Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
In der Arbeitswelt gibt es viel Raum für Konflikte. Nicht nur zwischen Kollegen, sondern auch zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten oder sogar zwischen selbstständigen Ingenieuren sowie Informatikern und ihren Kunden. Manchmal sind es nur Missverständnisse, häufen sich jedoch Belästigung oder gar üble Nachrede, spricht man von Mobbing.
Inhalt des Artikels:
- Definition von Mobbing
- Mobbing am Arbeitsplatz erkennen
- Hilfe gegen Mobbing
- Rechte bei Mobbing
- Eigenkündigung wegen Mobbings
- Was Vorgesetze tun können / müssen
Das heute gebräuchliche Wort Mobbing für Belästigungen und Probleme am Arbeitsplatz, geht zurück auf das englische Wort „mob“. Als Hauptwort bedeutet es übersetzt so viel wie Pöbel, als Verb hingegen bedeutet es, jemanden zu bedrängen oder zu belästigen. Die Übersetzung bietet schon eine sehr gute Erklärung des Begriffs Mobbing. Es handelt sich stets um eine Situation voller Konflikte, die sich entweder zwischen Kollegen, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder – wenn auch sehr selten – zwischen Auftraggebern und Kunden abspielt.
Mobbing am Arbeitsplatz hat oft nur ein Ziel: Das Mobbing-Opfer soll das Handtuch werfen und durch Kündigung das Unternehmen oder das gemeinsame Projekt verlassen. Dies soll durch konsequente Belästigung, boshafte Nachrede und Ausgrenzung erreicht werden. Auch wenn Ingenieure und Informatiker oftmals in guten Positionen arbeiten, schützt sie das nicht vor Mobbing am Arbeitsplatz. Sogar wenn sie selbst Vorgesetzte sind, können sie Mobbing-Opfer werden. Werden Chefs von Arbeitnehmern gemobbt, spricht man von Staffing. Ist im Gegenteil eine Führungskraft die mobbende Person, spricht man von Bossing. Daraus resultierende Probleme am Arbeitsplatz führen häufig zu psychischen Problemen bei den Betroffenen. Burnout, depressive Verstimmungen bis hin zur schweren Depression treten nicht selten in Kombination mit Mobbing auf.
Wie erkenne ich Mobbing am Arbeitsplatz?
Wo fängt Mobbing auf der Arbeit an und wo hören kleinere Konflikte zwischen Kollegen auf? Es ist meist nur ein schmaler Grat zwischen Streitigkeiten mit sozialen Folgen und konstantem Mobbing. Typische Merkmale für Mobbing am Arbeitsplatz sind:
- Das abwertende Mobbing-Verhalten der Kollegen oder Vorgesetzten findet dauerhaft, regelmäßig und häufig statt.
- Die Respektlosigkeit gegenüber dem Mobbing-Opfer wird offen demonstriert, ohne Rücksicht darauf, ob und wie viel das Umfeld davon mitbekommt.
- Eine bewusste Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, etwa die häufige Übertragung unangenehmer oder sinnloser Aufgaben.
- Räumliche und soziale Isolierung, das heißt zum Beispiel die Zuweisung eines abgelegenen, unattraktiven Arbeitsplatzes sowie der Ausschluss von Betriebsausflügen.
- Mobber lassen von ihrem Opfer auch dann nicht ab, wenn die Betroffenen bereits deutlich psychisch verletzt sind. Stattdessen werden die Opfer für mögliche Gefühlsausbrüche weiter verhöhnt.
- Mobbing auf der Arbeit verläuft immer systematisch. Es geht nicht darum, den betroffenen Kollegen zu kritisieren. Stattdessen ist das Ziel der Mobbenden, dass Mobbing-Opfer emotional zu verletzen und abzuwerten.
- Bei Mobbing ist immer ein und dieselbe Person das Opfer. Während bei einem Wutausbruch des Chefs die versammelte Mannschaft dessen Unmut zu spüren bekommt, wird bei Mobbing am Arbeitsplatz nur eine einzelne Person angegriffen. Oftmals sogar ohne erkennbare Gründe.
