Ehrenamt 28.10.2019, 10:08 Uhr

Wann die Ehrenamtspauschale als Aufwandsentschädigung fällig wird

Ohne ehrenamtliches Engagement würde vieles nicht funktionieren. Deshalb bekommen Ingenieure und Informatiker, die ehrenamtlich tätig sind, oft eine Ehrenamtspauschale als Aufwandsentschädigung. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Mann schaut auf einen Fußballplatz, auf dem Kinder spielen

Foto: panthermedia.net/Nathan0834

31 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Das entspricht etwa 43 % der über 14-Jährigen. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden kaum mehr ohne ehrenamt­liche Arbeit existieren. So sind es vor allem Freiwillige Feuerwehren, die das Hilfeleistungssystem in Deutschland aufrecht halten, gemeinsam mit Ehrenamtlichen vom Technischen Hilfswerk, dem Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen. Freiwilliges Engagement findet am häufigsten in Vereinen und Verbänden statt, wie das Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums zeigt. Rund die Hälfte engagiert sich auf diese Weise, gefolgt von individuell organisierten Gruppen, Kirchen und religiösen Vereinigungen sowie kommunalen oder staatlichen Einrichtungen.

Grundsätzlich gilt jede nebenberufliche Tätigkeit, die selbst­bestimmt und ohne Gewinnabsicht für andere durchgeführt wird und sich am Gemeinwohl orientiert, als Ehrenamt. Für Rentner eignen sich dabei sicher andere Ehrenämter als für berufstätige Ingenieure und Informatiker. Letztere können ihr Wissen und ihre beruflichen Qualifikationen besonders gut in technischen Ehrenämtern etwa beim THW oder auch bei der Freiwilligen Feuerwehr einbringen. Doch letztlich entscheidet jeder nach seinen eigenen Interessen und Fähigkeiten. Für die meisten Ehrenamtler ist Spaß an der Sache das ausschlaggebende Argument für ihr Engagement. Viele möchten auch ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen weitergeben. Finanzielle Gründe spielen eine untergeordnete Rolle. Ohnehin erhalten nur etwa 10 % aller freiwillig Tätigen überhaupt Geld für ihre Arbeit. Die Beträge sind niedrig, beim Ehrenamt entstehende Kosten werden nur selten erstattet.

Wann bekommt man eine Aufwandsentschädigung?

Ob und wann ein Ingenieur oder Informatiker für seine freiwilligen Leistungen eine Aufwandsentschädigung erhält, richtet sich auch nach der ehrenamtlichen Tätigkeit. Eine Aufwandsentschädigung bedeutet, dass alle Kosten, die bei der Ausübung des Ehrenamtes anfallen, erstattet werden. Dazu zählen etwa Fahrtkosten, Verpflegungskosten sowie Kosten für Weiterbildungen und Lehrgänge. Einige Organisationen zahlen Sitzungsgelder, beispielsweise für die Teilnahme an Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen. Auch Kommunalpolitiker im Stadtrat werden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt, sondern bekommen eine Aufwandsentschädigung. Wichtig: Die Aufwandsentschädigung ist eine pauschalierte Zahlung. Das bedeutet, dass nicht alle einzelnen Posten von Aufwendungen für das Ehrenamt auf den Cent genau bezahlt werden. Stattdessen bekommt der Ehrenamtler für seine Arbeit einen pauschalen Betrag, mit dem er die genannten Kosten abdecken kann.

Insbesondere in kleineren und mittleren Vereinen und Organisationen bilden freiwillig Engagierte den weitaus größten Anteil. Sie erhalten meist keine Aufwandsentschädigung. Anders sieht das in größeren Vereinen aus, die teilweise schon die Struktur eines Unternehmens haben. Beispiele hierfür sind die Caritas, der Deutsche Olympische Sportbund und die DLRG. Vereine dieser Größe lassen sich nicht mehr nur mit unbezahlter Arbeit führen, sondern arbeiten auch mit Festangestellten. Nicht immer ist die Grenze zwischen Vergütung, Gehalt und Aufwandsentschädigung klar zu ziehen. In Vereinen finden sich heutzutage verschiedene Beschäftigungsformen:

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  • das klassische Ehrenamt
  • die nebenberufliche Beschäftigung mit Aufwandsentschädigung (was auch noch ehrenamtlicher Tätigkeit entspricht)
  • Minijobs (geringfügig Beschäftigte)
  • reguläre Vollzeitstellen mit Arbeits- oder Dienstvertrag
  • Honorararbeit für selbstständig Tätige

Die korrekte Einschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist jedoch wichtig – nicht zuletzt für die Steuer.

