Heiko Mell 01.01.2016, 01:30 Uhr

Aus der Technischen Leitung in den Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft?

Frage: Ich bin Mitte 40, Dipl.-Ing. Fertigungstechnik, und seit einer Reihe von Jahren bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen in verantwortlicher Position innerhalb der Technischen Leitung tätig.
Seit einiger Zeit haben wir Absatzschwierigkeiten. Die Kostenentwicklung läuft nicht planmäßig, Kurzarbeit ist angesagt.
Persönlich frage ich mich, wie mein berufliches Leben weitergehen soll. „Normalerweise“ würde jetzt eine leitende Stelle in einem ähnlich strukturierten Unternehmen folgen, zumal ich jetzt „schon“ Stellvertreter der technischen Leitung bin. Ich fühle mich jedoch in dieser Position nicht sehr wohl und sehe meine Aufgaben eher in der „zweiten Reihe“.
Schon seit geraumer Zeit bin ich zusätzlich im Arbeitsschutzbereich unseres Unternehmens tätig. Bei der Suche nach dem Arbeitsplatz fürs Leben“ bin ich auf die Berufsgenossenschaften aufmerksam geworden.
Ich konnte in Erfahrung bringen, daß innerhalb der nächsten Monate bei einer Berufsgenossenschaft (BG) bundesweit Dipl.-Ingenieure als Technische Aufsichtsbeamte eingestellt werden sollen. Die Anforderungen hoffe ich erfüllen zu können bis auf mein Alter.
Um mit meinen Mitbewerbern konkurrieren zu können und vor allem, um zu zeigen, wie groß mein Anliegen ist, eine dieser Stellen zu bekommen, habe ich mich an der FH in … immatrikuliert, um in zwei Semestern den Abschluß als Sicherheitsingenieur zu erreichen. Ich kann das derzeit unauffällig neben meinem Beruf durchziehen.

1. Muß ich meinen derzeitigen Arbeitgeber über mein zusätzliches Studium unterrichten? Ich vernachlässige ja nicht meine Arbeit, habe kein zusätzliches Einkommen und kann mein Wissen, wenn es erforderlich ist, in den Betrieb einbringen. Andererseits habe ich die Vermutung, daß ich, wenn ich mit offenen Karten spiele, aufs Abstellgleis komme und der nächste bin, dem nahegelegt wird, sich beruflich neu zu orientieren. Wenn es dann mit der Einstellung bei der BG nichts wird, komme ich in einen Zwang, den ich mir nicht wünsche.
2. Ist es von Vorteil, wenn ich jetzt schon einmal Bewerbungsunterlagen an die BG sende, obwohl die Stellen noch nicht ausgeschrieben sind?
3. Mein erstes Zeugnis (XY AG) ist nicht besonders gut ausgefallen. Ich habe die Hoffnung, daß es bei meinem derzeitigen Arbeitgeber besser werden wird. Wäre ein Zwischenzeugnis ratsam?
4. Sind der beigefügte Lebenslauf und die Bewerbung so in Ordnung oder soll ich etwas verbessern? Macht es einen schlechten Eindruck, wenn ich die Bewerbung mit der elektrischen Schreibmaschine schreibe und nicht mit dem PC?
In der Hoffnung, daß Sie mich verstehen ….

Antwort:

Ich verstehe Sie, so glaube ich, ganz gut. Ihr Lebenslauf hilft mir dabei.

Sie sind (so viel Erklärung für die anderen Leser muß sein, auch wenn ich mit Rücksicht auf die gebotene Vertraulichkeit nicht so tief in die Details einsteigen kann, wie ich das gern tun würde) ein Suchender. Praktisch sind Sie das seit Ihrer Kindheit. Ob Sie je auch gefunden haben, bleibt unklar, ob die BG Ihr endgültiges Ziel wird, ebenfalls.

