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Musterbauordnung 07.06.2021, 09:00 Uhr

Freie Rettungswege im Brandfall

§14 Musterbauordnung (MBO) sieht vor bauliche Anlagen so anzuordnen oder instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird. Aus der Praxis heraus wurden in den letzten Jahren verschiedene Lösungsansätze entwickelt, um Brandlasten in notwendigen Fluren und Rettungswegen zu kapseln und eine Brandweiterleitung zu verhindern.

Optimalerweise ist ein Fluchtweg aufgeräumt und mit Schild für den Notausgang versehen. Das geht nicht immer, zum Beispiel wenn Kabel über den Flur gelegt werden müssen. Foto: PantherMedia/U Pixel

Optimalerweise ist ein Fluchtweg aufgeräumt und mit Schild für den Notausgang versehen. Das geht nicht immer, zum Beispiel wenn Kabel über den Flur gelegt werden müssen.

Foto: PantherMedia/U Pixel

Nach §14 Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Dies gilt insbesondere auch für elektrische Leitungsanlagen in notwendigen Treppenhäusern und Fluren. Eine ausreichend sichere Nutzung muss im Falle eines Brandes über den vorgeschriebenen Zeitraum hinweg gewährleistet sein.

Umsetzung in der Praxis

Dies in der Praxis umzusetzen, ist jedoch nicht immer einfach. Kann man bei Neubauten in der Planung noch konstruktive Maßnahmen treffen, so stellt sich der Sachverhalt bei älteren Gebäuden völlig anders dar. Hier queren Kabel- und Rohrdurchführungen aus brennbaren Baustoffen oft vereinzelt oder gehäuft diese wichtigen Rettungswege. Schon ein Kurzschluss kann einen Brand auslösen. Dieser Missstand fällt oft erst bei der Erweiterung oder Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden auf, da dann die aktuellen Brandschutzanforderungen erfüllt werden müssen.

Was können Kabelbandagen bewirken?

Kabelbandagen kommen in Verbindung mit einem Brandschutzkonzept zum Einsatz und bestehen in der Regel aus einem Glasträgergewebe, auf dem beidseitig ein dämmschichtbildender Baustoff aufgebracht wird. Bei Hitzeeinwirkung schäumt das Material auf und verzögert so die Brandausbreitung. Da die Dicke der Bandagen oftmals nur wenige Millimeter beträgt, lassen sie sich einfach nachträglich um die zu schützenden Kabel legen, selbst an beengten Stellen. Zur Befestigung und zum Verschließen werden in der Regel nicht brennbare Klammern, Drähte oder Bänder verwendet. Durch eine einfache Verarbeitung und Abmessungen der zu umhüllenden Kabel beziehungsweise Kabelanlagen gibt es keine Einschränkungen. Seit 2006 gibt es für diese Produkte Anwendungszulassungen (bzw. seit Juli 2017 Bauartgenehmigungen) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

In diesen Zulassungen/Bauartengenehmigungen wird bescheinigt, dass Kabelbandagen

  • die Brandentstehung behindern und eine Brandweiterleitung im Falle der Selbstentzündung durch Kurzschluss oder Überhitzung der Kabel verhindern oder
  • dass Kabelbandagen bei einer Brandbeanspruchung von außen die Anforderungen an schwer entflammbare Baustoffe erfüllen.

Warum müssen Kabelbandagen zugelassen werden?

Da aber bei einer Brandbeanspruchung der Kabelbandage eine Rauchfreisetzung nicht ausgeschlossen werden kann, ist über die Zulässigkeit der Anwendung in Flucht- und Rettungswegen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden z. B. im Zusammenhang mit einem Brandschutzkonzept. Es wird jeweils im Einzelfall entschieden, ob zusätzliche Kompensationsmaßnahmen, z. B. die Installation einer Brandmeldeanlage, zu ergreifen sind.

Klassifizierte Elektroinstallationskanäle

Klassifizierte Elektro-Installationskanäle, auch I-Kanäle genannt, sind als Abschottungsmaßnahme in der Wanddurchführung und Brandlastenkapselung im Rettungsweg das optimale Brandschutzprodukt für Neubauten und haben sich über Jahrzehnte bewährt. Sie bestehen entweder ausschließlich aus Plattenmaterialien oder weisen Blechummantelungen auf, die mit Mineralwolle, Silikat- oder Gipsplatten ausgekleidet sind. So bieten sie deutlich mehr Sicherheit für Flucht- und Rettungswege und beugen möglichen großen Folgeschäden effektiv vor. Nach Bauordnung ist ihr Einsatz bzw. ihre Durchführung durch raumabschließende Bauteile zulässig, wenn sie in der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse des Bauteils ausgebildet sind bzw. „ eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist“ (MBO §40) [1]. In Deutschland sind zurzeit geprüfte Systeme nach DIN 4102-11 bzw. EN 1366-5. Damit können die in der Praxis häufig anzutreffenden brennbaren und nicht brennbaren Rohre mit Synthesekautschuk-Isolierungen in Rettungswegen schnell – und auch nachträglich – ummantelt werden. Insbesondere Produktionsbereiche sind dadurch ausreichend lang vor Feuer geschützt. Ausfälle und damit verbundene wirtschaftliche Schäden werden verhindert. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat G+H Isolierung am 4. Juni 2015 die erste europäische Zulassung (Europäische Technische Bewertung ETA-15/0293) für den Installationskanal PYROMENT-IK 90® Typ BD erteilt.

Lösungsansätze für Brandlasten

Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze, Brandlasten in Rettungswegen zu kapseln und die gestellten Schutzziele zu erfüllen. Die sicherste Maßnahme stellen klassifizierte Installationskanäle dar. Bei Neubauten sollte dieser Lösung unbedingt Priorität gewährt werden. Kann eine geordnete Leitungsführung geplant werden, ist dies sicher auch die wirtschaftlichste Vorgehensweise. Kabelbandagen haben vor allem im Bestand ihre Berechtigung. Sie sind im aktuellen Alltag der Brandschutzsanierung bei schwer zugänglichen Installationen oft das Mittel der Wahl.

Literatur

  1. Musterbauordnung (MBO) Fassung 27.09.2019

Dipl.-Ing. Heidi Burow-Strathoff
G+H ISOLIERUNG GmbH, Brandschutzsachverständige Engineering Services, Ludwigshafen.