Probleme am Arbeitsplatz beschränken sich nicht auf bestimmte Branchen. Egal ob im Büro, auf dem Bau oder in der Fabrik – Mobbing gibt es überall. Auch bei Ingenieuren und Informatikern. Aktuellen Umfragen zufolge sind 15% der in Deutschland beschäftigten bereits einmal im beruflichen Umfeld gemobbt worden. Das ist eine Steigerung um 3% seit dem Jahr 2002, als der Mobbing-Report der Bundesanstalt für Arbeitsschutz erschienen ist. Die Art des Mobbings ist jedoch unterschiedlich. Am häufigsten kommt es zum Vorenthalten von Informationen (63%), gefolgt vom Schlechtmachen des Betroffenen vor anderen Personen (62%) und dem Verbreiten von Lügen über das Mobbing-Opfer (56%). Weitere Formen von Mobbing am Arbeitsplatz sind „ins Messer laufen lassen“ (53%), nicht beachtet werden (44%) sowie dem Betroffenen bewusste Fehlinformationen geben (42%).
Hier finden Betroffene Hilfe gegen Mobbing
Auch wenn die allgemeine Meinung aufgrund von Vorurteilen manchmal anders scheint: Ein Mobbing-Opfer ist nicht selbst schuld an seiner Lage. Stattdessen wird den Betroffenen eine Andersartigkeit angehängt. Mobber sind sehr einfallsreich darin, Gründe für das Mobbing am Arbeitsplatz zu finden. Sie kennen die Schwächen ihrer Opfer und setzen dieses Wissen gezielt ein, um den anderen zu verletzen.
Wer auf der Arbeit gemobbt wird, ist jedoch nicht allein. Es gibt Hilfe gegen Mobbing, nicht nur in der Firma. Ansprechpartner können sein:
- der Hausarzt
- ein Psychologe
- der Betriebsrat
- ein Anwalt
- Selbsthilfegruppen
- in größeren Städten auch Beratungsstellen für Mobbing
Ebenfalls eine gute Hilfe gegen Mobbing kann es sein, offensiv mit dem Thema umzugehen. Wer die Kraft dazu hat, sollte den Täter auf sein Verhalten ansprechen und unter Zeugen mit den Vorkommnissen konfrontieren. Damit zeigt man, dass man sich wehrt und kein leichtes Opfer ist. Hilfreich kann es auch sein, die Mobbingvorgänge schriftlich festzuhalten, um bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung etwas in der Hand zu haben.
Bringt die Konfrontation mit dem Mobber nichts, sollten Betroffene bei ihrem Vorgesetzten Hilfe gegen das Mobbing suchen. Denn er ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen. Wer unsicher ist, wie er das Thema ansprechen soll, kann versuchen, Vorgesetzte geschickt auf die eigene Seite zu ziehen: Sprechen Sie nicht davon, wie sehr Sie das Mobbing quält, sondern stattdessen darüber, dass sich die Situation negativ auf Arbeitsqualität und Betriebsklima auswirkt. Damit machen Sie ihre Interessen zu denen ihres Vorgesetzten. Denn an einem schlechten Betriebsklima hat kein Unternehmen Interesse.
Auf keinen Fall sollten Betroffene die Situation einfach hinnehmen und darauf hoffen, dass das Mobbing am Arbeitsplatz von allein aufhört.
Mobbing am Arbeitsplatz: Das ist die rechtliche Lage
Neben einer möglichen medizinischen und seelischen Betreuung haben Mobbing-Opfer auch Rechte. Hilfe gegen Mobbing bekommen sie dann vor Gericht. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Erst recht nicht, wenn das Verhalten von Kollegen gesundheitliche Folgen für das Opfer hat. Betroffene können sowohl gegen die Täter als auch gegen ihren Arbeitgeber vorgehen. Denn letzterer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter sowie dessen Rechte vor Dritten zu schützen. Zudem haftet er auch für das Verhalten seiner Mitarbeiter. Voraussetzung, um mögliche Ansprüche geltend zu machen, ist jedoch, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die Vorfälle informiert wurde.
