Augen auf bei der Sprinklerprüfung
Für Sprinkler-Altanlagen gelten komplexe Prüffristen von bis zu 25 Jahren. Neben der Inspektion des Rohrnetzes ist dann die Prüfung von Sprinklerköpfen im Labor eine wesentliche Aufgabe. DEKRA rät, schon bei der Probenentnahme einen Sachverständigen zu beteiligen. Die Sprinklerkopf-Prüfung sollte qualitativ hochwertig in einem akkreditierten Prüflabor erfolgen.
Die Funktion von Sprinkleranlagen in Gebäuden muss aufgrund von baurechtlichen Bestimmungen und versicherungsrechtlichen Anforderungen sichergestellt werden. Der Betreiber muss regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen sowie halbjährliche und jährliche Wartungen durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. Vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen am Gebäude oder der Anlage sowie wiederkehrend alle drei Jahre muss die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Feuerlöschanlagen durch Prüfsachverständige bescheinigt werden. Für Sprinklernassanlagen steht eine solche Prüfung erstmals nach 25 Jahren an. Bei Trockensprinkler HTS gilt je nach Anlagenart eine Frist von 5 bzw. 6,25 oder 12,5 Jahren.
Regelmäßige Prüfung muss durch Sachverständigen begleitet werden
Die Rohrleitungen werden dazu unter anderem mittels spezieller Endoskope auf Korrosion und Ablagerungen überprüft. Stichprobenhaft werden außerdem Sprinklerköpfe für weitere Laboruntersuchungen entnommen. Dabei ist wichtig, dass die Entnahme der zu prüfenden Sprinkler durch einen qualifizierten Sachverständigen begleitet wird, raten die Brandschutzexperten von DEKRA. Denn die Proben müssen dort entnommen werden, wo das Risiko eines Ausfalls am wahrscheinlichsten erscheint.
Akkreditiertes Labor und Ausbildung befähigter Personen aus
DEKRA selbst betreibt mit dem Labor für Werkstofftechnik und Schadenanalytik in Saarbrücken ein akkreditiertes Labor für die Prüfung von Sprinklerköpfen. Das Leistungsspektrum umfasst einen nach DIN EN ISO/IEC17025 akkreditierten Sprinkler-Prüfstand sowie labortechnische Untersuchung von Sprinklerköpfen aus Altanlagen (Anhang A, VdS 2091 mit Bezug auf DIN EN 12259). Dies umfasst die Funktionsprüfung, die Prüfung des Wasserdurchflusses (K-Faktor) und Prüfung der Nennansprechtemperatur. Zudem wird diese labortechnische Prüfung von Sprinklerköpfen auch für Sachverständige und befähigte Personen angeboten. Zudem können die DEKRA Sachverständigen die baurechtlichen und versicherungstechnischen Prüfungen gemäß DIN 12854 auch in anderen EU-Ländern abdecken. Die Prüfungen können auch nach US-Standards (FM Global und NFPA) erfolgen.
Aussteller bei den VDS-Brandschutztagen
Zusätzlich zur Sprinklerprüfung können im DEKRA Labor zerstörungsfreie wie auch zerstörende Werkstoff-Untersuchungen an Zuleitungen und Anbauteilen der gesamten Feuerlöschanlage durchgeführt werden. Ebenso erstellen die Experten Schadensanalysen, zum Beispiel bei Leckagen oder Korrosionserscheinungen sowie Gutachten im Schadenfall. Die DEKRA präsentiert auf den VdS-Brandschutztagen am 7. und 8. Dezember 2022 in Köln (Congress Centrum Ost, Halle 11.1, Stand D-11) das komplette Spektrum an Prüf- und Beratungsleistungen rund um Brandschutz und Gebäudetechnik, insbesondere die umfassenden Prüfleistungen für Feuerlöschanlagen:
- Prüfung von Sprinkler-, Gaslösch- und Hydranten-Anlagen nach Baurecht
- Prüfung nach VdS, DIN, FM-Global Standard oder NFPA Richtlinien
- Prüfung von Gaslöschanlagen nach DGUV
- Prüfung von Objektschutzlöschanlagen nach Maschinenrichtline
- Schutzgradausweisung nach Versicherungsvorgaben
- Altanlagenprüfung von Sprinkleranlagen
- Prüfung von Sprinklerköpfen im akkreditieren Prüflabor