Schallschutz für Triebwerksstandläufe
Zusammenfassung Im Sommer 2014 hat die Flughafen Zürich AG eine neue Schallschutzhalle für Triebwerkstandläufe in Betrieb genommen, die Anrainer vor Lärmimmissionen schützt. Seit diesem Zeitpunkt ist es Vorschrift, die Triebwerkstandläufe in der Schallschutzhalle durchzuführen. Das automatische Monitoringsystem ist ein wichtiger Bestandteil der An- lage und dient als Steuerungs- und Überwachungsinstrument. Damit werden die Einhaltung der mit den Gemeinden vereinbarten zulässigen Schalldosen und die Benutzung der Schallschutzhalle nachgewiesen und dokumentiert. Die Empa, Swiss Federal Laboratories for Materials Science and Technology, hat in einer umfangreichen Abnahmemessung die Schalldämmung der Halle festgestellt und die Voraussagen bestätigt. Die ersten Erfahrungen im laufenden Betrieb sind sowohl für den Betrieb wie auch für den Lärmschutz durchweg positiv.
Flugzeugtriebwerke müssen im Rahmen von Unterhaltsarbeiten im eingebauten Zustand bis zu Take-off-Power getestet werden, um den sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Da solche Triebwerkstandläufe vielfach nachts durchgeführt werden, entstehen zwangsläufig erhebliche Lärmprobleme. Um die Immissionen durch den Standlauflärm zu reduzieren, wurden bereits vor mehr als 40 Jahren erste Schalldämpferanlagen gebaut. Im Verlauf der Jahre genügten diese aber der Vielfalt und den Anforderungen moderner Triebwerke nicht mehr.
Das Schweizer Lärmschutzrecht schreibt vor, dass für Standläufe geeignete Schallschutzanlagen zu erstellen sind, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG in Zusammenarbeit mit den beteiligten Unterhaltsbetrieben eine neue, weitgehend geschlossene Schallschutzhalle (SSH) geplant. Als Vorbild diente die in Hamburg bestehende Schallschutzhalle, die auf die speziellen Bedürfnisse am Flughafen Zürich angepasst und in Bezug auf die strengen Lärmvorschriften in der Schweiz weiterentwickelt wurde.
Die betroffenen Nachbargemeinden und die Unterhaltsbetriebe am Flughafen Zürich haben in einem Memorandum of Understanding (MoU) [1] die Nutzung der SSH und die einzuhaltenden Lärmimmissionen vereinbart. Trotz Schallleistungspegeln von über 150 dB(A) während eines Standlaufs, sollten bei den nächstliegenden, nur 600 m entfernten Wohngebäuden, Immissionspegel von 50 bis 60 dB(A) nicht überschritten werden. Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarungen war die Entwicklung eines Monitoringsystems, mit dem die Einhaltung der vereinbarten Immissionen ständig überwacht und jährlich dokumentiert wird. Mitte 2014 wurde die neue SSH eingeweiht und nach erfolgreich verlaufener Testphase in Betrieb genommen.
Schallschutzhalle
Gebäudekonstruktion und Hallenbetrieb
Die SSH ist technisch eine durchströmungsoffene, schallabsorbierende Gebäudekonstruktion mit folgenden technischen Eckdaten:
- Stahlträger: 1 200 t
- schallabsorbierende Oberfläche: 20 000 m2
- Grundfläche: 5 000 m2
- Länge/Breite/Höhe: (110/90/27) m
- Gewicht der Tore: 2 x 550 t
Die offene Rückseite wird mit einer rampenartigen Lärmschutzwand abgeschirmt, die den Rückstrahl der laufenden Triebwerke nach oben umlenkt. Besonders wichtige Bauteile sind die luftdurchlässigen und lamellenartig aufgebauten Tore, die auf vier Fahrwerken aufliegen und mit Elektromotoren in nur 45 s geöffnet oder geschlossen werden. Die Bilder 1 und 2 zeigen die Halle in der Außen- und Innenansicht.
Triebwerkstandläufe von Strahlflugzeugen können nur unter der Bedingung einer kontinuierlichen Luftströmung (idealerweise laminare Strömung) mit begrenzter Querwindkomponente am Triebwerk durchgeführt werden. Die durchlässige Form der beiden Fronttore optimiert die Anströmung zum Triebwerk. Damit die Windverhältnisse permanent kontrolliert werden können, sind außer- und innerhalb der SSH Windmessgeräte installiert.
