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01.05.2019, 00:00 Uhr

Baulärm, Staub, Erschütterungen

Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor hoch und die Baubranche boomt in den wachsenden Städten und Regionen. Die Kehrseite davon sind Lärm, Staub oder Erschütterungen durch Bauarbeiten. Hinzu kommt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen während der Bauzeiten durch Baustellenverkehre. Manche Baustelle zieht sich über mehrere Jahre hin, weil zunächst die vorhandene Bausubstanz abgebrochen werden muss, bevor die Baugrube ausgehoben wird und schließlich mit dem Hochbau begonnen werden kann. Für die umliegende Anwohnerschaft sind damit vielfältige Belästigungen verbunden, so dass es zunehmend zu Beschwerden kommt. Wie lassen sich in einer solchen Situation Konflikte insbesondere mit der unmittelbaren Nachbarschaft vermeiden? Der Beitrag zeigt auf, wie durch frühzeitige Information und kontinuierliche Kommunikation im Umfeld einer Baustelle Konflikte vermieden und Belästigungen vermindert werden können [1].

Quelle: Bonacker

Quelle: Bonacker

– Wie eine gezielte Nachbarschafts­information Belästigungsreaktionen entgegenwirken kann.

Die Zuwanderung sowohl aus dem Ausland als auch von jungen Menschen aus ländlichen Regionen Deutschlands in die Großstädte hält nach wie vor an. Nach vorliegenden Untersuchungen müssten bundesweit rund 350.000 Wohnungen im Jahr gebaut werden, um den vorhandenen Bedarf zu decken.[2] Dementsprechend geht auch der Bauboom in den Metropolen unvermindert weiter. In Hamburg wird weiterhin die Zielzahl von 10.000 Wohnungen pro Jahr verfolgt und der Senat verkündet regelmäßig, dass in einigen Bezirken die vorgegebenen Zahlen sogar noch überschritten werden. In der Bundeshauptstadt Berlin geht man von jährlich 30.000 neuen Wohnungen aus. Auch wenn nach den neuesten Zahlen deutlich weniger Wohnungen fertiggestellt worden sind, geht die Wohnungswirtschaft zukünftig von weiteren Zuwächsen aus. Auch München, Leipzig, Köln, Düsseldorf, Dresden, München gehören zu den Städten mit steigenden Zuwanderungszahlen und entsprechendem Bedarf an Wohnungen. Aber auch in kleineren Städten insbesondere im Umkreis der Metropolen wird zunehmend verdichtet und es entstehen neue Wohnungen. Nicht nur die wachsenden Bevölkerungszahlen, sondern auch der Pro-Kopf-Wohnflächenkonsum infolge steigender Wohnansprüche und die Zunahme an kleineren Haushalten tragen weiterhin zu einer verstärkten Nachfrage nach Neubauwohnungen bei.

Die in Anspruch genommenen Wohnbauflächen stehen jedoch heute nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen auf der sogenannten Grünen Wiese. Vielmehr werden auch die letzten innerstädtischen Baulücken, soweit vorhanden, für Wohnungsneubau genutzt. Wo es baurechtlich möglich ist, werden alte Wohngebäude abgerissen und durch größere Neubauten mit mehr Wohnungen ersetzt. Auch Bunkeranlagen aus dem zweiten Weltkrieg oder nicht mehr zeitgemäße oder benötigte Gewerbebauten werden zurückgebaut und durch Wohnungsbau ersetzt. Wo notwendig, wird neues Planungsrecht geschaffen oder es werden Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt, um höhere Dichten zu ermöglichen. Mit der 2017 eingeführten neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ § 6a Bau NVO haben die Städte zudem ein neues Instrument bekommen, um dichter und höher zu bauen [3].

Für die im Umfeld wohnende Nachbarschaft sind mit solchen Projekten oftmals mehrmonatige, manchmal sich über mehrere Jahre erstreckende Belastungen verbunden, oftmals auch nachts oder am Wochenende, wenn entsprechende Genehmigungen dafür vorliegen. Bereits der Abriss vorhandener Gebäude ist in der Regel mit erheblichen Lärmbelastungen, Staub (vor allem in den trockenen Sommermonaten) und Erschütterungen verbunden. Oft bleibt es nicht bei einer Baustelle, und wenn die Abbrucharbeiten auf einer Baustelle beendet sind, geht es mit Ramm- und Tiefbauarbeiten an anderer Stelle weiter. Auch Baustellenverkehr kommt zu ohnehin vorhandenen innerstädtischen Verkehren hinzu.

