VDI überarbeitet Richtlinienreihe VDI 6000
Die Richtlinienreihe VDI 6000 beschreibt die Ermittlung des Bedarfs an Sanitärgegenständen und die Ausstattung und Ausführung von Sanitärräumen in Abhängigkeit von der Nutzung. Zudem gibt sie Hinweise zur Ausführung. Im Rahmen der laufenden Überarbeitung der gesamten Richtlinienreihe wurde die Systematik der einzelnen Richtlinien zugunsten einer übersichtlicheren und wiederholungsfreien Struktur umgestellt.
„Ist es zulässig in einer KiTa mit Kindern von drei Jahren bis Schuleintritt auf die Kabinentüren zu verzichten?“, „In einem öffentlichen Gebäude planen wir WC-Anlagen mit seitlich zugänglichen WC-Kabinen. Ändern sich die Mindestmaße der Kabine?“, „Wie groß muss nach VDI 6000 Blatt 1 in einer Wohnung der Abstand von der Vorderkante eines WCs zu einer gegenüberliegenden Wand mindestens sein?“ Dies sind nur drei von vielen Fragen, die die VDI-Hauptgeschäftsstelle in der Vergangenheit erreicht haben. Beantwortet wurden die Eingaben von Fachleuten aus dem Richtlinienausschuss VDI 6000 im FAQ zur Richtlinienreihe. Viele Fragestellungen wurden darüber hinaus auch im Richtlinienausschuss VDI 6000 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinienreihe aufgegriffen.
Inhalte angepasst und neu gruppiert
Die gesamte Richtlinienreihe wurde grundlegend überarbeitet. Inhaltlich ist das Thema „Design for all“, mit „Genderneutralität“ oder „Unisex“ nur unzureichend beschrieben, ebenso aufgegriffen worden, wie bisher nicht beschriebene Nutzungen, zum Beispiel der Gesundheitsbereich. Themen wurden verallgemeinert (etwa Schulen und Kinderbetreuung erweitert auf Bildungseinrichtungen insgesamt, also auch Universitäten) und neu gruppiert (beispielsweise Wohnen und Hotelzimmer zusammengeführt).
Neue Struktur: Blatt 1 fasst Grundlagen zusammen
Auch strukturell ist etwas passiert: Die ganze Systematik der Richtlinie ist aktualisiert worden. Kenner wissen, dass die „alten“, noch gültigen Weißdrucke der Richtlinien bestimmte Grundlagen in allen Blättern wiederholt enthalten. Das war bei der Erarbeitung der alten Ausgabe gewollt: Jede Richtlinie für sich sollte vollständig sein. Diesem positiven Effekt stand ein Kollateralschaden gegenüber: Wer mehr als eine Richtlinie aus der Reihe brauchte, musste die Seiten mit den Grundlagen mehrfach bezahlen. Aus Sicht der Regelsetzung sind Wiederholungen eigentlich ein No-Go. Deshalb hat der Richtlinienausschuss für die neue Ausgabe einen anderen Ansatz gewählt: Alles, was in mehr als einer der Richtlinien gebraucht wird, steht in VDI 6000 Blatt 1 (Grundlagen). Die Folgeblätter 2 bis 6 enthalten nur noch die für die jeweilige Nutzung spezifischen Festlegungen. Auch das hat Nebenwirkungen: Wer die Richtlinie für eine spezifische Nutzung, zum Beispiel Wohnungen und Hotelzimmer (VDI 6000 Blatt 2) benötigt, muss nicht nur diese erstehen, sondern auch VDI 6000 Blatt 1. Dafür hat VDI 6000 Blatt 2 nur wenige Seiten. Der Schaden dürfte also, falls überhaupt vorhanden, gering sein. So richtig lohnt sich die neue Struktur aber, wenn man mehrere Folgeblätter braucht, denn jetzt bezahlt man die Grundlagen nicht mehrfach.
Womit beschäftigen sich die einzelnen Blätter der VDI 6000?
Wie bereits beschrieben, behandelt Blatt 1 die für alle weiteren Blätter geltenden Grundlagen. Dieser Richtlinien-Entwurf trägt der neuen, für die zukünftige VDI-Richtlinienreihe geplanten Struktur Rechnung und verhält sich nach Meinung des Richtlinienausschusses widerspruchsfrei zu den Richtlinien der gültigen Ausgabe. Blatt 2 befasst sich mit Sanitärräumen in Wohnungen und Hotelzimmern, Blatt 3 mit Sanitärräumen für Arbeitsstätten, Blatt 4 mit Sanitärräumen in Versammlungsstätten und Versammlungsräumen. In Blatt 5 sind Vorgaben für Sanitärräume im Gesundheitswesen und in der Pflege dokumentiert, Blatt 6 der Richtlinie beschäftigt sich mit Sanitärräumen in Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen. Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen sind besonders nach den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein.
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