Das müssen ehrenamtlich tätige Ingenieure bei der Steuererklärung beachten

Wer ehrenamtlich arbeitet, übernimmt Aufgaben und praktische Tätigkeiten im Interesse des Gemeinwohls. Es ist also kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinn. Eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein unterliegt daher auch nicht den Bestimmungen des Arbeitsrechts. Das frei vereinbarte Auftragsverhältnis lebt von ideellen Motiven auf der Seite der Freiwilligen und der Anerkennungskultur des „Empfängers“.  Dennoch ist es vom Grundsatz her so, dass Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt der Einkommenssteuer unterliegen. Das bedeutet, Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen:

  • So muss der Auslagenersatz nicht versteuert werden. Beim Auslagenersatz handelt es sich um die exakte Rückzahlung von Kosten, die dem Ehrenamtler bei der Ausführung seiner Tätigkeit entstanden sind. Der Auslagenersatz ist nie pauschaliert.
  • Gezahlte Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei, wenn sie nach reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder gezahlt werden. Sie sind auch steuerfrei, wenn die Leistung nicht aus öffentlichen Kassen, sondern etwa von einem gemeinnützigen Verein erfolgt.

Freibeträge

Darüber hinaus gibt es Freibeträge, die je nach Tätigkeit unterschiedlich sind. Unterschieden wird zwischen der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale. Beide gehören zu den pauschalierten Aufwandsentschädigungen. Um eine solche Pauschale zu erhalten, darf die ehrenamtliche Tätigkeit ausschließlich nebenberuflich ausgeführt werden. Das bedeutet, sie darf nicht mehr als ein Drittel der Zeit einnehmen, die der Ingenieur oder Informatiker für seinen Hauptberuf aufwendet.

Der Hauptberuf muss in diesem Fall aber keine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinn sein. Auch Studenten und Hausfrauen können die Pauschale nutzen. Ein Student, der keine weiteren Einkünfte hat und zum Beispiel 1.720 Euro im Jahr für eine nebenberufliche und ehrenamtliche Tätigkeit in einem städtischen Jugendklub erhält, kann diese komplett behalten. Denn neben dem Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro stehen ihm auch 1.000 Euro Pauschbetrag zu.

Zu beachten ist, dass die Beträge für Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale pro Jahr gelten. Die Details zu den Pauschalen sind folgende:

Die Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale liegt aktuell bei 720 Euro. Das bedeutet, dass Aufwandsentschädigungen, die für die ehrenamtliche Arbeit gezahlt werden, bis 720 Euro nicht der Einkommensteuer unterworfen sind. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf nicht gezahlt werden. Der Betrag wurde im Jahr 2013 deutlich erhöht. Bis dahin betrug er nur 220 Euro. Für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 720 Euro liegen, werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben fällig.

Die Tätigkeit, für die die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen wird, muss zwingend gemeinnützig sein und für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Organisation erfolgen. Der ehrenamtliche Ingenieur oder Informatiker muss sich also in einem Verein, einem Pflegeheim, einer Einrichtung für Jugendliche oder Behinderte, im Tierschutz, der Kirche oder einer ähnlichen Organisation engagieren. Wer die Ehrenamtspauschale steuerlich geltend macht, kann Reisekosten, die während der Ausübung des Ehrenamtes entstanden sind, nicht zusätzlich absetzen.

Die Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist deutlich höher als die Ehrenamtspauschale und liegt derzeit bei 2.400 Euro. Auch diese Pauschale wurde 2013 aufgestockt, allerdings nicht so deutlich wie die Ehrenamtspauschale. Die Übungsleiterpauschale stieg lediglich um 300 Euro. Anders als die Ehrenamtspauschale wird die Übungsleiterpauschale nicht für jede ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt. Der Begriff des Übungsleiters ist klar definiert: Die ehrenamtliche

Tätigkeit muss eine Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, eine künstlerische Tätigkeit oder eine nebenberufliche Arbeit in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sein. Dazu gehören zum Beispiel Chorleiter im Gesangverein, Trainer im Fußballverein, Ausbilder bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem THW sowie Lehrer an der Volkshochschule.