Gesetzliche Vorgaben

Zwar gibt es bei Baulärm gesetzliche Vorgaben, wonach bestimmte zeitliche Vorgaben für die Arbeiten auf einer Baustelle eingehalten werden müssen [4]. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm darf auf der Baustelle nicht vor 7 Uhr morgens gearbeitet werden und die Arbeiten müssen um 20 Uhr beendet werden. Laut AVV darf von der Baustelle ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel ausgehen. Ist dieser Richtwert in bestimmten Bauphasen nicht einzuhalten, dürfen maximal 5 Dezibel dazukommen. Bei nächtlichen Bauarbeiten muss ein Pegel von maximal 40 Dezibel eingehalten werden. Das Umweltbundesamt gibt auf seiner Website in Bezug auf Baulärm folgende Empfehlungen: „Grundsätzlich sollten bereits in der Bauvorbereitung Lärmschutzaspekte berücksichtigt werden, um die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten:

  • frühzeitige Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten in Fragen der Baulärmbekämpfung
  • Berücksichtigung der Lärmschutzauflagen in Ausschreibung und Angebot,
  • Einsatz von fortschrittlichen lärmarmen Bauverfahren und -maschinen
  • Berücksichtigung des Immissionsrichtwertes für das betroffene Gebiet bei der Gestaltung des Bauablaufes,
  • Zusammenlegen lärmintensiver Arbeiten mit anschließenden ausreichend langen Lärmpausen,
  • Information der Nachbarschaft und der Aufsichtsbehörden über unvermeidbaren, ungewöhnlich hohen Lärm,
  • Einsatz von lärmarmen Baumaschinen in besonders schutzbedürftigen Gebieten und bei nächtlichem Betrieb[5].“

Lärmwirkungsstudien zu Baulärm fehlen

Wissenschaftlich ist bislang noch nicht untersucht worden, welche Belästigungswirkungen möglicherweise mit einem über längere Zeiträume dauernden Baulärm verbunden sind oder ob es sogar zu gesundheitlichen Auswirkungen kommt – zumal davon auszugehen ist, dass Baulärm zu ohnehin bereits vorhandenem innerstädtischem Lärm hinzukommt und möglicherweise eine kumulative Wirkung aufweist. Auch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie geht es ausschließlich um den durch Verkehr und Industrie / Gewerbe verursachten Lärm [6]. Dementsprechend finden sich auch in den aktuellen WHO-Leitlinien keine Hinweise auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Baulärm.

Nach Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung wirkt sich Lärm negativ auf die Kommunikation, die Erholung und die Entspannung aus. Ebenso wird konzentriertes Arbeiten erschwert und das psychische Wohlbefinden wird durch Lärm negativ beeinflusst. Dauerhafter Lärm löst bereits auch bei geringeren Pegeln körperliche Stressreaktionen aus, auch wenn Betroffene häufig sagen, sie hätten sich an den Lärm gewöhnt. Die Lebensqualität wird eingeschränkt, selbst wenn innerhalb der Wohnung durch passiven Schallschutz die Lärmimmissionen geringgehalten werden, ist ein Aufenthalt im Freien oftmals nicht möglich. Lärm kann auch Auswirkungen auf die Gesundheit haben, auf Blutdruck und Herzfrequenz, bis hin zu chronischen Erkrankungen.

Am meisten von Baulärm betroffen sind Menschen, die tagsüber zu Hause sind: Ältere Menschen, freiberuflich Arbeitende, Kranke, nicht Berufstätige, Kinder in den Ferien oder wenn sie nachmittags aus der Schule kommen, also oftmals gerade diejenigen Personengruppen, die nach den WHO-Leitlinien besonders vor Lärm geschützt werden sollten.