Die SSH dient ausschließlich der Durchführung von Standläufen. Es dürfen weder aufwendige Flugzeugwartungen stattfinden noch Flugzeuge gewaschen oder enteist werden. Lediglich Feinjustierungen an den Triebwerken im Rahmen der ordentlichen Tests und Triebwerkreinigungen sind in der SSH zulässig. Die Anlagenverantwortung liegt bei der Flughafen Zürich AG, die die technischen Anlageteile wie Tore, Beleuchtung, Strom- und Datennetz, Kontrollraum einschließlich sanitärer Anlagen wartet und reinigt. Eine Koordinationsstelle plant und überwacht die Belegung der Halle im Tagesbetrieb. Aktuell werden über 800 Standläufe pro Jahr durchgeführt.
Lärmschutzziele
Die SSH verbessert einerseits den Lärmschutz und berücksichtigt andererseits die Bedürfnisse, die anhand der Betriebsdaten abgeschätzt wurden. Weil jeder einzelne Triebwerkstandlauf unterschiedliche Schallimmissionen von unterschiedlicher Dauer verursacht, wurde für die Festlegung von Lärmschutzzielen nicht die Anzahl der Standläufe begrenzt, sondern die am Immissionsort zulässige Schalldosis. Damit werden der einwirkende Schallimmissionspegel beim Anwohner und die Einwirkungsdauer beurteilt.
Anhand der Schallleistungspegel der verwendeten Triebwerke, der prognostizierten Schalldämmung und eines digitalen Geländemodells wurde nach DIN ISO 9613 [2] die Schallausbreitung und damit die Lärmimmission eines Standlaufs für einen beliebigen Ort in der Umgebung des Flughafens berechnet. Mit dem Lärmberechnungsprogramm CadnaA [3] konnten danach die Lärmbelastungen sowohl für einzelne Immissionspunkte als auch flächenmäßig für das gesamte Wohngebiet ausgewiesen werden.
Aus den umfangreichen Betriebsdaten ließ sich ein Standardstandlauf eines Airbus A320 als Hilfsgröße definieren. Auf diese Weise konnte die Lärmbelastung für die zu beurteilenden Zeitfenster mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen und die zulässige Anzahl Standardstandläufe als Lärmäquivalent bestimmt werden. Für die Definition der zulässigen Schalldosis und die Beurteilungsmethoden wurden die Kriterien in der Vereinbarung und die schweizerische Gesetzgebung herangezogen. Folgende Grundsätze und Methoden wurden angewendet:
- Das Umweltschutzgesetz (USG) [4] schreibt in Art. 11 Abs. 2 vor, dass dem sog. Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen ist, d. h. die Lärmbelastungen sind so weit zu begrenzen wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
- Für die Beurteilung wird zunächst die Eidgenössische Lärmschutz-Verordnung (LSV) [5] angewendet. Der Lärm von Reparaturwerkstätten, Unterhaltsbetrieben und ähnlichen Betriebsanlagen am Flughafen Zürich ist dem Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen gleichgestellt, weshalb ein Triebwerkstandlauf grundsätzlich nach Anhang 6 LSV beurteilt wird. Die Beurteilungszeiten werden in Tag (7 bis 19 Uhr) und Nacht (19 bis 7 Uhr) aufgeteilt. Die Beurteilung der Lärmimmission basiert auf dem mit Korrekturfaktoren für Lärmcharakteristik, Ton- und Impulsgehalt ergänzten LAeq der Lärmereignisse. Die so erhaltenen Teilbeurteilungspegel innerhalb einer Beurteilungszeit – Tag bzw. Nacht – werden energetisch addiert und über die Dauer der Beurteilungszeit, d. h. über 12 Stunden, gemittelt.
- Anhang 6 LSV trägt dem speziellen Lärmmuster der Triebwerkstandläufe mit seinen hohen Lärmspitzen und damit auch dem umweltrechtlich geforderten Schutz der Bevölkerung vor Aufwachreaktionen nachts, nur ungenügend Rechnung. Aus diesem Grund wird für die Beurteilung von Triebwerkstandläufen während der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Beurteilungsmethode vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) [6] angewendet, die die Störwirkung der einzelnen Lärmereignisse von Triebwerkslärm in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr gewichtet. Dabei werden die Ereignispegel LAE addiert und getrennt für die einzelnen Nachtstunden auf einen 1-h-LAeq umgerechnet. Triebwerkstandläufe nach der zweiten Nachtstunde und vor der letzten Nachtstunde (also zwischen 0 und 5 Uhr) werden der zweiten Nachtstunde (23 bis 24 Uhr) zugerechnet.
