Das plant die zukünftige Koalition aus Sicht der Beschäftigten bei Arbeitszeit, Rente und Co.
Neben einem höheren steuerlichen Freibetrag, der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Aktivrente will die Koalition das Gesetz zur Arbeitszeit verändern. So steht es im Koalitionsvertrag.

Zukünftig könnte es keine Tageshöchstarbeitzeit mehr geben. Das plant die Koalition in spe.
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Der Koalitionsvertrag steht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten sich daraus Veränderungen ergeben. Statt einer Tageshöchstarbeitszeit soll eine Wochenarbeitszeit kommen. In Zukunft könnten Kollegen und Kolleginnen auch wieder auf bereits verrentete Kollegen treffen. Denn die Koalition plant, dass Rentner auch beim alten Arbeitgeber wieder befristet anheuern können. Aber auch die Überstunden sollen sich mehr lohnen. Alles steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben
Schon lange muss Deutschland EU-konform die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten einführen. 2022 gab es dazu ein Gerichtsurteil des BAG in Erfurt. Jetzt heißt es im Koalitionspapier: Sie soll „unbürokratisch“ erfolgen. Und dass „die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich ist“. Wie das ausgestaltet wird, bleibt unklar. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden. Bereits die Ampel hatte an einem Entwurf gearbeitet. Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus dem Jahr 2024 sieht vor, dass die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll. Der Arbeitgeber müsse aber auch hier sicherstellen, dass Beschäftigte die gesetzliche Höchstdauer und die Ruhezeiten einhalten.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeit
Deutschland soll statt der täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen, die im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in Höhe von 48 Stunden ist. Die Parteien wollen dies nun im Dialog mit den Sozialpartnern erarbeiten. Bislang sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Vor allem Wirtschaftsverbände hatten seit Langem die Aufhebung der Tageshöchstarbeitszeit gefordert.
Mehr Geld bei Überstunden
Überstundenzuschläge steuerfrei: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Als Vollzeitarbeit soll eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (tarifliche Regelungen) bzw. 40 Stunden (nicht tariflich vereinbarte Arbeitszeiten) gelten.
Teilzeitausweitung mit Prämie honorieren
Einen weiteren monetären steuerlichen Anreiz hat die zukünftige Regierung in spe zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auf dem Plan. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll auch diese Prämie steuerlich begünstigt sein.
Krankschreibung geht weiterhin telefonisch
An der telefonischen Krankschreibung möchten die möglichen Koalitionäre festhalten, sie aber so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist. So soll beispielsweise eine Online-Krankschreibung über private Onlineplattformen ausgeschlossen werden.
Geld für Familien-Alltagshelfer
Geprüft werden soll die Einführung eines jährliches Familienbudgets für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder für pflegebedürftige Angehörige mit kleinen und mittleren Einkommen.
2000 € Hinzuverdienst steuerfrei für Rentner
Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters will man mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente erreichen. Arbeiten im Alter soll mit einer Aktivrente attraktiver gemacht werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt künftig bis zu 2000 € im Monat steuerfrei. Außerdem ist geplant, die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern, indem das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglicht wird
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