Verunfallte Elektrofahrzeuge abschleppen und bergen
Elektrofahrzeuge sind von den Straßen nicht mehr wegzudenken. Das heißt, auch sie können in Unfälle verwickelt werden oder durch eine Panne liegen bleiben. Beschäftigte von Abschlepp- und Bergediensten brauchen bestimmte Qualifizierungen, um an verunfallten oder liegen gebliebenen E-Fahrzeugen sicher und gesund arbeiten zu können. In den von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern definierten Ausbildungen der Stufen 1S, 2S und 3S erhalten sie das notwendige Wissen.
Eines vorweg: Auch im Fall einer Panne oder eines Unfalls gehen von rein batteriebetriebenen Elektroautos und Hybridfahrzeugen keine größeren Gefahren aus als von konventionellen Benzin- oder Gasfahrzeugen. Die Fahrzeughersteller haben vielfältige technische Schutzmaßnahmen integriert, um die Fahrzeugnutzer und das Berge- und Werkstattpersonal zu schützen. Mit der Auslösung des Airbags oder dem Durchtrennen der Rettungsstellen schaltet sich das Hochvoltsystem (HV-System) ab. Darüber hinaus verhindert eine vollständige galvanische Trennung des HV-Systems von der Fahrzeugkarosserie, dass die Karosserie unter Spannung stehen kann.
Qualifizierung sorgt für Sicherheit
Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, steht in der DGUV-Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“. Demnach ist mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP – 1S) erforderlich. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzuzuziehen.
Das ist auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden kann und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen ist. Eine solche Situation kann bei diversen Unfall-Szenarien der Fall sein, zum Beispiel bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignis oder stark beschädigten Fahrzeugen.
Abschätzung von speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Das Abschlepp- und Bergeteam vor Ort muss die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können. Die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln die Qualifizierungen gemäß DGUV-Information 209-093. Außerdem müssen Beschäftigte beim Abschleppen und Bergen die Vorgaben der Fahrzeughersteller beziehungsweise die Angaben in der Betriebsanleitung der Fahrzeugherstellfirma zum Abschleppen unbedingt beachten. Hiervon klar abzugrenzen sind über die zum Abschleppen notwendigen Tätigkeiten hinausgehende Reparaturarbeiten. Diese müssen von FHV in einer geeigneten Werkstattumgebung durchgeführt werden.
Qualifizierungen gemäß DGUV-Information
Die hier beschriebenen Regelungen zu Qualifizierung und Kenntnissen sind in Verbindung mit der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die Vorgaben der Unfallversicherungsträger, um Arbeitsunfälle in Verbindung mit verunfallten HV-Fahrzeugen zu verhindern.
Die Qualifizierungen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV-Information 209-093 werden deutschlandweit von vielen Schulungsanbietern durchgeführt. Sie allein berechtigen zum eigenverantwortlichen Arbeiten an HV-Fahrzeugen. Auch Beschäftigte von Bergungs- und Abschleppdiensten sind mit den Kenntnissen, die sie in diesen Qualifizierungen erwerben, ausreichend auf die Arbeit an verunfallten E-Fahrzeugen vorbereitet.