Mögliche Maßnahmen

Auf Seiten der im Umfeld einer oder sogar mehrerer Baustellen wohnenden Bevölkerung steigen Ärger und Belästigung insbesondere dann an, wenn als unnötig empfundener Lärm zunimmt. Beispielsweise ist ein wesentlicher Belästigungsfaktor der Beginn von Arbeiten vor 7 Uhr morgens, der offiziell erlaubten Uhrzeit. Laute Kommunikation auf der Baustelle unter den Bauarbeitern, Radiomusik oder das Klappern von metallischen Gegenständen werden vielfach als störend und unnötig empfunden. Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohner entstehen häufig aufgrund mangelnder Information und Kommunikation. Im schlimmsten Fall gehen genervte Nachbar*innen an die Presse oder posten auf den sozialen Medien ihren Ärger über das Projekt. Dies kann durch eine gezielte Informationsarbeit vermieden werden [7].

In der Praxis lassen sich unterschiedliche Maßnahmen treffen, die nicht nur zu einer deutlichen Verringerung von Beschwerden und einer höheren Akzeptanz von Baumaßnahmen führen, sondern die durch den Dialog mit der Nachbarschaft oftmals auch Verbesserungen in der tatsächlichen Abwicklung, beispielsweise bei der Einrichtung von Baustellenverkehren, zum Ergebnis haben. 1) (Bild 1)

Bild 1 Sperrungen wegen Bauarbeiten. Foto: konsalt GmbH

Bild 1 Sperrungen wegen Bauarbeiten.

Foto: konsalt GmbH

Eine Anlaufstelle einrichten

Betroffene sollten die Möglichkeit bekommen, eine Kontaktstelle anzurufen oder eine Mail dorthin zu schicken, wenn sie ein besonderes Anliegen oder Fragen zur Baustelle haben. Es geht darum, Verständnis zu zeigen und sich gegebenenfalls darum zu kümmern, dass offene Fragen beantwortet oder auftretende Probleme gelöst werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich damit bereits vielfach Ärger und Unverständnis auf Seiten der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner beiseite räumen lassen und es gar nicht zu weiteren Konflikten kommt. (Bild 2)

Bild 2 Hinweise am Bauzaun für weitere Informationen. Foto: konsalt GmbH

Bild 2 Hinweise am Bauzaun für weitere Informationen.

Foto: konsalt GmbH

Frühzeitige Information über bevorstehende Aktionen

Aus der Lärmwirkungsforschung ist bekannt, dass die Vorhersagbarkeit von lauten Ereignissen einen Effekt auf die Belästigungswirkung hat: Wenn ich weiß, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem einmaligen Lärmereignis gerechnet werden muss, kann ich mich darauf einstellen und ggf. selbst entsprechend reagieren (die Wohnung verlassen, die Fenster schließen, in ein anderes Zimmer gehen).

Hierfür geeignete Instrumente sind eine eigene Projektweb­site, auf der regelmäßige Informationen über den Bauverlauf eingestellt werden und auf der auf bevorstehende Lärmereignisse hingewiesen wird. Zusätzlich kann über einen zu diesem Zweck aufgebauten Emailverteiler kurzfristig auf Ereignisse hingewiesen werden. Für Menschen ohne Internetzugang werden zusätzlich Hauswurfsendungen verteilt.

In den Dialog treten

Für die Kommunikation mit der Nachbarschaft empfehlen sich beispielsweise Nachbarschaftsrunden / Nachbarschaftsdialoge, zu denen auf der Projektwebsite oder über die anderen Kanäle eingeladen wird. Bei diesen Veranstaltungen, an denen zwischen oftmals nur 15 bis 20 Personen bis hin zu über 100 Interessierte teilnehmen, wird mithilfe einer externen Moderation über das Bauvorhaben informiert, über die weitere Zeitplanung, aber auch über technisch-bauliche Maßnahmen. Wichtig ist auch hier, Offenheit und Transparenz zu zeigen, um glaubwürdig gegenüber den Betroffenen zu sein. Ein positiver Nebeneffekt dieser Dialoge ist es, dass oftmals interessante Anregungen und Informationen aus Sicht der Betroffenen gegeben werden, beispielsweise Hinweise auf bislang genutzte Wege durch das Quartier, die infolge der Bauarbeiten plötzlich gesperrt sind, so dass umständliche Umwege in Kauf genommen werden müssen. In solchen Fällen lässt sich in der Regel mit wenig Aufwand schnell Abhilfe schaffen, und auf Seiten der Betroffenen zeigt ein solches Eingehen auf ihre Bedürfnisse, dass sie auf Seiten der Projektentwicklung wirklich ernst genommen werden. Besonders beliebt sind auch Rundgänge über die Baustelle, bei denen das Vorhaben erläutert wird und Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung beantwortet werden können. (Bild 3)

Quelle: Bonacker

Bild 3 Baustellenrundgang.

