Gesundheit 20.07.2012, 11:00 Uhr

EU-Ausschuss: PVC-Weichmacher weiterhin erlaubt

Erstmals hat ein Ausschuss der EU-Chemikalienagentur abgelehnt, den Einsatz von vier umstrittenen Substanzen zu beschränken. Die Industrie begrüßt dies, das Umweltbundesamt bedauert es und Verbraucherschützer sind entsetzt.

Der Risikobewertungsausschuss der EU für Chemikalien hat den Vorschlag Dänemarks abgelehnt, den Einsatz von vier Phthalaten in Verbraucherprodukten weiter zu beschränken. „Wir begrüßen, dass der Ausschuss allein nach wissenschaftlichen Fakten geurteilt hat“, sagt Rüdiger Baunemann, PlasticsEurope Deutschland. „Er hätte mit Blick auf die ab und an unsichere Datenlage auch die Vorsorge stärker betonen können“, entgegnet Lars Tietjen, Chemiefachmann im Umweltbundesamt (UBA), „und damit zu anderen Ergebnissen kommen können.“

PVC-Weichmacher können gesunde Entwicklung von Jungen gefährden

Es geht um die Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Diisobutylphthalat (DIBP) und Dibutylphthalat (DBP). Plastikhersteller nutzen diese Stoffe, um den Kunststoff PVC weich zu machen. Doch sie schädigen Geschlechtsorgane männlicher Nager.

Dänemark betont, diese Weichmacher könnten vor allem Jungen in ihrer gesunden Entwicklung gefährden. Das Land bezieht sich auf vier humane Biomonitoring-Studien aus den Jahren 2001 bis 2007. Es forderte daher für alle vier Stoffe ein gemeinsames Beschränkungsverfahren.

Stellenangebote im Bereich Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit Jobs
BG ETEM-Firmenlogo
Dipl.-Ing. (Uni/TU/TH), M. Sc./Eng. (m/w/d) im Bereich Fachkompetenzcenter Elektrische Gefährdungen BG ETEM
IMO Oberflächentechnik GmbH-Firmenlogo
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) IMO Oberflächentechnik GmbH
Königsbach-Stein Zum Job 
IMO Oberflächentechnik GmbH-Firmenlogo
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) IMO Oberflächentechnik GmbH
Königsbach-Stein Zum Job 
Technische Universität Berlin-Firmenlogo
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur*in / Technische*r Beschäftigte*r (w/m/d) - Stabsstelle SDU - Entgeltgruppe 12 TV-L Berliner Hochschulen Technische Universität Berlin
BfGA Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH-Firmenlogo
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) im Außendienst für den Südosten von Oberbayern inkl. München BfGA Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH
München Zum Job 
BfGA Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH-Firmenlogo
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) im Außendienst für den Großraum Karlsruhe BfGA Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH
Großraum Karlsruhe Zum Job 
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) Anlagen- & Prozesssicherheit Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
Frankfurt am Main Zum Job 
Indorama Ventures Polymers Germany GmbH-Firmenlogo
Sicherheitsingenieur (m/w/d) für Anlagen- und Prozesssicherheit Indorama Ventures Polymers Germany GmbH
Gersthofen Zum Job 

Es sei das erste Mal, dass unter der EU-Chemikalienverordnung Reach eine Kombinationswirkung untersucht werden könnte, meint Sarah Häuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Das kommt der tatsächlichen Belastung von Kindern und Erwachsenen näher als die Fokussierung auf einzelne Stoffe.“ Denn bisher werden die Wirkungen dieser Stoffe getrennt voneinander bewertet. „Das ergibt aber keinen Sinn, weil sie als Schadstoffcocktail wirken können.“

Risk Assessment Committee: Kein Handlungsbedarf bei PVC-Weichmachern

Der RAC-Ausschuss (RAC = Risk Assessment Comittee) sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Da diese Weichmacher schon länger in der Kritik stehen, ersetzen viele Firmen sie bereits. So wurden 2007 in der EU Verbraucherprodukte vermarktet, die insgesamt 255 000 t dieser vier Stoffe enthielten, 2010 waren es nur noch 165 000 t. Der Ausschuss erwartet daher, dass Kinder heute nur noch halb so stark mit den vier Phthalaten belastet sind als 2001 bis 2007. Damit bestehe kein Risiko aufgrund einer kombinierten Exposition.

