Unternehmen zufrieden mit Home-Office: Doch es gibt ein großes Problem
Das mobile Arbeiten von zu Hause hat seit der Pandemie enormen Aufschwung erfahren. Eine Befragung hat nun ergeben, dass Unternehmen generell zufrieden mit den Ergebnissen aus dem Home-Office sind, aber dass es ein großes Problem gibt.
Laut AGA äußerten sich nicht nur etliche Mitarbeiter, sondern auch Unternehmer insgesamt zufrieden mit der Nutzung von Home-Office-Regelungen. Es gibt der Umfrage zufolge aber auch einige Schattenseiten mobilen Arbeitens.
Home-Office: 95 % der Befragten fehlt der Austausch
84 % der Teilnehmer betonten, dass nun ein „positiver Digitalisierungsschub“ einsetze, den es ohne die Corona-Krise so wahrscheinlich nicht gegeben hätte. 82 % der befragten Unternehmer sind zudem überzeugt, dass sich Beruf und Familie ihrer Angestellten durch mobile Arbeit besser vereinbaren lassen. Wie wichtig eine gesunde Work-Life-Balance für Arbeitnehmer ist, lesen Sie auch hier.
Die allgemeine Zufriedenheit der Beschäftigten halten 63 % für höher als bei herkömmlicher Büropräsenz. Und 42 % spüren generell eine zunehmende Effizienz durch die digitalen Verfahren.
Andererseits sei es ein beträchtliches Manko, dass der direkte persönliche Austausch fehle (95 % der Befragten). Und je 71 % erklärten, die Aufarbeitung von Konflikten, die Abstimmung und die Ablenkung der Mitarbeiter zu Hause stellten Probleme dar.
Kleine Firmen ziehen am wenigsten Nutzen aus der mobilen Arbeit
Für kleine Firmen sei es zudem oft nicht so einfach, konkreten Nutzen aus Home-Office-Modellen zu ziehen. Viele von ihnen wollten nach Corona auf das Vorkrisen-Niveau beim mobilen Arbeiten zurückkehren, hieß es. Anders bei Konzernen: Diese dürften das aktuelle Niveau häufig beibehalten oder sogar ausbauen, schätzt der Verband.
Continental sieht Home-Office als positive Entwicklung
Ein Beispiel ist etwa der hannoversche Autozulieferer Continental. Dessen Chef Elmar Degenhart hatte im Juni gesagt: „Wir glauben, dass in den nächsten Jahren wesentlich weniger geflogen wird und sich mehr über Videokonferenzen bewerkstelligen lässt.“ Der Home-Office-Trend sei eine positive Entwicklung der Corona-Zeit, in der Digitalisierung geschäftlicher Prozesse stecke „das größte Produktivitätspotenzial der Industrie“ in den nächsten Jahren.
Der Vorsitzende des Dax-Konzerns betonte, dabei müsse man aber das richtige Maß finden: „Der persönliche Kontakt darf nicht unterschätzt werden.“
Continental setzt generell auf die Digitalisierung und Vorsprung durch Technik. Das Unternehmen hat einen neuen Supercomputer im Einsatz, der Entwicklungsabteilungen einen kräftigen Schub verleihen soll. Vor allem für Simulationen im Bereich autonomes Fahren wird die neue IT gebraucht.
Kontrolle im Home-Office: Was darf der Chef eigentlich?
Das gängige Vorurteil lautet: Im Home-Office arbeiten Mitarbeiter weniger als im Büro. Ob ein Angestellter tatsächlich stets die vertraglich vereinbarte Zeit am Schreibtisch sitzt oder doch lieber anderen Tätigkeiten nachgeht, wird der Chef wohl nicht erfahren, doch dieser Aspekt hat auch mit Vertrauen zu tun. Doch in der Regel möchte der Teamleiter das auch gar nicht wissen, wie der Arbeitsrechtsanwalt Wolfgang Gottwald weißt.
„Beim Home-Office ist immer eine gehörige Portion Vertrauen dabei“, sagt er.
Doch im Grunde müssen Arbeitgeber Mitarbeiter im Home-Office prüfen. „Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass auch im Home-Office die Vorgaben für Arbeits- oder Datenschutz eingehalten werden“, so Gottwald gegenüber der Süddeutschen.
Eine Vereinbarung zu treffen, macht daher Sinn. In dieser sollten Vorgaben festgehalten werden. Denn vor Ort zu prüfen, ob der Schreibtisch den Arbeitsschutzbedingungen entspricht, ist für Arbeitgeber kaum möglich.
Home-Office: Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit kontrollieren?
Prinzipiell gilt: Die vereinbarten Arbeits- und Pausenzeiten gelten auch im Home-Office. Bei Sales-Mitarbeitern mit Kundenkontakt ist zum Beispiel auch die Vereinbarung einer Kernarbeitszeit üblich. Laut dem Anwalt Gottwald ist es aber sehr schwer, die Arbeitszeit im Home-Office zu kontrollieren. „Man kann vom Arbeitnehmer zumindest verlangen, dass er sich bei Arbeitsbeginn an- und bei Arbeitsende abmeldet.“ Bestimmen lässt sich das aber laut dem Rechtsschutz auch nicht.
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