- Die beteiligten Parteien vereinbarten zu den beiden gesetzlichen Methoden folgende ergänzende Kriterien (Tabelle 1):
Die zulässigen Lärmdosen müssen täglich eingehalten werden. Für die Tagesstunden von 6 bis 7 Uhr und 19 bis 22 Uhr gelten ergänzende Anforderungen. Zusätzlich gilt für die Nachtzeit ein Wochenlimit. Dabei wird die Lärmdosis, die jeweils zwischen 19 und 7 Uhr anfällt, während einer Woche (sieben Tage) addiert. Die gesamte Dosis darf die dreifache zulässige Nachtdosis, die für eine einzelne Nacht gilt, nicht überschreiten. Die Beurteilungsperiode für das Wochenlimit dauert jeweils von Montag 7 Uhr bis Montag 7 Uhr. Die gesetzlichen Grenzwerte dürfen in keinem Beurteilungszeitraum überschritten werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach USG sind die zulässigen Schalldosen strenger definiert. Am Tag liegt die zulässige Dosis 7 dB, in der Nacht 3 dB niedriger als die maximale Dosis gemäß LSV. Die zulässige Dosis darf in maximal 25 Beurteilungszeiträumen pro Jahr überschritten werden, allerdings nur bis zum Niveau der maximalen Dosis.
Referenzorte
Die an der Planung der SSH beteiligten Parteien definierten die nächstgelegenen Wohnbauten als Referenzorte (Bild 3), an denen die vereinbarten Kriterien erfüllt sein müssen.
Mit dem Monitoringsystem (siehe unten) werden die Schalldosen an den Referenzorten überwacht und dokumentiert.
Dosimeter
Monitoringsystem
Das Monitoringsystem überwacht und dokumentiert die Lärmimmissionen von Triebwerkstandläufen mithilfe von Messgeräten und einer speziell entwickelten Applikation. Die Lärmmessung erfolgt in der SSH am Ort der Lärmquelle, weil der hohe Hintergrundlärmpegel bei den Referenzorten die Messung des Triebwerklärms unmöglich macht. Um die Schalldosis an den Referenzorten zu ermitteln, wird die Schallausbreitung berechnet.
Die sechs Messgeräte (Bild 4) wurden so angeordnet, dass sie nicht dem Abluftstrom der Triebwerke ausgesetzt sind und die Schallausbreitung vom Triebwerk zum Mikrofon nicht durch Tragflächen des Flugzeugs abgeschirmt wird.
Schallreflexionen an den Wänden sind nicht von Bedeutung, weil die Innenflächen der SSH vollständig schallabsorbierend ausgestattet sind. Weitere Kriterien für die Wahl der Messgeräteanordnung waren die Zugänglichkeit für Unterhalt und Kalibration.
Die Messdaten werden über einen Server in eine Datenbank gespeichert. Zusätzlich werden die Betriebsdaten aller Standläufe, wie Flugzeugtyp, Leistungssetzung, Treibstoffverbrauch und Zeitdauer, elektronisch über das Gebäudeautomationssystem (Torbedienung, Datenerfassung, Windmessung etc.) erfasst und in derselben Datenbank gespeichert. Die für das Monitoringsystem entwickelte Applikation verknüpft die Lärmdaten mit den Betriebsdaten, zählt die Anzahl Standläufe pro Zeitabschnitt und berechnet die maßgebende Schalldosis (Bild 5).
Akustische Messgeräte
Die Mikrofone sind 3 m über dem Boden montiert. Direkt darunter befinden sich die Messgeräte in einer abschließbaren Gerätenische (Bild 6).
Die Messketten werden zweimal jährlich kalibriert und im Zweijahresrhythmus durch das Eidgenössische Institut für Metrologie geeicht.
Fallbeispiel: Standläufe in der Nacht vom 29./30. August 2015
Lärmmessung
Die sechs Schallpegelmessgeräte in der SSH zeichnen permanent und zeitsynchronisiert den momentanen Schalldruckpegel auf. Die Messung erfolgt mit der Zeitkonstante „Fast“ (0,125 s) und dem Frequenzfilter A. Der berechnete 1-min-LAeq (1-Minuten-Mittelwert) wird in eine Datenbank (Bild 5) und als Sicherung bei einem möglichen Netzwerkausfall auf die messgeräteinterne Speicherkarte geschrieben. Die für das Monitoringsystem (Dosimeter) entwickelte Applikation wählt von den sechs 1-min-LAeq den jeweils höchsten Minutenwert aus und bildet daraus einen kontinuierlichen Pegel-Zeit-Verlauf.
