Großunternehmen fordern Verbrennerverbot für Dienstwagen
Ab dem Jahr 2030 sollten in der EU nur noch E-Dienstfahrzeuge neu zugelassen werden dürfen. Die Forderung nach einem Verbrennerverbot für Dienstwagen kommt von 30 Unternehmen, die an die EU-Kommission einen offenen Brief geschrieben haben.
30 große Unternehmen haben von der EU-Kommission in einem offenen Brief gefordert, Verbrenner-Fahrzeuge als Dienstwagen zu verbieten. Spätestens zum Jahr 2030 sollten alle neuen Firmen- und Lieferwagen emissionsfrei sein.
In der Elektrifizierung von Flotten sehen sie eine riesige Chance. „6 von 10 in Europa verkauften Autos sind Firmenwagen, wobei diese Fahrzeuge doppelt so viel wie Privatfahrzeuge fahren“, heißt es im Brief. Dabei haben die Verfasser des Briefes (darunter SAP, Coca-Cola, Ikea, Tesco, Unilever, Uber und Vattenfall) darauf hingewiesen, dass die Kaufentscheidungen von Flotten einen signifikanten Effekt auf den Rest des Marktes haben, da die Fahrzeuge im Allgemeinen nach nur 3-5 Jahren in den Gebrauchtwagenmarkt gelangen. Deshalb seien Unternehmen in einer großartigen Position, um die Elektrifizierung voranzutreiben, da sie in der Regel Kaufentscheidungen auf der Grundlage der Gesamtbetriebskosten (TCO) treffen.
„Als führende Unternehmen möchten wir unseren Teil dazu beitragen, Europa zu einem grüneren und energieunabhängigeren Kontinent zu machen. Wir glauben auch, dass eine intelligente Regulierung zur Elektrifizierung von Flotten uns dabei helfen wird, unseren Wechsel zu Elektrofahrzeugen weiter zu beschleunigen“, heißt es im offenen Brief an die EU-Kommission.
Starkes Signal an politische Entscheidungsträger
Der Verkehr sei in der EU die größte Quelle von Treibhausgasemissionen, von daher müsste die Elektrifizierung des Straßenverkehrs beschleunigt werden. Generell kann eine beschleunigte Elektrifizierung von Flotten der Europäischen Union nach Ansicht der 30 Unternehmen einen wichtigen dreifachen Gewinn bringen:
- schnelle Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr
- Abkehr von russischen Ölimporten
- Schaffung eines blühenden Gebrauchtwagenmarktes für erschwingliche Elektrofahrzeuge.
Diese Maßnahme werde nach Ansicht der Autoren Angebot und Nachfrage steigern und gleichzeitig ein starkes Signal an politische Entscheidungsträger, Automobilhersteller und andere Branchenakteure senden, dass die Zukunft elektrisch ist und wir die richtigen Rahmenbedingungen brauchen, um den Wechsel voranzutreiben.
Dienstwagen als Zusatzleistung
Ein Dienstwagen als Zusatzleistung kann für Arbeitnehmer ein attraktives Angebot sein und ein Plus-Punkt, sich für ein Unternehmen zu entscheiden. In Zeiten des Fachkräftemangels könnte es ein zusätzliches Argument sein, Fachkräfte für sich zu gewinnen. Mit anderen Worten: Für Arbeitgeber handelt es sich um ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Ein Dienstwagen als Zusatzleistung kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine attraktive Option sein.
Ein Dienstwagen als Zusatzleistung hat viele Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende.
Zum einen entfallen den Arbeitnehmenden Kosten für Kauf, Versicherung und Wartung eines eigenen Autos. Zum anderen können die Mitarbeitenden den Firmenwagen auch privat nutzen. Wer jeden Tag zur Arbeit pendeln muss und einen längeren Arbeitsweg zurücklegt, hat einen klaren Vorteil. Außerdem kann ein Dienstwagen auch das Ansehen des Arbeitnehmers in der Öffentlichkeit erhöhen.
Allerdings muss man dabei bedenken, wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, hat einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser Vorteil muss versteuert werden. Führt man kein Fahrtenbuch oder will es nicht führen, kann er oder sie die sogenannte Ein-Prozent-Regel nutzen und für jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs ansetzen. Beispielsweise, wenn man einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 50.000 Euro fährt, beträgt der geldwerte Vorteil 500 Euro pro Monat. Dieser Betrag muss versteuert werden. Bei den Elektroautos sieht es ein bisschen anders aus. Bei Elektrofahrzeugen, die nicht teurer als 60.000 Euro sind, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren von einem Dienstwagen als Zusatzleistung. Stichwörter: Mitarbeiterbindung und -motivation. In diesem Fall kann ein Dienstwagen als Marketinginstrument genutzt werden, wenn man darauf zum Beispiel das Firmenlogo oder den Firmennamen anbringt und so für eine höhere Bekanntheit sorgt. Für Arbeitgeber gibt es ebenso gewisse steuerliche Vorteile, wenn der Dienstwagen als Betriebsausgabe geltend gemacht wird. So kann ein Unternehmen Dienstwagen steuerlich vergünstigt anschaffen – es bekommt beim Neuwagenkauf die Mehrwertsteuer zurück.
Dienstwagen als Streitpunkt in der Ampel-Koalition
Noch im vergangenen Jahr haben sich Umweltorganisationen für eine grundlegende Reform der Dienstwagenbesteuerung ausgesprochen. Denn: der Dienstwagenmarkt biete das größte Potenzial zur Elektrifizierung. „Das liegt daran, dass die Dienstwagenbesteuerung keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht die notwendigen Anreize für den Umstieg auf Elektro bietet. Eine Steuerreform und der Abbau der Steueranreize für Verbrenner würde ein Signal an Unternehmen und Automobilhersteller senden, schneller Richtung E-Mobilität umzuschalten“, zitiert dpa den Direktor von T&E Deutschland, Stef Cornelis.
Der Verkehrsclub Deutschland hält die Regeln zur pauschalen Besteuerung von Dienstwagen für veraltet, berichtete die dpa noch im vergangenen Jahr. „Es ist ein enormes Steuerprivileg, das ökologisch und sozial ungerecht ist“, kommentierte der verkehrspolitische Sprecher des Verbands, Michael Müller-Görnert. Davon profitierten vor allem Besserverdienende. Ein Dienstwagen sei viel günstiger, als wenn man sich ein Auto privat kaufen würde. Von daher plädiert er dafür, dass das sogenannte Dienstwagenprivileg komplett abgeschafft werden sollte.
Auch in der Ampel-Koalition ist die pauschale Besteuerung von Dienstwagen umstritten. Die Grünen wollen sie stärker an den CO₂ -Ausstoß des Autos knüpfen, um Anreize zum klimafreundlicheren Verkehr zu setzen und Einnahmen für den Staat zu generieren. Die FDP und der Finanzminister Christian Lindner haben es abgelehnt. Ihrer Ansicht nach, so das Argument, gebe es bereits eine Klimawirkung durch die steuerliche Besserstellung von Elektroautos.
Der Verbrenner-Verbot für Dienstwagen, von dem nun die Rede im offenen Brief ist, wird den Verkauf von Elektroautos ankurbeln.
Da solche Autos üblicherweise nach drei bis fünf Jahren auf dem Gebrauchtmarkt angeboten würden, wird es sich auch auf den restlichen Automarkt auswirken. Von daher sind die Unternehmen, die sich an die EU-Kommission gewandt haben, der Meinung, dass ein Verbot von Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren die Elektrifizierung des Straßenverkehrs beschleunigen würde.
Ein Beitrag von: