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Brandbrief verfasst 14.10.2022, 13:44 Uhr

Verbände fordern Beibehaltung der derzeitigen F-Gase-Verordnung

Um die Umsetzung europäischer Klimaschutzziele voranzutreiben, plant die EU-Kommission die Menge der verfügbaren fluorierten Treibhausgase schneller zu reduzieren als bisher geplant. Führende Branchenverbände sehen dadurch allerdings den Betrieb zahlloser Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen in systemrelevanten Wirtschaftszweigen gefährdet.

Eine Novellierung der F-Gase-Verordnung stelle die Branche vor großere Herausforderungen, so führende Verbände. Foto: pantherrmedia.net/ Banchaphoto

Eine Novellierung der F-Gase-Verordnung stelle die Branche vor großere Herausforderungen, so führende Verbände.

Foto: pantherrmedia.net/ Banchaphoto

Die geplante Novellierung der bestehenden F-Gase-Verordnung (EU Verordnung Nr. 517/2014) verursache große wirtschaftliche und technische Probleme für zahlreiche Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie für das Kälteanlagenbauerhandwerk, so führende Branchenverbände unisono. In einem auf Initiative der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK) verfassten Brandbrief an Wirtschaftsminister Robert Habeck mahnen die Unterzeichnenden: „Ist Ihnen der sichere und störungsfreie Betrieb von Rechenzentren, Blutbanken, Operationsräumen, Bäckereien, Produktionsanlagen in der Automobil- oder chemischen Industrie wichtig? Unterstützen Sie den weiteren Ausbau von Wasserstofftankstellen und die flächendeckende Verwendung von Wärmepumpen als Alternativen zum Einsatz fossiler Energieträger? In diesem Fall sollten Sie die anstehende Novellierung der sogenannten F-Gase-Verordnung als eine große Gefahr ansehen.“ Die Aussagen im Brandbrief fußen auf den Ergebnissen einer Umfrage zur Novellierung der F-Gase-Verordnung unter den Mitgliedsfirmen der beteiligten Verbände BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V.), VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.) und ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V.).

Was regelt die F-Gase-Verordnung?

Worum geht es? Das europäische Klimagesetz von 2021 (EU 2021/1119) fordert eine Reduktion der Treibhausgase von mindestens 55 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 sowie die Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050. Entweichende Kältemittel für Wärmepumpen und Klimaanlagen tragen trotz ihres niedrigen Gesamtvolumens mit ihrem bis zu 25 000-fach höheren Global Warming Potential (GWP) im Vergleich zu CO2 zur Erderwärmung bei. Die sogenannte F-Gase-Verordnung (EU Verordnung Nr. 517/2014) schränkt deshalb seit 2015 auf europäischer Ebene den Handel und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen ein. Im Sommer nun hat die EU-Kommission eine Novelle der Verordnung verabschiedet. Der Hintergrund ist eine verschärfte Klimaschutzpolitik auf europäischer Ebene. „Um die Ziele zu erreichen und eine Chance zu haben, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C zu begrenzen, müssen alle Instrumente gestärkt werden, die für die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft von Bedeutung sind. Die F-Gase-Verordnung ist ein wichtiges Instrument in Bezug auf Emissionen fluorierter Treibhausgase“, heißt es dazu. Der Entwurf enthält deshalb bereits ab 2025 und 2027 neue Beschränkungen für fluorierte Treibhausgase.

Welche Probleme erwartet die Branche durch eine Novellierung der F-Gase-Verordnung?

Durch die Verkürzung der Fristen kämen große Probleme auf die Betriebe zu, so die Branchenverbände. Der geplante schrittweise Ausstieg aus der Verwendung fluorierter, treibhauswirksamer (HFKW-)Kältemittel werde deutlich beschleunigt, in wenigen Jahren könnten in der Kälte-/Klima-Welt praktisch nur noch natürliche Kältemittel verwendet werden, da HFKW-Kältemittel kaum noch verfügbar wären. Der Großteil der hunderttausenden Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen im Bestand arbeite aber mit HFKW-Kältemitteln. In den meisten Fällen könnten diese technisch nicht auf natürliche Kältemittel umgerüstet werden. Die Folge seien hohe Investitionskosten sowie ein langfristig zu planender Komplettaustausch der Anlage. Im Fall einer kurzfristig erforderlichen Reparatur oder Kältemittelleckage wäre zukünftig zudem kein Kältemittel verfügbar, um die Anlagen zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen. Die Branchenverbände befürchten dadurch massive, negative Folgen: Die Abwärme in Rechenzentren könne nicht mehr abgeführt werden, in der Lebensmittelproduktion und im -handel käme es zu Produktionsausfällen und Warenschäden, Operationen in Krankenhäusern müssten verschoben werden, Klimaanlagen in Hotels, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen müssten während einer Hitzewelle genauso ihren Betrieb einstellen wie Wärmepumpen im Winter. Darüber hinaus gebe es Anwendungen, in denen der Einsatz natürlicher Kältemittel (brennbar beziehungsweise toxisch) auch bei Neuinstallationen ausgeschlossen ist, mahnen die Unterzeichner des Brandbriefes. Dazu zählen beispielsweise Tankanlagen für Wasserstoff, explosionsgeschützte Bereiche, Labore, Anwendungen unter Tage und alle Bereiche, in denen nicht geschulte Personen in Berührung mit dem Kältemittel kommen können. Für diese und ähnliche Anwendungen sei die langfristige Verfügbarkeit von F-Gasen dringend erforderlich.

Novellierung der F-Gase-Verordnung gefährdet das Wärmepumpen-Ausbauziel

Auch bei der Europäischen Wärmepumpenvereinigung (EHPA) sieht man die Novellierung der F-Gase-Verordnung äußerst kritisch. Der Plan der Bundesregierung, in Deutschland jährlich 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren, sei unter diesen Umstände nicht mehr realistisch. EHPA-Generalsekretär Thomas Nowak dazu: „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der F-Gase-Verordnung stellen uns vor eine sehr schwierige Situation. Es sind nicht die einzelnen Punkte an sich. Das, was jetzt im Entwurf steht, mit den neuen Fristen und Verboten, ist im Prinzip machbar, nur eben nicht innerhalb des vorgegebenen Zeithorizonts. Wir wünschen uns, dass man die alte F-Gase-Verordnung weiter umsetzt, zunächst einmal mehr Wärmepumpen baut und die Industrie weiter entwickeln lässt.“

 

 

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