Arbeitsschutz: Neue Ideen sichern Erfolg von Unterweisungen
Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Pflicht, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen. Dies muss mindestens einmal jährlich oder nach besonderen Anlässen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder vor der Inbetriebnahme neuer Maschinen und Anlagen, geschehen. Ein weiterer, neu hinzugekommener Grund sind die mit der Corona-Pandemie verbundenen Hygienemaßnahmen im Betrieb.
Unterweisungen zum Arbeitsschutz müssen in Betrieben regelmäßig durchgeführt werden. Besonders nach Arbeitsunfällen zur Vermeidung weiterer Unfälle oder vor Inbetriebnahme neuer Maschinen zur Prävention. Allgemeine Informationen zu Unterweisungen finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung und in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Wirksame Unterweisungen im Vorfeld gut planen
Damit eine Unterweisung wirksam ist, kommt es vor allem auf die Planung und die Umsetzung an. „Unterweisende müssen sich zuerst fragen: Über welche Themen möchte ich sprechen? Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus dem bisherigen Unfallgeschehen und Beinaheunfällen sowie aus dem Verhalten der Beschäftigten.“ erläutert Melanie Roth, Fachreferentin bei der BGHM. Dann gilt es, ein Ziel festzulegen. Dies kann das Wissen, die Fähigkeiten und das Verhalten der Mitarbeitenden betreffen. Eine hilfreiche Fragestellung kann also sein: Wie sollen sich die Mitarbeitenden nach der Unterweisung verhalten?
Passende Methoden wählen
Elementar für wirksame Unterweisungen ist die Wahl der passenden Methoden. Das können Gruppengespräche, Workshops, praktische Übungen, Sicherheitskurzgespräche oder klassische Vorträge sein. Ein kurzer Vortrag kann sich beispielsweise gut eignen, um neues Wissen zu vermitteln. Gruppengespräche oder Workshops ermöglichen einen Erfahrungsaustausch, wobei Gewohnheiten und Einstellungen hinterfragt und neu bewertet werden können.
Praktische Übungen zum Einsatz von PSA
Praktische Übungen sind zum Beispiel vorgeschrieben, wenn Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) benutzt werden, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen, wie etwa PSA gegen Absturz. Zur Gestaltung wirksamer Unterweisungen bietet die BGHM ihren Mitgliedsbetrieben das Seminar „Unterweisung in der Praxis“, Filme und einen Onlinekurs an. Für die Gefährdungsbeurteilung als eine wichtige Grundlage der Unterweisung steht eine Internetanwendung zur Verfügung – die „Gefährdungsbeurteilung online“.
Wirksamkeit der Unterweisung prüfen
Die Führungskraft kontrolliert, eventuell mit Unterstützung des oder der Sicherheitsbeauftragten, ob die Mitarbeitenden die Maßnahmen im Arbeitsalltag einhalten. Denn wie wirksam eine Unterweisung ist, muss überprüft werden, so Roth. Halten sich die Mitarbeitenden nicht an die Maßnahmen, muss die Führungskraft weitere Unterweisungen durchführen oder mit den jeweiligen Beschäftigten sprechen. So weit muss es aber gar nicht erst kommen: „Wenn Mitarbeitende in die Unterweisung und bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen einbezogen werden, kann dies die Wirksamkeit wesentlich erhöhen. Beschäftigte, die beteiligt werden, müssen in der Regel nicht mehr überzeugt werden. Der Arbeitsschutz im Betrieb kann davon nur profitieren.“ Auch während der Corona-Pandemie besteht die Unterweisungspflicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Natürlich sind dabei die aktuellen Maßnahmen, etwa zu Hygiene und Abstand, zu beachten. Für den theoretischen Teil können beispielsweise E-Learning oder Videokonferenzen zum Einsatz kommen.