Foto: konsalt GmbH

Zusammenfassende Empfehlungen

Mit Blick auf die Akzeptanz einer zunehmenden städtischen Verdichtung sollten Maßnahmen zur Information der Nachbarschaft zukünftig bei großen Bauvorhaben selbstverständlich werden.

Bereits vor Beginn der Bauarbeiten sollte mit den für Schallschutz zuständigen Fachleuten und der Bauleitung vor Ort über die geplanten Schallschutzmaßnahmen und die darauf aufbauende Informationsstrategie gesprochen werden.

Es besteht erheblicher Forschungsbedarf mit Blick auf die durch Baulärm hervorgerufenen Wirkungen bei den Betroffenen. Angesichts der auch in Zukunft zu erwartenden Belastungen durch Baulärm insbesondere innerstädtischen Lagen sind hier Wirkungsstudien zu empfehlen. Nicht vergessen werden darf dabei, dass nicht allein Baulärm, sondern auch weitere Belastungsfaktoren für die Betroffenen in der Nähe von Baustellen in erheblichem Ausmaß auftreten, zusätzlich Staub und Erschütterungen.

Nach vorliegenden Studien fühlen sich rund 60 Mio. Menschen in Deutschland von zwei oder mehreren Geräuschquellen gestört. Derzeit wird an geeigneten Modellen gearbeitet, wie durch eine Gesamtlärmbewertung [8] mehrerer Quellen die Belästigungssituation adäquat abgebildet werden kann. Es stellt sich die Frage, ob auch Baulärm in eine solche Beurteilung mit aufgenommen werden sollte.

Für die Betroffenen geht es um die Einschränkung ihrer Lebensqualität über längere Zeiträume hinweg. Es sollte daher soweit wie möglich versucht werden, die mit einer Baustelle einhergehenden Störungen durch Lärm und andere negative Umwelteinflüsse soweit wie möglich zu reduzieren und die Betroffenheit der Nachbarschaft möglichst gering zu halten. Dazu gehört auch eine frühzeitige und die Bauarbeiten bis zur Fertigstellung begleitende kontinuierliche Nachbarschaftskommunikation.

Für Wohnungsbauunternehmen ist eine sorgfältig geplante Nachbarschaftskommunikation ein wichtiger Erfolgsfaktor für einen ohne Komplikationen verlaufenden Bauprozess. Damit werden nicht nur Kosten und Zeit gespart, sondern es werden auch Unwägbarkeiten etwa durch das Einschalten von Baustellenüberwachungen aufgrund von Anwohnerklagen vermieden. Lärmbelästigungen können auf ein Minimum reduziert werden und die Akzeptanz für Veränderungen in der näheren Umgebung wird erhöht. Auch für die städtische Planung ist die Nachbarschaftskommunikation ein vielversprechender Ansatz, insbesondere um die auch weiterhin vorhandenen Bedarfe an Wohnraum in verdichteten Lagen zu decken.

1) Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf mehrjährigen eigenen Erfahrungen aus unterschiedlichsten Baustellen und verschiedenen Städten (www.konsalt.de).

Margit Bonacker,

Bettina Bachmeier, konsalt, Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH, Hamburg.

Literatur

[1] Bonacker, Margit: Avoiding neighborhood complaints due to of urban construction site noise by information and communication. Vortrag auf der INTERNOISE 2018, Chicago, 26.-29. August 2018.

[2] IW-Report 28/2019: Aktuelle Ergebnisse des IW-Wohnungsbedarfsmodells.

[3] „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017.

[4] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm)

[5] https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/baulaerm

[6] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

[7] Bonacker, Margit: Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben. Vortrag im Rahmen der ALD-Tagung Baulärm, Berlin, 20. Februar 2018.

[8] Gesamtlärmbeurteilung Herausgeber Umweltbundesamt, Texte 60/2019 Durchführung der Studie: Möhler + Partner Ingenieure AG, Dessau-Roßlau, Januar 2019.

Von Bettina Bachmeier, Margit Bonacker, Hamburg

Margit Bonacker, Bettina Bachmeier, konsalt, Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH, Hamburg.