Im RAC-Ausschuss sitzen 40 Wissenschaftler – darunter auch Agnes Schulte vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Toxikologin ist stellvertretende Berichterstatterin des RAC-Papiers zu den Phthalaten. Die Ausschussmitglieder haben einstimmig entschieden.

„Niemand weiß, wie hoch Kinder aktuell wirklich belastet sind“, betont UBA-Mann Tietjen. Im Oktober werden die Ergebnisse der neuen EU-weiten humanen Biomonitoring-Studie vorgestellt. Zeigen die Daten, dass die Belastung nur geringfügig abgenommen hat, „muss der Ausschuss seine Aussagen überprüfen“, fordert Häuser. Sie geht sogar einen Schritt weiter: „Würde die EU das Vorsorgeprinzip wirklich ernst nehmen, würden fortpflanzungsschädigende Stoffe generell aus Alltagsprodukten verbannt.“

Mit seiner Entscheidung durfte der RAC aber nicht auf die neuen Daten warten, da er an Fristen gebunden ist. Doch klar ist: Der RAC könnte mit seiner Erwartung der deutlich geringen Belastung Recht haben. Hinter dem geringeren Einsatz in Verbraucherprodukten stehen gesetzliche Regelungen sowie der schlechte Ruf dieser Stoffe in der Öffentlichkeit: So darf seit 2007 kein Spielzeug mehr als 0,1 % DEHP, BBP oder DBP enthalten. Ähnliches gilt für Kosmetika und für Lebensmittelverpackungen hat die EU die Migration von Weichmachern wie Phthalaten begrenzt.

Der RAC verweist auch auf den mündigen Bürger: Jeder kann gemäß EU-Chemikalienverordnung Reach erfragen, ob ein Produkt mehr als 0,1 % von einem der vier Phthalate enthält. Dieses Auskunftsrecht werde, so Häuser, bisher aber kaum genutzt. Dennoch wirkt es: Manch ein Unternehmen ließ diese Phthalate in seinen Produkten durch weniger umstrittene Stoffe ersetzen, um lästige Anfragen von Bürgern zu vermeiden.

Experten erwarten sinkende Belastung durch PVC-Weichmacher

Der RAC erwartet zudem eine weiter sinkende Belastung um etwa drei Viertel, wenn Firmen ab April 2015 diese Stoffe nur noch für zugelassene Anwendungen verwenden dürfen.

Häuser verweist aber auf einen grundlegenden Unterschied zwischen Zulassungs- und Beschränkungsverfahren. „Zulassungsverfahren erfassen keine Einfuhren von Artikeln.“ Ein Beispiel: Untersagte die EU den Einsatz von DEHP in Duschvorhängen, dürften importierte Vorhänge diesen Weichmacher dennoch enthalten. „Nur im Beschränkungsverfahren kann die EU die Einfuhr solcher Produkte untersagen.“

Noch ist keine Entscheidung über das vorgeschlagene Beschränkungsverfahren gefallen. Zwar sieht auch ein zweiter Ausschuss unter Reach, der Ausschuss für sozio-ökonomische Analysen (SEAC), keinen Handlungsbedarf, da die Verwendung dieser Phthalate über die letzten zehn Jahre kontinuierlich abgenommen hat, doch wie die EU-Kommission wohl 2013 entscheiden wird, ist offen. Sie wird dabei die Ratschläge beider Ausschüsse und die aktuellen Ergebnisse des Biomonitorings berücksichtigen.

Ein Beitrag von:

  • Ralph H. Ahrens

    Chefredakteur des UmweltMagazins der VDI Fachmediengruppe. Der promovierte Chemiker arbeitete u.a. beim Freiburger Regionalradio. Er absolvierte eine Weiterbildung zum „Fachjournalisten für Umweltfragen“ und arbeitete bis 2019 freiberuflich für dieverse Printmedien, u.a. VDI nachrichten. Seine Themenschwerpunkte sind Chemikalien-, Industrie- und Klimapolitik auf deutscher, EU- und internationaler Ebene.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.