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Sie haben sich aus kleinen Ausbildungsverhältnissen hochgearbeitet, haben seit Schulabschluß deutlich mehr als fünfzehn Jahre in die Ausbildung einschließlich zweier Studien gesteckt, unterbrochen nur vom kurzen Wehrdienst. Sie verfügen über ordnungsgemäße Abschlüsse auf drei verschiedenen Qualifikationsebenen alle mit demselben mittleren Ergebnis. Sie waren natürlich zu alt, als Sie anfingen zu arbeiten. Ein „großer Name“ der deutschen Industrie hat Sie genommen und war nach mehreren Jahren tatsächlich gar nicht zufrieden mit Ihnen. So übrigens muß man das ausdrücken, Ihre Formulierung in Frage 3 klingt eher so, als sei an jenem Tag das Wetter nicht besonders gut gewesen (wer könne dagegen schon etwas tun).

Heute haben Sie eine Ihrem hohen Ausbildungsstand durchaus entsprechende Position erreicht und fühlen sich schon wieder nicht wohl dort. Sie suchen jetzt wieder wie schon Ihr Leben lang. Ich hoffe, daß auch Sie mich verstehen: Es liegt mir fern, Sie zu kritisieren, ich analysiere bloß. Vor allem, um Nachahmer abzuschrecken, um sie ggf. früher auf den für sie richtigen Weg zu führen.Folgende Grundsätze haben sich bewährt, wenn man noch jung genug ist, um scheinbar oder tatsächlich vor Handlungsalternativen zu stehen:

a) Hängen Sie kein schwereres an ein leichteres, kein längeres an ein kürzeres Studium, wenn schon das erstere nur „mittel“ abschloß und die fachbezogene Lehre ebenso. Man kann immer etwas noch „bes- ser“ machen aber „besser“ ist die Steigerung von „gut“ (die von „mittel“ ist höchstens „noch mittlerer“)!

Ein Tennisspieler kann mit einem mittleren Platz bei seiner Vereinsmeisterschaft zufrieden sein. Wenn er aber erklärt, daraufhin auf Landesebene zum Wettbewerb antreten zu wollen, müßte man ihm abraten.

b) Ein(!) akademisches Studium reicht im Normalfall für die Karriere aus. Was dann zum Erfolg noch fehlt, ist Persönlichkeit. Noch mehr Studiererei allein bringt’s doch nicht. Dem „Guten“ hilft sie vielleicht, um perfekt zu werden. Oder um die Hochschullaufbahn zu erschließen. Aber dem „Mittleren“ verhilft sie nur zu unrealistischem Anspruchsdenken oder zu anderweitig begründeten Frustrationen.

c) Planen Sie Ihre Ausbildung so, daß Sie so jung wie möglich damit fertig werden, in jedem Fall vor 30. Ein leichtes Überschreiten ist lediglich bei der Promotion von Ingenieuren leider mitunter hinzunehmen, nicht jedoch bei einem bloßen zweiten Studium. Man würde sonst zu alt, um sich noch aufs Arbeitsleben einzustellen, sich an Vorgesetzte zu gewöhnen oder zu akzeptieren, daß man trotz mehrerer Titel in der Praxis doch nur „blutiger Anfänger“ ist.

d) Wenn es nicht so klappt mit der Karriere, denken Sie ruhig über berufliche Alternativen nach. Über völlig andere Tätigkeiten, ggf. über einen völlig anderen Beruf oder über einen ganz anderen Arbeitgebertyp aber tun Sie das so früh wie möglich, nicht erst mit 45! Und übersehen Sie die Warnzeichen nicht: Im vorliegenden Fall waren das die niemals über mittlere Ergebnisse hinausgehenden Abschlüsse und das miserable Urteil des weltweit renommierten ersten Arbeitgebers.