Das Ehrenamt muss also im weitesten Sinne einem pädagogischen Zweck dienen und zwingend gemeinnützig sein. Die Ausbildung von Tieren gehört allerdings nicht dazu. Genau wie die Ehrenamtspauschale kann auch die Übungsleiterpauschale von Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen und Studenten in Anspruch genommen werden. Dabei gilt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich sein muss und nicht mehr als ein Drittel der Zeit des Hauptberufes einnehmen darf. Übersteigen die Einnahmen aus der ehrenamtlichen Übungsleitertätigkeit die Übungsleiterpauschale, so müssen auf den darüber liegenden Betrag Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

Anders als bei der Ehrenamtspauschale können aber bei der Übungsleiterpauschale andere steuerliche Vergünstigungen nebenher angewandt werden. So kann zum Beispiel ein Ingenieur oder Informatiker, der sich als Fußballtrainer im Amateurbereich engagiert, Reisekosten geltend machen, wenn er mit dem privaten Pkw zu Auswärtsspielen fährt. Übrigens: Ein ehrenamtlicher Schiedsrichter könnte das nicht, da er nicht unter die Übungsleiterregelung fällt. Bekommt ein Ehrenamtler die Übungsleiterpauschale, so kann er für dieselbe Tätigkeit nicht auch noch die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen.

Pauschalen bei mehreren Ehrenämtern

Für eine andere, zweite ehrenamtliche Arbeit darf jedoch auch ein Übungsleiter zusätzlich die Ehrenamtspauschale erhalten. Diese Tätigkeiten können auch parallel im selben Verein oder in derselben Organisation ausgeführt werden. So bekommt der ehrenamtliche Fußballtrainer auch die Ehrenamtspauschale, wenn er sich zeitgleich im Vorstand des Vereins engagiert. Wer mehr als zwei Ehrenämter oder Übungsleitertätigkeiten ausübt, kann jede der beiden Pauschalen jedoch höchstens einmal pro Jahr erhalten.

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Seit Mitte Juli 2019 gibt es Überlegungen, die Pauschalen für Ehrenamtliche abermals zu erhöhen. Dadurch wollen die Finanzminister der Länder größere Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Wünsche des Bundesrates sehen eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich vor. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro steigen und betrüge dann 840 Euro. Derzeit prüft die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, hat sich aber noch nicht dazu positioniert. Jedoch soll noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Wie sich ein Ehrenamt auf die Rente auswirkt

In einigen Fällen beansprucht ein Ehrenamt viel Zeit, sodass die eigentliche Arbeit nicht in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Das ist zum Beispiel häufig bei Ehrenämtern in der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW oder dem Deutschen Roten Kreuz der Fall. Die Einsatzzeiten sorgen dafür, dass das maximal erlaubte Drittel der Zeit vom Hauptberuf schnell überschritten wird. Wer neben seinem Hauptberuf ein nicht ver­sicherungspflichtiges Ehrenamt ausübt und dadurch einen geringeren Lohn erhält, kann beim Arbeitgeber beantragen, dass auch das entgangene Arbeitsentgelt in die Beitragsberechnung für die Rente einfließt. Dabei ist zu beachten, dass der Beitrag für das so aufgestockte Arbeitsentgelt vom Arbeitnehmer in voller Höhe selbst getragen werden muss.

Übrigens: Studenten, aber auch Arbeitnehmer, die sich für ein soziales Sabbatjahr entscheiden und daraufhin ein freiwilliges soziales Jahr, ein ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sind in allen Bereichen der Sozialversicherung pflichtversichert. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber des sozialen Jobs in voller Höhe. Von diesen Pflichtbeiträgen profitieren jedoch die Ehrenamtler, da sie die spätere Rente erhöhen.

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Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist seit 2008 selbstständige Journalistin und hat sich auf Wissenschafts- und Gesundheitsthemen spezialisiert. Seit 2010 gehört sie zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Klima, KI, Technik, Umwelt, Medizin/Medizintechnik.

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