Am Ende der Probezeit entlassen. Das können Sie tun
Frage: Bis heute glaubte ich, etwas von dem verstanden zu haben, was Sie immer wieder aufzeigen und aus den Fehlern der anderen gelernt zu haben. Jetzt jedoch bin ich selbst in einer Situation, in der bei mir alle Alarmglocken läuten.
Ich bin Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, Mitte 30 und war vier Jahre bei dem Unternehmen XY beschäftigt. Dort war zuletzt im Rahmen einer Umstrukturierung mein Arbeitsplatz im Vertriebsbereich weggefallen und man hatte mir eine Position im Einkauf angeboten. Diese hatte ich natürlich auch zunächst angenommen. Ich wußte jedoch von Anfang an, daß dies nicht meine Zukunft sein konnte.
So habe ich mich anderweitig beworben und nach einigen Vorstellungsgesprächen mit meinem zweiten Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen.Nach der sechsmonatigen Probezeit hat man mir gekündigt mit der Bemerkung: Ich hätte mich nicht schnell genug in die für meine Stelle wichtigen Themengebiete eingearbeitet. Eine erste Unterredung hatte es schon nach knapp zwei Monaten gegeben. Dabei wurde mir gesagt, daß die Einarbeitung nicht so läuft, wie man sich das vorstellt.
Ich war von Anfang an auf mich allein gestellt und die Bitte, mich auf Schulungen für diese Produkte zu schicken, wurde überhört.
Ich brauche niemanden, der für mich denkt und arbeitet, aber ich muß bei einem komplexen Themengebiet wissen, was sehr wichtig, wichtig oder weniger wichtig ist. Schließlich war die Materie neu für mich, was ich auch beim Vorstellungsgespräch hervorgehoben habe.
Da ich Ihre kompromißlose und ehrliche Meinung immer geschätzt habe, möchte ich Sie fragen:
1. Was habe ich falsch gemacht (war ich zu blauäugig, hätte ich schon nach der ersten Unterredung Lunte riechen müssen?)?
2. Wie sieht ein Personalprofi diese Situation? Hat man überhaupt noch Chancen nach einem solchen Fehltritt?
3. Wie erklärt man eine solche Situation vor einem Personalchef?
4. Könnte mein Alter im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit ein Problem werden?
5. Was liest ein Personalchef aus dem letzten Zeugnis?
Zu Ihrer Orientierung liegt eine vollständige Bewerbungsmappe bei.
Antwort:
Versuchen wir zunächst einmal, in der Vergangenheit zu „graben“, ob sich Hinweise ergeben: Sie haben ein schwächeres Abitur (3,…) und ein mit befriedigendem Ergebnis abgeschlossenes FH-Studium.
Wer Ihre Situation analysiert, wird zunächst einmal mit großer Neugier in das Zeugnis Ihres ersten Arbeitgebers schauen. Beantworten wir also zunächst Frage Nr. 5:
Das Dokument bestätigt zunächst sachlich genau das, was Sie auch selbst angeben. Leider ist da auch diese nicht sehr glückliche Versetzung von der technischen Vertriebsunterstützung in den technischen Einkauf enthalten, die selbstverständlich etwas unmotiviert wirkt. Andererseits haben Sie diese nur zwei Monate ausgeübt, so daß sie in der Sache unerheblich ist.Stets bleibt bei solchen Umstrukturierungen und sachlich unmotiviert erscheinenden Versetzungen die Frage: Nimmt ein Unternehmen wirklich seine besten Leute aus einem wichtigen Aufgabengebiet heraus und stopft sie irgendwoanders hin – oder handelt es sich um verbrämte „Strafversetzungen“ wegen schlechter Leistungen?
Die Beurteilung von Führung und Leistung in diesem sich auf vier Jahre beziehenden Arbeitgeberzeugnis kommt grundsätzlich sehr knapp weg. Eigentlich sind nur „konzeptionelles Vorgehen“, „teamorientierte Arbeitsweise“ und „breitbandiges Fachwissen“ detailliert erwähnt, dann noch einmal Einsatzbereitschaft, Selbständigkeit (falsch geschrieben) beim Arbeiten, Zuverlässigkeit und Genauigkeit. Das Verhalten gegenüber jedermann wird als vorbildlich gelobt. Dann folgt noch die Zusammenfassung in der Formulierung „… immer zu unserer vollsten Zufriedenheit“, womit formal der Charakter einer sehr guten Beurteilung erfüllt ist.
Schließlich wird das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bescheinigt und auch noch ausdrücklich bedauert.Damit ist dies eigentlich durchaus ein gutes Zeugnis. Der sehr kundige Leser wird jedoch, mißtrauisch durch die extrem weitreichende Versetzung, vermissen, daß keine Arbeitserfolge, keine besonderen Leistungen im Detail etc. erwähnt werden.In jedem Fall ist dieses Zeugnis besser als man es vermutet hätte.