Jetzt ist in unserem Beispielfall endlich eine herausgehobene Position erreicht da erkennt der Betroffene, daß er lieber wieder nach unten zurückginge. Diese Erkenntnis vor gut zwanzig Jahren wäre Gold wert gewesen. Nun wieder zu Ihnen, geehrter Einsender. Sie haben vielleicht von Anfang an ein falsches Ziel verfolgt. Eines, das Ihrer ganz sicher vorhandenen Begabung gar nicht optimal entsprach. Es ist müßig, in Ihrem jetzt erreichten Alter zu spekulieren, was der richtige Weg hätte sein können aber Karriere in der Industrie war es mit hoher Sicherheit nicht. Ich wiederhole, der Weg in die anders gelagerte BG-Aufgabe könnte besser zu Ihnen passen, muß es aber nicht. Das spezielle Risiko dieses späten Wechsels der Generallinie muß gesehen werden: Scheitern Sie in diesem völlig neuen Umfeld, gibt es kaum einen Weg zurück und kaum Alternativen.

Zur 1. Ihrer Fragen: Nein, in Ihrem Fall haben Sie jedes „moralische Recht“ dazu, sich neu zu orientieren. Ob das über Bewerbungen oder Zusatzausbildungen geht, ist unerheblich. Aber ein Unternehmen, das erkennbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, muß damit rechnen, daß seine Mitarbeiter nach Alternativen ausschauen. Andererseits darf Ihr Arbeitgeber Sie bei einem Bekanntwerden Ihrer Pläne durchaus als „unsicheren Kandidaten“ einordnen und Top-Aufgaben eher an andere vergeben. Aber: Sie dürfen, ja Sie müssen sogar etwas tun, sollten es jedoch nicht offen erklären. Das ist „Waffengleichheit“: Arbeitgeber wälzen ihrerseits auch Entlassungspläne, lange bevor sie das den Betroffenen mitteilen.

Zu 2: Diesen ganzen Punkt verstehe ich überhaupt nicht! Ihr Glaube an die problemlösende Kraft immer neuer Studien ist nicht zu rechtfertigen und offenbar immer noch so frisch wie vor zwanzig Jahren.Ich meine damit die Tatsache, daß Sie ganz offensichtlich an Ihrem „Arbeitsplatz fürs Leben“ arbeiten, dafür eigentlich den Altersrahmen überschreiten, ohne die Toleranzgrenze zu kennen (Planungssicherheit!) und daß Sie jetzt erhebliche Mittel in ein neues Studium investieren ohne mit den Leuten bei der BG gesprochen oder sich abgestimmt zu haben. Das ist nicht zu verantworten.Jede dieser Institutionen hat einen Personalleiter. Und der ist z.B. für telefonische Anfragen ein informierter, aufgeschlossener und absolut diskreter Gesprächspartner (behaupte ich einmal wenn er das nicht ist, sollten Sie daraus auf den Stil des Hauses schließen und dort keinesfalls Ihre Lebensstellung finden wollen). Dieser Personalleiter hätte Ihnen neben der Frage nach der Toleranz in der Altersfrage und der nach dem Sinn Ihres Zusatzstudiums auch die nach dem optimalen Bewerbungszeitpunkt beantwortet. Fragen Sie ihn wenigstens jetzt.

Zu 3: Zwischenzeugnisse sind ein problematisches Instrument. Weil man sie nicht haben muß, weil der eigene Arbeitgeber befürchtet, Sie begründeten genau damit Ihre nächste Bitte um Gehaltserhöhung bzw. Ihre arbeitsgerichtliche Klage gegen Ihre Entlassung. Außerdem macht man sich mit dem Antrag leicht „verdächtig“ („Was hat der damit vor?“).

Man beantrage Zwischenzeugnisse also nur, wenn man einen guten Grund dafür hat. Vorgesetztenwechsel könnte einer sein aber da reicht auch eine Beurteilung für die Personalakte.

In Ihrem Fall ist das einzig vorhandene Arbeitgeberzeugnis sehr schlecht. Das könnte auch die Realisierung Ihres speziellen Vorhabens gefährden (die BG wird kein Interesse an dem Image haben, sie nähme Leute, die in der Industrie nicht zurechtgekommen wären). Also könnte ein positives Zwischenzeugnis durchaus von Nutzen sein. Aber welchen Grund Sie für die Beantragung angeben wollen, weiß ich nicht.