Bild 7 stellt den Pegelverlauf in der Nacht vom 29./30. August 2015, von 22 bis 6 Uhr dar.
Während dieser Nacht wurden zwei Standläufe durchgeführt. Sobald der Pegelwert die im Monitoringsystem definierte Messschwelle überschritt, wurde ein Lärmereignis detektiert. Von den erfassten Lärmereignissen berechnete die Applikation die relevanten Größen LAE, LAeq und die Ereignisdauer, um daraus die verursachte Lärmdosis zu ermitteln.
Tabelle 2 zeigt eine Beispielrechnung anhand des Fallbeispiels aus Bild 7
Dosisanzeige
Die ermittelte Schalldosis wird in drei Säulen dargestellt (Bild 8), die die unterschiedlichen Beurteilungszeitfenster (Tabelle 1) repräsentieren.
Die vertikale Skala stellt den Prozentanteil im Verhältnis zur zulässigen Dosis dar. Für die Berechnung des Prozentanteils erwies sich die Anlehnung an die menschliche Wahrnehmung am zweckmäßigsten, die eine 10-dB-Änderung als Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke bewertet. Die Funktion für die Ermittlung des Prozentanteils der zulässigen Dosis lautet:
y = Prozentanteil der ermittelten Schalldosis zur zulässigen Schalldosis
x – x0 = durch Messung ermittelte Schalldosis – zulässige Schalldosis in dB
Die Darstellung hat den Vorteil, dass die blaue Säule bei kleinen Schalldosen nur wenig ansteigt, bei Schalldosen ab 50 % jedoch deutlich sichtbar wird.
Aus Bild 8 können folgende Werte abgelesen werden:
Linke Säule: Aktuelle Schalldosis für das Beurteilungszeitfenster 23 bis 5 Uhr nach BAFU, „1-h-LAeq“ beträgt 64 %.
Mittlere Säule: Aktuelle Schalldosis für das Beurteilungszeitfenster 19 bis 7 Uhr nach LSV, „12-h-LAeq“ (Tag oder Nacht) beträgt 80 %. Rechte Säule: Die aktuelle Schalldosis für die laufende Woche nach MoU-Vereinbarung „Wochendosis“ beträgt knapp 70 % der zulässigen Schalldosis.
Abnahmemessung
Die Empa, Swiss Federal Laboratories for Materials Science and Technology, als unabhängiges Forschungsinstitut wurde beauftragt, nach Inbetriebnahme der Schallschutzhalle eine Abnahmemessung durchzuführen und folgende Fragestellungen zu klären:
- Dämmwirkung der Schallschutzhalle,
- Ermittlung der Schutzwirkung in Bezug auf die in der MoU-Vereinbarung definierten Referenzorte,
- Festlegung der Ausbreitungsdämpfung in verschiedene Richtungen,
- Erarbeitung von Grundlagenparametern für die Dosimeter-Transferfunktion
Durchführung
In einer ersten Phase wurde je ein kontrollierter Triebwerkstandlauf mit einem Langstreckenflugzeug vom Typ Airbus A330 im Freien und in der SSH durchgeführt. Die Messpunkte im Nahbereich wurden in gleicher Geometrie in 170 m Abstand zum Flugzeug angeordnet (Bild 9).
Die Differenzpegel ergaben die Dämmwirkung der Schallschutzhalle. Gleichzeitig wurden auch die Lärmimmissionen bei den Referenzorten (Bild 3) gemessen.
Durch die Wahl eines Airbus A330, einer der lautesten Flugzeugtypen am Flughafen Zürich, sollte nachgewiesen werden, dass die zulässige Schalldosis auch im ungünstigsten Fall eingehalten und zudem im lauten Flughafenumfeld eine stabile akustische Messung durchgeführt werden kann. Bei der Abnahmemessung wurden die Triebwerke mehrmals von Leerlauf stufenweise bis Volllast hoch- und wieder heruntergefahren. Die Zeitabschnitte mit konstanter Leistungssetzung wurden identifiziert und für die Messpunkte in der SSH sowie im Nah- und Fernbereich ausgewertet.