Das inzwischen auch schon vorliegende Zeugnis des letzten Arbeitgebers, der Sie am Ende der Probezeit entlassen hat, ist zwangsläufig entsprechend kurz. Der Arbeitgeber bescheinigt korrekt das Ende des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der Probezeit, lobt aber noch einige Eigenschaften und Fähigkeiten. Er hat getan, was in diesem Dokument unter diesen Umständen zu tun war. Einen Grund für das Scheitern der Anstellung findet man hier nicht – es gibt allerdings auch keine Verbrämung im Hinblick auf „betriebliche Gründe“ etc.Zusammenfassung bis dahin: Nach Faktenlage hat ein junger Mann, dessen besondere Stärke nicht in der Verarbeitung theoretischer Ausbildungsinhalte liegt (Abitur und Examen) bei seinem ersten Arbeitgeber eine ganz vernünftige und interessante Position gefunden, diese dann aber unter nicht ganz geklärten Umständen nach 3,5 Jahren verloren. Dort hat man ihn in ein völlig anders strukturiertes Arbeitsgebiet versetzt. Daraufhin hat er gekündigt, in einem neuen Unternehmen wieder eine Position im Bereich der technischen Vertriebsunterstützung gefunden, woraufhin er am Ende der Probezeit entlassen wurde, obwohl man ihm eine sehr wohlwollende, nahezu warmherzige Beurteilung mit auf den Weg gibt.
Dabei fällt auf, daß bei beiden Arbeitgebern die Dinge nicht so gelaufen sind, wie man das erwarten würde: Der erste hat Sie nach einiger Zeit aus dem bisherigen Aufgabengebiet entfernt (aus welchem Grund auch immer), der zweite hat die Probezeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen lassen. Daraus ergibt sich insgesamt kein klares Bild, aber ein großes Fragezeichen, das zu Ihren Lasten geht. Schließlich ist die überzeugende Darlegung der einwandfreien Qualifikation eine „Bringschuld“ des Bewerbers (er muß sie „herüberbringen“, der Bewerbungsempfänger muß nicht danach suchen).
Nun zu Frage Nr. 1, soweit sich diese aus Ihren Angaben heraus beantworten läßt:Hier darf ich auf meine in dieser Serie immer wieder unterstrichene Warnung zurückkommen, daß auch leiseste, nur in Andeutungen vorgetragene kritische Bemerkungen von Vorgesetzten insbesondere am Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses stets außerordentlich(!) ernstzunehmen sind. Ich habe sie oft mit den „Spitzen von Eisbergen“ verglichen.
Hier haben Sie auf jeden Fall das Ergebnis der von Ihnen erwähnten „ersten Unterredung“ zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Das Problem dabei ist, daß Vorgesetzte nach meinem Geschmack generell dazu neigen, sich in solchen Fällen zu sanft auszudrücken. Sie wollen natürlich vorrangig ein positives, langjährig anhaltendes Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter aufbauen und fürchten dabei, durch eine zu deutliche Kritik vielleicht „Porzellan zu zerschlagen“. Auf der anderen Seite riskieren sie damit, daß die Betroffenen diese häufig nur sehr vorsichtig vorgebrachte Kritik „locker abschütteln“ und zum Tagesgeschäft übergehen.
Es ist übrigens nicht sicher, daß man Ihnen in letzter Konsequenz die wahren Gründe oder auch alle davon genannt hat. Für die Vorgesetzten ist die Entlassung eines Mitarbeiters immer auch ein bißchen peinlich – und sie sind froh, wenn sie einen halbwegs „vorzeigbaren“ Grund gefunden haben.
Aber auch der Hinweis, Sie hätten sich nicht schnell genug eingearbeitet, ist ernstzunehmen. Vielleicht haben Sie einfach nicht genügend Engagement gezeigt und immer nur auf Ihre Schulungen gepocht. Vielleicht hätten Sie sich mehr Unterlagen mit nach Hause nehmen müssen, sich stärker in der Entwicklung oder in der Produktion herumtreiben sollen, um letzte Einzelheiten zu erforschen – Details kann ich von hier aus nur vermuten, aber natürlich nicht mit Sicherheit wissen.
Mir fällt noch eine Duplizität auf, die sicher nicht so einfach vom Tisch zu fegen ist: Sie schreiben in Ihrem Brief an mich: „Ich brauche niemanden, der für mich denkt ….“ Im Zeugnis eben dieses letzten Arbeitgebers heißt es: „Er besaß ein gesundes Selbstvertrauen ….“ Es besteht der „Verdacht“, daß dieses in Ihrem Brief aufkommende Selbstbewußtsein auch Ihrem Arbeitgeber aufgefallen ist. Die Kombination eines neu eingestellten Mitarbeiters, der auf der einen Seite in hohem Maße von sich und seiner Qualifikation überzeugt ist, auf der anderen Seite aber von den von ihm zu betreuenden Produkten immer noch nichts versteht, kann durchaus „tödlich“ sein. Je nach Art des Unternehmens (bei Kleinbetrieben besonders häufig) gilt ein Mitarbeiter, der in seinem Arbeitsgebiet (noch) kein ausgewiesener Experte ist, nicht sehr viel. Wenn der sich dann noch so „aufführt“, als gehöre ihm die Welt, sind Vorbehalte durchaus denkbar.