Generell gilt: Das deutsche Arbeitsrecht kennt im Gegensatz zu etwa dänischem, finnischem oder französischem Recht keine spezialgesetzlichen Regelungen gegen Mobbing. Tatsächlich gibt es im deutschen Recht keine Vorschrift, die das Mobbing ausdrücklich verbietet. Deshalb gelten vor Gericht die allgemeinen Schutzgesetze und gültige Rechtsnormen. Richtungsweisend sind jedoch erste gerichtliche Grundsatzentscheidungen, die Opfern von Mobbing am Arbeitsplatz die Möglichkeit eröffnen, erfolgreich vor Gericht zu gehen. Rechtlich gesehen stellt Mobbing einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht sowie einen Angriff auf das Recht der körperlichen und seelischen Unversehrtheit dar.
Wer aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz vor Gericht geht, hat verschiedene Möglichkeiten. Strafrechtlich ist Mobbing dann verfolgbar, wenn folgende Tatbestände eingeschlossen sind:
- vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Beleidigung oder üble Nachrede
- Verleumdung
Mobbing-Opfer können darüber hinaus zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung klagen, auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Betroffenen können rechtlich auch ihre fristlose Kündigung durchsetzen. Das kann dann nötig sein, wenn der Arbeitgeber die fristlose Kündigung nicht ohne weiteres akzeptiert.
Kündigung wegen Mobbing auf der Arbeit
Mobbing am Arbeitsplatz verursacht bei den Betroffenen einen hohen seelischen Leidensdruck. Einige werden mit der Zeit arbeitsunfähig, andere müssen gar in Frührente. Damit es nicht so weit kommt, kann in extremen Fällen eine Eigenkündigung sinnvoll sein. Damit haben die Mobber meist ihr Ziel erreicht. Nichtsdestotrotz sollten Betroffene an sich selbst denken und nicht daran, den Tätern die Genugtuung nicht gönnen zu wollen. Mit einer solchen Entscheidung schaden sie sich allenfalls selbst.
Wer selbst kündigt, kann das ordentlich, also mit den entsprechenden Fristen machen. Sie müssen dann den Vertrag bis zum Ablauf der Frist noch erfüllen. Das Problem: Für Mobbing-Opfer kommt das meist nicht mehr infrage, da die Probleme am Arbeitsplatz zu gravieren sind. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Dann sollten Betroffene das Mobbing am Arbeitsplatz nachweisen können, da ansonsten eine dreimonatige Sperre für das Arbeitslosengeld droht. Können Betroffene jedoch schwerwiegende Probleme am Arbeitsplatz belegen, wird diese Sperre aufgehoben. Hilfreich können ein Mobbing-Tagebuch, ärztliche und/oder psychologische Gutachten und gegebenenfalls Aussagen von noch wohlgesonnen Kollegen sein. In keinem Fall sollte eine fristlose Kündigung wegen Mobbing auf der Arbeit spontan und ohne rechtlichen Beistand erfolgen.
Tipps, wie Sie Ihren Job richtig kündigen
Was Vorgesetzte gegen Mobbing auf der Arbeit tun können
Unternehmen sollten von sich aus Interesse daran haben, Mobbing am Arbeitsplatz zu vermeiden. Zum einen aus einer moralischen Verpflichtung heraus, zum anderen aus einer wirtschaftlichen: Gemobbte Mitarbeiter sind häufig krank, ihre Arbeitskraft fehlt. Zudem sorgt Mobbing für ein negatives Betriebsklima. Neben diesen Eigeninteressen sind Arbeitgeber jedoch auch in der Pflicht. Sie müssen die beschäftigten Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Kollegen oder Dritte, zum Beispiel Kunden, schützen. In solchen Fällen gilt die sogenannte Störerhaftung. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist nicht nur dann in der Pflicht, wenn er selbst als Mobber tätig wird, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, andere daran zu hindern.
Grundsätzlich gilt, dass bei Problemen am Arbeitsplatz der Schutz des Betroffenen oberste Priorität hat. Erfährt ein Arbeitgeber von Mobbing in seinem Unternehmen, muss er sofort geeignete Hilfe zum Schutz des Opfers ergreifen. Unterlässt er dies, wird er selbst zum Verantwortlichen. Geeignete Maßnahmen können beispielsweise die Abmahnung, Versetzung oder Kündigung des mobbenden Mitarbeiters sein. In schwerwiegenden Fällen muss sogar die fristlose Kündigung des Täters in Betracht gezogen werden. Ignoriert der Arbeitgeber Beschwerden des Mobbing-Opfers, kann der Betroffene im Zweifelsfall auch Schadenersatz von seinem Arbeitgeber fordern.
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