselementen montiert werden. Zur Minderung der Luftschallabstrahlung im Installationsraum sind hierfür geeignete Rohrleitungssysteme und ggf. mit akustisch wirksamer Rohrummantelung einzusetzen.

Abwasserleitungen dürfen in schutzbedürftigen Räumen nicht freiliegend an Wänden verlegt werden. Sie sind in Installationsschächten anzubringen, die eine ausreichende Schalldämmung besitzen.

Installationsschächte sind bei Bedarf mit geeignetem Absorptionsmaterial auszukleiden. Die Schachtwände sind dicht an Installationswand, Decke und Boden anzuschließen.

Für Armaturen und Geräte wird festgelegt:

  • Es dürfen nur Armaturen und Geräte verwendet werden, die die Anforderungen nach DIN 4109–1:2016–07, Abschnitt 11 erfüllen
  • Der Ruhedruck der Trinkwasser-Installation nach Verteilung in den Stockwerken vor den Armaturen darf nicht mehr als 0,5 MPa betragen; ein höherer Druck ist durch Einbau von Druckminderern entsprechend zu verringern
  • Durchgangsarmaturen (z. B. Absperrventile, Eckabsperrventile, Vorabsperrventile bei bestimmten Armaturen und Geräten) müssen im Betrieb immer voll geöffnet sein. Sie dürfen nicht zum Drosseln verwendet werden
  • Beim Betrieb der Armaturen darf der für ihre Eingruppierung zugrunde gelegte Durchfluss (DIN 4109–1, Tabelle 12) nicht überschritten werden.

Übrige TGA-Anlagen

Ziel dieser Norm ist es, neben den sanitärtechnischen Anlagen auch die übrigen TGA-Anlagen aufzunehmen. Im Gegensatz zu den sanitärtechnischen Anlagen sind dafür zurzeit die benötigten Nachweisverfahren und Kenndaten nicht in ausreichendem Umfang verfügbar. Deshalb beschränken sich die Angaben zu den übrigen TGA-Anlagen im Wesentlichen auf schalltechnisch relevante Hinweise für Planung und Ausführung und nennen orientierende Daten zur Charakterisierung der Schallquellen.

Die als Beispiel gekennzeichneten tabellarischen Angaben von Schalldruckpegel LAF,10 oder maximalen A-bewerteten Schallleistungspegeln LWA in dB geben Hinweise für die Auslegung von Schallschutzmaßnahmen. Diese Werte sind ausgewählt aus anderen bezeichneten Regelwerken (z. B. aus VDI-Richtlinien), aus Prüfberichten oder aus Herstellerangaben.

Im Anhang A der Norm werden beispielhaft weitere Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung behandelt:

Zu Anhang A

Die einzelnen Kapitel des Anhangs werden kurz zusammengefasst vorgestellt.

Zu Kapitel A1: Allgemein

Zur Zeit stehen für die im informativen Anhang aufgeführten Teile der technischen Gebäudeausrüstung noch keine Nachweisverfahren und dafür benötigten Daten mit ausreichender Absicherung zur Verfügung. Es ist vorgesehen, die zukünftigen Nachweise und die dafür vorzusehenden Kennwerte insbesondere für die Körperschallerzeugung und Körperschallübertragung auf der Basis von DIN EN 12354–5 zu erstellen.

Zu Kapitel A2: Wärmeerzeugungsanlagen

Der Schallschutz an heiztechnischen Anlagen wird ausführlich in VDI 2715 behandelt. Geräusche von heiztechnischen Anlagen können zu erheblichen Belästigungen führen. Darum werden in dieser Richtlinie Maßnahmen zum Schallschutz vorgeschlagen.

Wegen der ungünstigen tieffrequenten Geräuschspektren ist zu vermeiden, dass der Aufstellraum und die Abgasanlage mit schutzbedürftigen Räumen baulich verbunden werden, insbesondere dann, wenn der zu erwartende A-bewertete Schalldruckpegel im Aufstellraum mehr als 80 dB beträgt.

Zu den Wärmeerzeugungsanlagen gehören folgende Einrichtungen:

  • Wärmeerzeuger
  • Brenner mit/ohne Gebläse
  • Brennstoff Lagerungs- und Versorgungsanlagen
  • Gasstrecke
  • Abgasanlagen
  • Schalt- und Regelanlagen
  • Heizkörper
  • Pumpen
  • Rohrleitungen
  • Armaturen
  • Trinkwassererwärmer.

Wärmepumpen

Zu den Wärmepumpen gehören die folgenden Einrichtungen:

  • Sole-/Wasserwärmepumpen zur Innen- und Außenaufstellung
  • Luft-/Wasser Wärmepumpen zur Innen- und Außenaufstellung
  • Wasser-/Wasser-Wärmepumpen zur Innen- und Außenaufstellung
  • Luft-/Luft-Wärmepumpen zur Innen- und Außenaufstellung.

Kraftwärmekopplung

Zu den Kraftwärmekopplungsgeräten gehören die folgenden Einrichtungen:

  • Kleine Kraftwärmekopplungsgeräte (Mini BHKWs)
  • stromerzeugende Heizungsanlagen
  • Verbrennungsmaschinen
  • Stirlingmaschinen
  • Brennstoffzellen
  • Dampfkraftwärmegeräte.

Zu Kapitel A3: Lufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

In VDI 2081, Blatt 2 werden auf der Basis von VDI 2081, Blatt 1 beispielhaft Luftleitungsnetze akustisch berechnet. Diese Beispiele zeigen wie eine Berechnung vom Ventilator/Gerät bis zum Raum durchgeführt werden kann.