Zu 4: Ihre vorgelegte Bewerbung ist grundsätzlich in Ordnung, folgende Einschränkungen sehe ich jedoch:

-Die von Ihnen angestrebte Position dürfte keine Führungsfunktion beinhalten („Aufsichtsbeamter“ klingt nicht nach „Leiter“). Ich wäre stets skeptisch, Ex-Manager auf reinen Sachbearbeiterpositionen zu beschäftigen. Frustrationsund Einordnungsprobleme drohen, vom „Geld“ einmal ganz abgesehen. Sie sollten also nicht so mit Ihrer Funktion in der technischen Leitung „renommieren“, sie besser gar nicht erwähnen.

-Jede Bewerbung braucht eine Begründung für den angestrebten Schritt. Der Empfänger interessiert sich für die Motive des Kandidaten um zu sehen, ob er ihnen mit seiner Position überhaupt gerecht werden, ob er die Argumentation nachvollziehen und ob er den insgesamt darin erkennbar werdenden Menschen schätzen kann.In Ihrem Fall können Sie sagen, der Arbeitsplatz sei durch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gefährdet oder Sie können angeben, BG-Beamter sei ein lebenslanges Traumziel. Aber beides gemeinsam können Sie nicht. Durch ersteres wird letzteres nämlich unglaubwürdig.-Solange Sie kein Detailwissen im Hinblick auf das Anforderungsprofil haben, stochern Sie bei Ihrer Qualifikationsaufzählung ebenso wie bei Ihrer Wechselbegründung im Nebel. Wer auf konkret vorgelegte Anzeigen wartet, könnte aus diesem Grund die besseren Karten haben.

-In eine richtige Beamten-Altersversorgung kommen Sie bei Ihrem Alter doch wohl nicht mehr hinein. Also ist vor allem das „nackte Gehalt“ ein wichtiges Entscheidungskriterium. Sie schreiben gar nichts dazu. Ob die BG wohl ihre Technischen Aufsichtsbeamten so bezahlt wie die Industrie ihre (fast) Technischen Leiter? Ich glaube das nicht! Also besteht doch die Gefahr, daß der Empfänger denkt: „Dieser Mann hat ja keine Ahnung, was da auf ihn zukommt“ und die Angelegenheit beiseite legt.

Hilfreich wäre ein Satz wie: „Selbstverständlich habe ich mich über die üblichen Bezüge in einer solchen Position informiert, sie liegen im Rahmen meiner Vorstellungen.“

-Ein sauberes Schreibmaschinenschriftbild reicht aus. Selbst wenn PC-Praxis erforderlich ist, müßten Sie ja nicht zwingend ein entsprechendes Gerät zu Hause haben und Ihr Drucker könnte auch gerade defekt sein. Ein Taxifahrer muß Auto fahren können-aber seine Bewerbung nicht zwingend in einem solchen vorbeibringen (ich weiß, ich weiß, das hinkt ein bißchen und Fanatiker mögen keinerlei kritisch klingende Beispiele über ihr Lieblingsspielzeug; aber ein bißchen Spaß muß sein).

Kurzantwort:

1. Zur angestrebten Berufslaufbahn muß vor allem die eigene Persönlichkeit passen sie ist ungleich wichtiger als Zweitund Drittstudien. Im Industriebereich sind Tatund Entschlußkraft, Dynamik und Durchsetzungsvermögen ebenso wichtig wie die Fähigkeit, nach den Maßstäben der jeweils beurteilenden Vorgesetzten(!) gute Arbeit zu leisten.

2. Berufliche Richtungswechsel sind stets Umwege, die Kraft und Zeit kosten. Sind sie unvermeidbar, gilt: Wechseln Sie in jungen Jahren, nicht erst in der Nähe von 50.

3. Beginnen Sie keine weitere Ausbildung (Zweitstudium), bei der Sie erst „jenseits der 30“ fertig werden (zähneknirschend ausgenommen die Promotion bei Ingenieuren).

Frage-Nr.: 1095
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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