Zu 2: Diese Frage ist weitgehend beantwortet. Chancen sind grundsätzlich immer da, sie sind jetzt jedoch geringer als vorher. Sie brauchen vor allen Dingen in der gesamten Bewerbungsphase eine überzeugende Erklärung für das Ende der Probezeit. Ihr letzter Arbeitgeber hat alles getan, was er konnte, um Sie dabei zu unterstützen (Zeugnis). Eine Eigendarstellung im Bewerbungsprozeß, nach der Vorwürfe hinsichtlich Ihrer Einarbeitung zur Entlassung geführt haben, wäre jedoch extrem kritisch. Eine der heute üblichen und allseits akzeptierten Abbau- oder Umstrukturierungsmaßnahmen als Basis wäre schon eher geeignet, Ihr Anliegen zu unterstützen. Vielleicht kann man dies sachlich vertreten, vielleicht gab es bei genauem Nachdenken bei Ihrem letzten Arbeitgeber sogar Ansatzpunkte in dieser Richtung.
Damit ist dann auch Frage Nr. 3 behandelt.
Zu 4: Sie sind Mitte 30 und damit im „kampfstarken“ Alter. Insofern verstehe ich die Frage nicht. Eine längere Arbeitslosigkeit dürfte sich möglichst nicht ergeben, sie ist immer schädlich und bei einem Mittdreißiger vielleicht noch schwerer zu erklären als bei einem älteren oder ganz jungen Kandidaten.Versuch einer Zusammenfassung: Mein ständig vertretener Grundsatz lautet: „Halten Sie Ihre Papiere sauber.“ Insofern ist bei dem insgesamt absolut guten Zeugnis des ersten Arbeitgebers die so nuancierte Erwähnung der nur zwei Monate andauernden Tätigkeit nach der internen „Totalversetzung“ unglücklich. Besser wäre es gewesen, Sie wären entweder so früh gegangen, daß Sie noch aus der alten Funktion ausgeschieden wären (was aber den nahtlosen Abschluß eines neuen Arbeitsverhältnisses vorausgesetzt hätte). Oder Sie hätten Ihren damaligen Arbeitgeber überredet, diese für Sie völlig berufsfremde zweimonatige Tätigkeit am Schluß schlicht zu „vergessen“ (wenn man nett zu seinem Arbeitgeber ist, ist der erfahrungsgemäß auch nett zu seinem Mitarbeiter). Damit hätten Sie den „Wiederholungseffekt“, unter dem Sie jetzt zu leiden haben, vermieden.
Ein katastrophaler Fehler war es, jene „erste Unterredung“ beim zweiten Arbeitgeber nicht als dramatisches Warnsignal zu begreifen und in irgendeiner Form ebenso dramatisch darauf zu reagieren.Was die Position angeht (Firma, Aufgabe, Gehalt) werden Sie jetzt vermutlich zunächst einmal „kleine Brötchen“ backen müssen, um wieder hineinzukommen in das Arbeitsleben. Dabei stehen Sie vor zwei einander ausschließenden Forderungen: Sie müssen im gesamten Bewerbungsprozeß stets die uneingeschränkte Wahrheit sagen, eine wahrheitsgemäße Schilderung der Umstände Ihrer Entlassung wäre jedoch „tödlich“. Die in dem Zusammenhang anstehende Entscheidung nimmt Ihnen niemand ab.
Kurzantwort:
Gerade am Beginn eines neues Beschäftigungsverhältnisses ist der Mitarbeiter aufgerufen, auf jede auch nur andeutungsweise kritische Anmerkung seiner Vorgesetzten zu achten und entsprechende Veränderungen im Verhalten oder im Arbeitsergebnis herbeizuführen. Stets sind solche Äußerungen von Chefs nur „Spitzen von Eisbergen“. Mit massiven, jedoch unter der Oberfläche bleibenden weiteren Vorbehalten muß unbedingt gerechnet werden. Weisen die „Papiere“ eines Bewerbers ein einziges Element aus, das eventuell kritisch zu sehen ist, so könnte der Leser auch zu dem Schluß kommen, es handele sich um einen Zufall oder eine Kleinigkeit. Ist jedoch an anderer Stelle des Lebenslaufes ein zweites kritisches Element enthalten, wird aus dem Verdacht Gewißheit und der Kandidat leicht zum „Wiederholungstäter“.
Frage-Nr.: 1215
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30
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