Heiko Mell 01.01.2016, 01:24 Uhr

Muss ich mein Arbeitszeugnis selber formulieren?

Frage: Mein Chef sagte mir, ich solle mir ein Zeugnis schreiben, er würde das dann schon unterzeichnen. Dies habe ich aus prinzipiellen Gründen nicht gemacht:

a) Für mich ist ein Zeugnis eine Fremdbeurteilung und kein Selbstbildnis.
b) Ich bin mir sicher, daß mein Selbstbild nicht hundertprozentig mit dem Fremdbild eines Vorgesetzten übereinstimmt, und somit wäre die Aussage im Zeugnis falsch!Ist es überhaupt legitim, sich selbst ein Zeugnis zu schreiben und dies in Bewerbungen einzusetzen?

Antwort:

Natürlich haben Sie recht, Ihre Bedenken sind absolut nachvollziehbar. Folgende Überlegungen sollten Ihre Haltung dazu dennoch ein wenig flexibler machen:

1. Sie müssen unbedingt trennen zwischen dem Formulieren eines Textes und dem Akt, der daraus ein Dokument macht. Was Sie zustande bringen, ist ein beschriebenes Stück Papier ohne jede Bedeutung. Die Unterschrift des Arbeitgebers erst macht daraus ein Dokument!

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So mögen wichtige Gesetzesvorlagen in irgendeinem Hinterzimmer von schlechtbezahlten Referenten getextet worden sein. Aber Rechtskraft bekommen sie erst durch Zustimmung des Parlaments, Unterschrift des Bundespräsidenten etc.Also keine Angst: Sie schreiben gar kein Zeugnis. Ihr Chef fordert lediglich einen Entwurf an. Das könnte er auch bei seiner Sekretärin oder seinem Assistenten tun.

2. Wie alle Menschen haben auch Chefs einen natürlichen Widerwillen dagegen, „schlechte“ Mitarbeiter mit „guten“ Zeugnissen (unter denen der Name des Chefs steht!) in die Welt zu schicken.Mitarbeiter aber würden sich selbst fast immer positiv beurteilen – auch wenn der Chef nicht zufrieden war. Sie würden also nur „gute“ Entwürfe liefern.Also folgt daraus: Chefs fordern nur in solchen Fällen von dem betroffenen Mitarbeiter einen Entwurf an, in denen sie mit den zu erwartenden „guten“ Formulierungen vorab einverstanden sind.

3. Die meisten Mitarbeiter geraten ganz schön ins Schwitzen, wenn sie plötzlich zu Papier bringen sollen, wie toll sie denn nun waren in jener Zeit. Meist haben gerade gute Leute eine instinktive Scheu, zu Höchstnoten zu greifen. Der Chef riskiert also wenig, wenn er einen „guten Mann“ seinen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen läßt. Für den Mitarbeiter ist das eine tolle Übung in Sachen „Selbstkritik“ und“Bescheidenheit“.

4. Ihrem Bankdirektor und Ihrer Schwiegermutter würde ein auf Ihren Namen lautendes Konto mit Millionen-Guthaben schon imponieren. Glauben Sie, denen käme es darauf an, welchem (legalen) Umstand Sie das verdanken – ob Sie das erarbeitet, im Lotto gewonnen oder ererbt haben? Geld ist Geld.

Und Zeugnis ist Zeugnis. Also gehen Sie nicht mit zu hohen ethischen Grundsätzen an den Lebensalltag heran, nutzen Sie Ihre Chancen – die anderen tun es auch (für meine Kritiker: gemeint sind Chancen wie die in diesem Fall, keine „Stuhlsägeaktionen“).

Als Schlußbemerkung ein Appell an alle Vorgesetzten: Mitarbeiterbeurteilung in jeder Form ist Chefsache! Es geht nicht an, diesen Akt bequemlichkeitshalber an den Betroffenen zu delegieren. Oder anders: Dann seien Sie konsequent und lassen Sie die Leute auch gleich ihr eigenes Gehalt festsetzen – wenn schon, denn schon.

Als vernünftiger Kompromiß in Mittelstandsbetrieben ohne Personalchef gilt: Der Mitarbeiter legt einen Entwurf für die Sachaussagen vor (Eintritt als …, was gemacht, herausragende Aufgaben, Beförderung zum… am…), der Chef schreibt nach Korrektur dieses Teils die Beurteilung dann aber selbst.

Kurzantwort:

Zeugnisbeurteilungen sind nicht delegierbare Chefsache. Wenn aber ein Vorgesetzter den betroffenen Mitarbeiter um einen Entwurf bittet, darf dieser das ruhig akzeptieren – und ein bißchen schwitzen.

Frage-Nr.: 1084
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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