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Studie 01.03.2023, 12:28 Uhr

Lieferketten Sorgfaltspflichtengesetz: Soziale Nachhaltigkeit per Gesetz?

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, erhitzt derzeit die Gemüter. Befürworter sehen in der Verordnung vor allem ein notwendiges Instrument, um Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln zu motivieren und Verbesserungen bezüglich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Bezahlung u.a. zu erzielen. Andere wiederum argumentieren, dass die neue Rechtsprechung keine spürbaren Veränderungen in der Gesellschaft bringen sowie zu hohen bürokratischen Hürden für Unternehmen führen wird.

Miebach Consulting hat in Kooperation mit GS1 Germany eine Studie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durchgeführt. 
Was halten deutsche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung und sind sie ausreichend darauf vorbereitet? Foto: PantherMedia.net / kasto

Miebach Consulting hat in Kooperation mit GS1 Germany eine Studie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durchgeführt. Was halten deutsche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung und sind sie ausreichend darauf vorbereitet?

Foto: PantherMedia.net / kasto

Was halten deutsche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung und sind sie ausreichend darauf vorbereitet? Um diesen Fragen nachzugehen, hat Miebach Consulting in Zusammenarbeit mit GS1 Germany im Sommer 2022 eine Studie mit knapp 500 Teilnehmern durchgeführt und ermittelt, wie es um die Einstellung der deutschen Wirtschaft zu den bevorstehenden Vorschriften steht sowie welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden bzw. geplant sind.

Grafik: Miebach

Im Allgemeinen kann die Erwartungshaltung der Studienteilnehmer an das LkSG als positiv beschrieben werden, wobei noch nicht jeder bereit ist, den Preis für Nachhaltigkeit zu zahlen. Fast die Hälfte der Teilnehmer gaben an, dass sich die Gesetzgebung positiv auf Umwelt und Gesellschaft auswirken wird oder zu einem fairen Wettbewerb beitragen kann. Auf der anderen Seite stehen für 41% der Unternehmen der steigende Verwaltungsaufwand und höhere Kosten im Vordergrund. Einige Teilnehmer sagen zudem aus, dass die konkreten Anforderungen des Gesetzes für viele Unternehmen und verantwortliche Mitarbeiter unklar sind.

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Lieferketten-Transparenz wird zur Herausforderung

Im Gegensatz zu stark regulierten Industrien könnte für Unternehmen aus weniger regulierten Branchen insbesondere die Transparenz in der Lieferkette zur Herausforderung werden. Während bei Tier-1-Lieferanten oft noch ausreichend Transparenz vorliegt, sind Daten zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten, wie beispielsweise Nachweise von Wochenarbeitsstunden, angemessenen Mindestlöhnen, aber auch der Umgang mit umweltschädlichen Substanzen und Produkten, bei Tier-2– und Tier-3-Lieferanten oft nicht verfügbar. „Trotz der möglichen zusätzlichen Kosten und Aufwände ist die Regulierung über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu motivieren. Während mehr als 30% bereits nachhaltigkeitsbezogene Maßnahmen aufgrund von Kundenanforderungen eingeführt haben, sind Regularien mit 25% der zweitwichtigste Antrieb für Unternehmen Nachhaltigkeitsinitiativen zu starten“ – so Anastasiia Omelchuk, Consultant, Miebach Consulting GmbH. So geben viele Unternehmen insbesondere die zum Befragungszeitpunkt bevorstehende Gesetzgebung in Deutschland und die noch strengeren Auflagen auf europäischer Ebene als Hauptgrund für die Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie an. 18% nennen ihre Mitarbeiter als wichtigsten Treiber für Nachhaltigkeit.

Grafik: Miebach

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Sind die Unternehmen bereits vorbereitet auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Über 60% der teilnehmenden Unternehmen geben an, optimistisch hinsichtlich ihrer Vorbereitungsmaßnahmen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu sein und keine großartigen Änderungen innerhalb ihrer derzeitigen Lieferketten oder bei Lieferanten vorzunehmen. Nach Aussage der Studienteilnehmer arbeiten 43% der Unternehmen bereits an ihrem Aktionsplan sowie an Maßnahmen in Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes. Eine dieser Maßnahmen besteht beispielsweise darin, mit derzeitigen Lieferanten zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass diese das LkSG einhalten.

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfordert Zusammenarbeit der Partner

Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der Supply Chain stellt bezüglich des LkSG eine besonders wichtige Maßnahme dar. Trotz zahlreicher Beispiele für eine wirksame Zusammenarbeit im Bereich der Nachhaltigkeit wird diese Option jedoch noch oftmals vernachlässigt. So geben ca. 40% der Studienteilnehmer an, in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen internen Abteilungen zu verfolgen, um Nachhaltigkeit zu fördern. Die Angaben zur Kollaboration mit Tier-1-Lieferanten (25%) und Beratungsunternehmen (15%) zeigen zwar einen positiven Trend, sind aber im Rahmen der Anforderungen des LkSG an Transparenz entlang der gesamten Supply Chain noch zu zögerlich. „Neben der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit wird zukünftig eine Standardisierung im Datenaustausch eine entscheidende Rolle für Unternehmen spielen, um Transparenz und nachhaltige Handlungen zu ermöglichen. Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse ist dafür eine wichtige Voraussetzung“ – so Thomas Krebs, Senior Principal, Miebach Consulting GmbH.

Von RMW