Arbeitssicherheit 26.09.2023, 08:12 Uhr

Arbeitsunfälle bei Zeitarbeitnehmern: Worauf sollten Unternehmen achten?

Zeitarbeitende haben ein deutlich höheres Unfallrisiko als festangestellte Mitarbeiter. Um dieses Risiko zu senken, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieben essenziell. Durch spezielle Sicherheitsrichtlinien, Schulungen und eine sichere Arbeitskultur kann die Sicherheit der Zeitarbeitenden verbessert und die Arbeitsplatzproduktivität gesteigert werden.

 

 

Mitarbeitende in Zeitarbeit sind etwa 30 Prozent häufiger krankgeschrieben aufgrund von Arbeitsunfällen im Vergleich zu anderen Beschäftigten. Das bestätigt auch Dr. Ludwig Brands, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland in einer Pressemitteilung: „Zeitarbeitende sind mit den Gegebenheiten im Unternehmen weniger vertraut und kennen somit die unternehmensspezifischen Gefährdungen häufig nicht ausreichend. Damit haben sie ein höheres Unfallrisiko als die Stammbelegschaft. Und auch für die Stammbelegschaft ist der Einsatz von Leiharbeitenden mit neuen Gefährdungen verbunden.“ Deshalb müssen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einige spezielle Vorschriften berücksichtigt werden.

Die Prävention von Arbeitsunfällen ist von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur das Wohlbefinden der Arbeitnehmer schützt, sondern auch die Produktivität des Unternehmens steigert und die finanzielle Belastung durch Arbeitsausfälle verringert. Arbeitgeber sind daher aufgefordert, Sicherheitsrichtlinien zu implementieren, Schulungen anzubieten und eine sicherheitsbewusste Arbeitskultur zu fördern, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren.

Gemeinsame Verantwortung

Für Zeitarbeitende gelten die gleichen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen wie für reguläre Arbeitskräfte.

Sowohl das Unternehmen, das die Arbeitskräfte bereitstellt, als auch das Unternehmen, in dem die Zeitarbeitenden eingesetzt werden, müssen eine entsprechende Risikobewertung durchführen. Speziell das Unternehmen, in dem die Zeitarbeitenden arbeiten, muss die Risikobewertung bezüglich arbeitsplatzspezifischer Gefahren dem Zeitarbeitsunternehmen mitteilen oder zumindest Einblick gewähren. Dadurch tragen beide Unternehmen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.

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Mit anderen Worten: Die Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, müssen sicherstellen, dass diese in eine sichere Arbeitsumgebung integriert werden. Dies beinhaltet die Bereitstellung von angemessener Sicherheitsausrüstung, Schulungen über Sicherheitsverfahren und Risiken am Arbeitsplatz sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit.

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Das Unternehmen, das die Zeitarbeitskräfte zur Verfügung stellt, hat ebenfalls die Verantwortung sicherzustellen, dass die Beschäftigten angemessen auf ihre Aufgaben und die Arbeitsumgebung vorbereitet sind, und sie über eventuelle Risiken informiert werden.

Es ist entscheidend, dass sowohl das verleihende Unternehmen als auch das Unternehmen, in dem die Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden, kooperativ zusammenarbeiten, um die Sicherheit und Gesundheit der Zeitarbeitskräfte zu gewährleisten und einen sicheren Arbeitsplatz für sie zu schaffen.

Abstimmung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher ist essentiell

Die gemeinsame Verantwortlichkeit erstreckt sich auf sämtliche Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bei Schulungen liegt beispielsweise die Zuständigkeit des Zeitarbeitsunternehmens darin, seine Mitarbeiter bezüglich allgemeiner Risiken und Grundprinzipien sicheren Verhaltens am Arbeitsplatz zu schulen. Die spezifischen Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz oder die Bedienung von Maschinen sind Inhalte der Schulung im entleihenden Unternehmen. „Erst wenn Zeitarbeitende eine Einweisung in den Arbeitsplatz und die Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Unternehmen sowie die entsprechenden Unterweisungen erhalten haben, darf die Tätigkeit aufgenommen werden. Verantwortlich dafür sind die Führungskräfte des Entleihers“, erklärt Brands. „Wie bei der Gefährdungsbeurteilung ist hier eine gewissenhafte Abstimmung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher essentiell. Wir unterstützen Unternehmen beim Einsatz von Zeitarbeitenden. Daher ist es für unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Betriebsärzte, die die arbeitsmedizinische Vorsorge übernehmen, wichtig, über den Einsatz von Zeitarbeitern informiert zu werden und dies bei der Planung der Betreuungszeit zu berücksichtigen“, so Brands weiter.

Bei der Anfrage an das Zeitarbeitsunternehmen legt der Einsatzbetrieb fest, welche Qualifikationen die Beschäftigten haben müssen und wie sie in ihrer Tätigkeit eingesetzt werden sollen. Entsprechend diesen Anforderungen wählt das Zeitarbeitsunternehmen die passenden Zeitarbeitskräfte aus. Das bedeutet, dass die befristet beschäftigten Mitarbeitenden ausschließlich für die vereinbarten Aufgaben eingesetzt werden dürfen. Sollte ein Mitarbeiter andere Aufgaben übernehmen, müssen diese zu seinen Qualifikationen passen, mit dem Zeitarbeitsunternehmen abgestimmt und entsprechende Maßnahmen wie angepasste Schulungen durchgeführt werden. Wenn die Qualifikation nicht mehr zur Arbeitsaufgabe passt, könnte der betroffene Zeitarbeitende gegebenenfalls durch eine andere Person ersetzt werden.

Paten für die erfolgreiche Integration im Unternehmen

Eine feste Ansprechperson bei Fragen soll Zeitarbeitenden die Einarbeitung erleichtern und helfen, sich über die Besonderheiten im Unternehmen zu informieren. Dabei geht es um sogenannte Paten, die sich um die Integration der Zeitarbeitenden in das Unternehmen kümmern. „Dies erleichtert die Akzeptanz der Sicherheitskultur des Unternehmens durch die Zeitarbeitnehmer und reduziert dadurch das Unfallrisiko erheblich, weil die Identifikation mit dem Unternehmen und dessen Leitlinien so höher ist“, sagt Brands.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind sämtliche Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere und gesunde Arbeitsplätze bereitzustellen. Zudem ist es Aufgabe des Arbeitgebers, kontinuierliche Verbesserungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§ 3 ArbSchG). Dies stellt viele Arbeitgeber vor die Herausforderung, ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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