Ersetzt die Gehaltserhöhung ein Zwischenzeugnis?
Frage: Ich bin im dritten Berufsjahr tätig als Assistent eines Geschäftsführers in einem mittelständischen Unternehmen.
Ich fange langsam an, mich auf dem Arbeitsmarkt unverkrampft nach einer neuen Herausforderung umzusehen. Das Problem: Es ist bei der eigentümergeführten, kleineren Firma unmöglich, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Dies käme einer Kündigungsdrohung gleich.
Nun habe ich aufgrund besonderer Leistungen vor einigen Monaten eine außerplanmäßige Gehaltserhöhung bekommen. Die dementsprechende Mitteilung läßt zumindest eine positive Beurteilung hervorschimmern.
Würden Sie zur Verwendung der Mitteilung in einer Bewerbung raten?
Teilen Sie meine Einschätzung bezüglich des Eindrucks, daß die Frage nach einem Zwischenzeugnis eher schadet?
Antwort:
Sie sprechen drei Problemkreise an, der erste ist Ihnen noch gar nicht bewußt. Sortieren wir also:1. Die Position eines GF-Assistenten ist eine tolle Chance, sich in der ersten oder ggf. auch zweiten Anstellung nach dem Studium zu profilieren. „Normal“ ist es dabei, daß der Geschäftsführer seinen Assistenten nach etwa zwei- bis dreijähriger Tätigkeit „etwas werden“ läßt, ihn also intern befördert.
Das liegt durchaus auch im Interesse des hochrangigen Vorgesetzten, besetzt er doch so wieder eine wichtige Schlüsselposition mit einem Kandidaten, den er kennt, der sein Vertrauen hat und auf den er sich verlassen kann.
Das bedeutet: Ein GF-Assistent, der sich nach Ablauf dieser Tätigkeit extern bewirbt, wirft Fragen auf. Denn während ein Sachbearbeiter schlicht erklären kann, es seien im Unternehmen derzeit einfach keine Beförderungs-Positionen frei gewesen, ist das beim Assistenten schwieriger. Ein Geschäftsführer, so unterstellt man, findet schon Mittel und Wege, um einen jungen Mitarbeiter seines Vertrauens im Hause zu halten – wenn er denn will. Will Ihrer nicht? Liegt das vielleicht doch an Ihnen? Rechnen Sie damit, daß sich der Empfänger Ihrer Bewerbung das ganz unverkrampft fragt.
2. Das Zwischenzeugnis führt im Bewußtsein vieler Bewerber ein Eigenleben. Dabei genießt es eine Bedeutung, die es nicht verdient!
Kein Bewerber, der sich ohne Druck aus ungekündigter Position bewirbt, muß ein Zwischenzeugnis haben. Insofern ist dieses Dokument nicht etwa ein Endzeugnis mit etwas anderer Bedeutung – es ist schlicht ein „Papier“, das insgesamt aus einer ganz anderen Dimension kommt.
Der Mitarbeiter, der ein Zwischenzeugnis bekommt, ist ja weiterhin im Hause tätig. Oft schon haben Menschen in ähnlicher Situation dem eigenen Arbeitgeber gegenüber eine Gehaltserhöhung mit dem eben empfangenen Dokument begründet. Daraufhin sind Arbeitgeber dazu übergegangen, Zwischenzeugnisse in der Wertung eher nichtssagend zu gestalten oder möglichst gar nicht erst auszustellen.
Natürlich will der Bewerbungsempfänger schon wissen, was der heutige Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter hält. Aber dabei konzentriert er sich keinesfalls auf jenes Stück Papier. Er schaut sich hingegen im Lebenslauf des Bewerbers an, ob dieser während einer längeren Beschäftigungsdauer irgendwelche beruflichen Fortschritte gemacht hat. Das können übertragene Projektleitungen, erhöhte Sachverantwortungen, zusätzliche Aufgaben oder natürlich „richtige“ Beförderungen sein. Dabei vertraut er der Schilderung des Betroffenen!
Und so müssen Sie, geehrter Einsender, denn auch mit einem Vorbehalt dieser Art rechnen: „Wenn der GF-Assistent ohne eine sehr gute Begründung geht, dann brauche ich kein Zwischenzeugnis. Dann sehe ich ja, was sein Chef von ihm hält.“Daß man ohne sehr guten Grund und/oder Anlaß in vielen Unternehmen besser nicht nach Zwischenzeugnissen fragt, ist richtig. Man könnte dann auch gleich sagen: „…, weil ich mich bewerben will.“ Das wiederum käme in den Augen vieler Chefs dem Hochverrat nahe ….
3. Über das Gehalt spricht man in Deutschland nicht. Arbeitgeber nennen es nicht in Stellenanzeigen, Arbeitnehmer äußern keine konkreten Zahlen gegenüber Freunden, Nachbarn, Schwiegermüttern. Nur in den Bewerbungen und/oder im Vorstellungsgespräch wird das Ist-Gehalt genannt bzw. erfragt. Selbst dabei bekommen manche Kandidaten noch Bauchschmerzen. Nicht üblich ist es auch, Gehaltsentwicklungstabellen und Gehaltserhöhungsbescheinigungen in Bewerbungen als Zeichen der Anerkennung durch den Arbeitgeber beizufügen.Wie man es auch dreht und wendet: Die beste Anerkennung wäre eine Übertragung anspruchsvollerer Aufgaben durch Ihren Geschäftsführer. Dann aber hätten Sie gar keinen Grund zum Wechsel.
Kurzantwort:
GF-Assistenten, die nach Abschluß dieser Phase unbefördert als externe Bewerber auftreten, brauchen eine gute Erklärung für die ausgebliebene Übertragung größerer Verantwortung. Bescheinigungen über Gehaltserhöhungen sind in Bewerbungen ebenso unüblich wie Gehaltsentwicklungstabellen o. ä. Sie können sogar Befremden auslösen.
Frage-Nr.: 1205
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30
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