In Nichtwohngebäuden (inklusive wohnähnlicher Nutzung, wie Hotel, Krankenhaus, Altenheim usw.) erfolgt die schalltechnische Berechnung der Lüftungsanlagen durch den TGA-Planer nach den Vorgaben der VDI 2081, Blatt 1.

In Wohngebäuden kann für die RLT-Anlage auf eine detaillierte Berechnung nach VDI 2081, Blatt 1 und Blatt 2 verzichtet werden, wenn die Herstellerfirma der Produkte detaillierte Zusammenstellungen und Ausführungsleitfäden auf Basis der VDI 2081 (Baukastensystem) zur Verfügung gestellt hat und die installierende Fachfirma nach diesem Baukastensystem ausführt.

Zentrale lufttechnische Anlagen

Zu den lufttechnischen Anlagen gehören folgende Einrichtungen zur Versorgung eines Gebäudes:

  • Abluftgeräte, Zuluft- und Abluftgeräte, Zentralgeräte mit oder ohne Wärmerückgewinnung
  • Einrichtungen zur Regelung von Luftmenge, Luftqualität und Lufttemperatur
  • Leitungssysteme, Luftverteilsysteme, Luftdurchlässe.

Dezentrale Lufttechnische Anlagen

Dezentrale lufttechnische Anlagen (Lüftungseinrichtungen) sind in oder an der Fassade oder innerhalb eines Raumes in oder an der Wandfläche installierte Geräte.

Dazu gehören beispielsweise:

  • raumweise Lüftungsgeräte (VDMA 24930 oder DIN EN 13141–8, DIN 1946–6, VDI 6035)
  • Lüftungsgeräte nach DIN 18017–3
  • Dunstabzuggeräte mit Fortluftanschluss für Wohnbereich (DIN EN 13141–3)
  • in das Fenster integrierte Fensterlüfter
  • in die Außenwand integrierte Lüftungskomponenten (Außenwandluftdurchlässe).

Schächte für Entlüftungsanlagen

Die Schächte für Entlüftungsanlagen müssen der Musterlüftungsanlagen Richtlinie entsprechen. Schächte ohne Brandschutzanforderungen sind nicht definiert.

  • Lüftungsschacht mit Anschlussleitung
  • Installationsschacht mit Hauptleitung und Anschlussleitung sowie weiteren Leitungsanlagen der TGA.

Kälteanlagen

Zu den Kälteanlagen gehören folgende Einrichtungen zur Versorgung eines Gebäudes:

  • Kompressoren
  • Rückkühlwerke
  • Einrichtungen zum Transport des Kälteträgers wie Pumpen Rohrleitungen etc.

Kompressoren

Zu den Kompressoren gehören folgende Einrichtungen:

  • Schaltanlagen
  • Kompressor (Beispiele aus VDI 3731)
  • Ölanlage (Beispiele aus VDI 3731)

Rückkühlanlagen

Zu den Rückkühlanlagen (Beispiele aus VDI 3734) gehören folgende Einrichtungen:

  • Schaltanlagen
  • Ventilator
  • Antrieb mit oder ohne Getriebe.

Zu Kapitel A4: Starkstromanlagen

Zu den Starkstromanlagen gehören folgende Einrichtungen zur Stromversorgung eines Gebäudes:

  • Schaltanlagen
  • Transformatoren (Beispiele aus VDI 3739)
  • Stromerzeugungsapparate.

Zu Kapitel A5: Aufzugsanlagen

Schallschutzmaßnahmen für Aufzugsanlagen müssen bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden, da sie nachträglich kaum oder nur mit großem Aufwand realisiert werden können, detaillierte Hinweise gibt VDI 2566, Blatt 1 und Blatt 2.

Zu den Aufzugsanlagen gehören alle Einrichtungen mit oder ohne Triebwerksraum:

  • Triebwerksraum (TWR)
  • Triebwerk mit Steuerschrank
  • Schacht
  • Fahrkorb
  • Schachttüren.

Zu Kapitel A6: Zentrale Staubsaugeranlagen

Diese Anlagen werden ausführlich in VDI 4709 behandelt. Zu den Zentralen Staubsaugeranlagen gehören folgende Komponenten:

  • Zentralstaubsauger ZSS
  • Saugluftleitung
  • Fortluftleitung
  • Saugdosen.

Schlussbemerkung

Die einzelnen Teile des Bauteilkatalogs (Teile 32 bis 36) müssen zusammen mit Teil 31(Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes — Rahmendokument) angewendet werden. Die Teilung in einzelne Normen wurde erforderlich, weil der gesamte Bauteilkatalog sehr umfangreich ist.

Detailliert behandelt werden in – Teil 32: Massivbau

  • Teil 33: Holz-, Leicht- und Trockenbau
  • Teil 34: Vorsatzkonstruktionen vor massiven Bauteilen
  • Teil 35: Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden
  • Teil 36: Gebäudetechnische Anlagen.

Die Normenausschüsse bestehen weiterhin und werden an den noch offenen Kapiteln in den einzelnen Teilnormen weiterarbeiten.

Von Dipl.-Ing. Peter Lein

Dipl.-Ing Peter Lein VDI, Berlin, ist Inhaber eines Ingenieurbüros, war in mehreren Unternehmen der Heizungs- und Sanitärtechnik sowie in einem Planungsbüro in leitenden Positionen tätig. Mitwirkung in DIN-, VDI- und GAEB Arbeitskreisen.