Heiko Mell 01.01.2016, 03:12 Uhr

Was kann ich bei einer schlechten Beurteilung durch meinen Chef machen?

Ich bin seit mehr als fünf Jahren in einem großen Unternehmen tätig. Aufgrund meiner fachlichen Qualifikation und meines aktiven Engagements habe ich die Karriereleiter aus meiner Sicht Stück für Stück aufsteigen können.

Im Rahmen der Überleitung in eine neugegründete Tochtergesellschaft habe ich um die Ausstellung eines Zeugnisses gebeten. Die vorangegangene interne Beurteilung durch den vorgesetzten Geschäftsführer bzw. das ausformulierte Zeugnis liegen bei.

Erstaunlicherweise ist die interne Beurteilung meines Chefs sehr schlecht ausgefallen (im Gegensatz zu meiner Karriere). Nachdem ich den Inhalt und die Ausführungen im Zeugnis reklamiert hatte, wurden meine Änderungswünsche berücksichtigt. Mein Chef legte Wert darauf, das Zeugnis selbst zu unterschreiben.

Zufällig habe ich das Diplomzeugnis meines Chefs einsehen können (Notendurchschnitt „3 – 4“). Diese Tatsache kann eine Erklärung für seine Zeugnisausfertigung über meine Person sein (der Mitarbeiter kann ja nicht besser als der Chef sein).

Im Rahmen einer Phase externer Bewerbungen bin ich im Gespräch um eine neue Position, ich könnte dort die Nachfolge meines zukünftigen Chefs in ca. vier bis fünf Jahren übernehmen.

Meine Fragen:

1. Wie sollte ich mich generell in den Bewerbungsgesprächen hinsichtlich meiner Wechselgründe äußern? Mein alter und mein neuer Chef kennen sich und haben gelegentlichen Kontakt miteinander.

2. Soll ich meinem Chef nach meiner Kündigung meinen neuen Arbeitgeber nennen?

3. Soll ich mit der Kündigung bis zum letztmöglichen Termin warten oder bereits bei Vorlage des neuen Arbeitsvertrages meine Wechselabsichten mitteilen?

4. In welcher Form und in welchem Umfang sollte mein Zeugnis über die dann knapp zwei Jahre andauernde Beschäftigung in der Tochtergesellschaft (derzeitiger Arbeitgeber) abgefaßt sein?

5. Der derzeitige Arbeitgeber hat mehrere Geschäftsführer. Wer sollte das Zeugnis unterschreiben?

6. Wie kann ich mich vor unsachlichen Äußerungen seitens meines alten Chefs gegenüber meinem künftigen Chef schützen?

Antwort:

Sie haben ein Zentralproblem, demgegenüber die Details bloß Bagatellen sind. Es stellt sich schlicht so dar:Mit Ihrer Art bringen Sie Menschen gegen sich auf; es gelingt Ihnen nur schwer, von der Umwelt spontan als sympathisch eingestuft zu werden. Jedenfalls behaupte ich das einmal nach dem Tenor Ihres Briefes. Was meinen Sie, was die Leser beispielsweise allein über Ihre Passage mit den Noten des Chefs und seiner daraus resultierenden(!) Abneigung gegen Sie denken. Dabei wissen die Leser noch nicht einmal, daß in Ihrem (beigefügten) Examenszeugnis eine „nicht ausreichende“, acht „ausreichende“ und vier „befriedigende“ Noten enthalten sind. So neidisch kann der Chef darauf gar nicht sein. Wer Ihren Brief liest, vermutet mindestens überwiegend sehr gute Noten.Fest steht, daß Ihr Vorgesetzter nicht viel von Ihnen hält. Die hier beigefügte interne Beurteilung ist miserabel. Und sie wirkt keineswegs boshaft, sondern ausgewogen und durchdacht. Sie schildert einen Menschen, der seine Fähigkeiten hat und positive Ergebnisse erreicht, in anderen wichtigen Persönlichkeitsbereichen aber die schlechteste aller möglichen Wertungen (Ankreuzverfahren) erzielt. Der Schwerpunkt aller Kreuze liegt jenseits der Mitte im negativen Bereich. Entsprechend schwach ist das frei formulierte Zeugnis ausgefallen – trotz vermeintlich wohlwollender Formulierungen. Die beziehen sich fast alle auf Nebenkriegsschauplätze. Irgendeine Art von „Zufriedenheit“ des Arbeitgebers kommt gar nicht vor.Hier liegt ein Problem allerersten Ranges! Mit großer Wahrscheinlichkeit droht Ihnen eine Wiederholung – man „kann“ entweder mit Chefs oder nicht. Ich rate zur eingehenden selbstkritischen Beschäftigung mit den Ursachen. Denn: Die Ursachen der meisten beruflichen Probleme liegen in uns selbst – nicht bei „Umständen“ oder anderen Personen.Die Detailfragen sind demgegenüber fast schon drittrangig, aber vielfach immerhin von allgemeinem Interesse.Zu 1: Es muß einen sachlichen Grund geben, niemals einen in der Person des Chefs liegenden.Zu 2: Das ist üblich; die Verweigerung gilt als eine Art von Bosheit. Aber ein Recht auf diese Auskunft hat der Chef im Normalfall nicht.Zu 3: Das Aufschieben der Kündigung bis zum letztmöglichen Tag gilt als besondere Bosheit, erschwert es doch dem Chef die Nachfolgeregelung.Zu 4: Sie bekommen ein ganz normales Arbeitszeugnis von dieser neuen Gesellschaft. so als wären Sie vor zwei Jahren bei einem neuen Arbeitgeber eingetreten.Zu 5: Das ist für den Wert des Zeugnisses absolut unerheblich. Das Unternehmen stellt das Dokument aus. Wer es unterschreibt, richtet sich nach der hausinternen Unterschriftsregelung – die den Außenstehenden nicht zu interessieren braucht.Zu 6: Indem Sie immer nur ein gutes Verhältnis zu alten Chefs haben, damit die den neuen Vorgesetzten nichts Schlechtes erzählen können. Da Sie diesen Rat nicht originell finden werden, hier ein anderer: Indem Sie nicht zu einem neuen Chef gehen, der mit Ihrem alten bekannt ist – wenn letzterer wiederum so entsetzlich wenig von Ihnen hält. Ich rate von der Annahme dieses Angebots ab. Bleiben Sie dort und arbeiten Sie daran, Ihren heutigen Chef zu einem besseren Urteil über Sie zu bringen.

Kurzantwort:

Die Ursachen der meisten beruflichen Probleme liegen in uns selbst.
Frage-Nr.: 1238
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
Bau & Service Oberursel (BSO)-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung Bau & Service Oberursel (BSO)
Oberursel (Taunus) Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder) Zum Job 
Hochschule Ravensburg-Weingarten-Firmenlogo
Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau Hochschule Ravensburg-Weingarten
Weingarten Zum Job 
NORDEX GROUP-Firmenlogo
SCADA Projektingenieur (m/w/d) NORDEX GROUP
Hamburg, Rostock Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH-Firmenlogo
CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH
Meuselwitz Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Münster Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Hamburg Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Leipzig Zum Job 

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.