In einer zweiten Phase wurde an den Referenzorten eine Langzeitmessung von drei Wochen Dauer durchgeführt, um den laufenden Betrieb zu erfassen und die Messresultate der ersten Phase zu validieren.
Ergebnisse
Zur Bestimmung der Schalldämmung der SSH wurden für die Nahbereichspunkte die Differenzen der Mittelungspegel gebildet und über die ermittelte Richtwirkung eine Schallleistung berechnet. Eine spektrale Auswertung zeigt, dass zwischen 500 Hz und 5 kHz die Dämmwirkung etwa 25 dB beträgt. Bei den Referenzorten außerhalb des Flughafenareals waren die Triebwerkstandläufe aufgrund des Umgebungsgeräuschpegels im A-bewerteten Schallpegel kaum messbar, während der Verlauf der tiefen Frequenzen erkennbar war. Der Höreindruck am nächstgelegenen Referenzort war lediglich ein schwaches tieffrequentes Grollen. An den weiter als 700 m entfernten Referenzorten konnte der Standlauf nicht mehr wahrgenommen werden. Theoretisch müsste der Pegel in der SSH und am Referenzort parallel verlaufen. Dies war jedoch nicht der Fall. Die Pegeldifferenz stieg mit zunehmendem Pegel in der SSH an und nahm mit abnehmendem Pegel ab, was auf einen deutlichen Störgeräuschanteil hinweist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die gemessenen Pegeldifferenzen zwischen SSH und Referenzorten tendenziell unterschätzt werden und damit zugunsten der Anwohner ausfallen. In den Berechnungen wurden auch die relevanten Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt.
Die Empa ermittelte mit der Abnahmemessung die zulässigen Schalldosen, die nun die Grundlagen für die Programmierung des Dosimeters bilden. Sie hat damit nachgewiesen, dass mit der Schallschutzhalle eine deutliche Reduktion der Immissionen erreicht wird und die Triebwerkstandläufe bei den Referenzorten kaum mehr hörbar sind. Die SSH gilt als Erfolg für den Lärmschutz am Flughafenstandort Zürich.
Betrieb
Die Anzahl durchgeführter Standläufe und die Lärmauswirkungen werden jährlich in einem Bericht dokumentiert. Die Tabellen 3 und 4 zeigen einen Auszug aus der Jahresauswertung 2015.
Demnach wurden insgesamt 857 Triebwerkstandläufe durchgeführt, wovon 466 (54 %) nachts von 19 bis 7 Uhr stattfanden. Aus Tabelle 4 wird ersichtlich, dass die zulässige Dosis einmal überschritten wurde. Grund für diese Überschreitung war ein außerordentlicher Volllaststandlauf eines Langstreckenflugzeugs.
Betriebserfahrungen
Die Schallschutzhalle kann mit wenigen Ausnahmen infolge Unterhalts- oder Reparaturarbeiten ohne Einschränkung benutzt werden. Zudem bietet die SSH für die Durchführung von Triebwerkstandläufen einige Vorteile, wie beispielsweise die Wetterunabhängigkeit oder eine sichere Abgrenzung des Standlaufbereichs. Die Lamellentore bewirken eine gleichmäßige Luftströmung, sodass selbst stark windige Verhältnisse und die daraus folgenden Turbulenzen bei der Durchführung eines Triebwerkstandlaufs eine untergeordnete Rolle spielen. Der anfänglichen Skepsis der Techniker, bei geschlossenen Toren einen Volllaststandlauf durchzuführen, konnte mit entsprechender Schulung entgegengewirkt werden. Mit diesem Erfolg sind die hohen Investitionen für den Bau der Schallschutzhalle für Mensch und Flughafenbetrieb sehr gut angelegt und erzeugen allgemeine Zufriedenheit.
Literatur
[1] Memorandum of Understanding (MoU) von 24. November 2010.
[2] DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Berlin: Beuth Verlag 1999.
[3] DataKustik: CadnaA Version 4.1.137
[4] Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. April 2015).
[5] Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. Februar 2015).
[6] Beurteilungsmethode für den Lärm von Triebwerkstandläufen. Hrsg.: Bundesamt für Umwelt (BAFU). Bern 2000/2010.
Dr. Wolfram Berger, Gruner AG, Abteilungsleiter Lärmschutz, Basel.
Peter Meili, Flughafen Zürich AG, Fachexperte Fluglärm.