Heiko Mell 01.01.2016, 04:02 Uhr

Darf das Bewerbungsanschreiben länger als eine Seite sein?

Welche Rolle spielt die in Ratgeberbüchern gelegentlich zu lesende Frage, ob ein Bewerbungsanschreiben länger sein darf oder mit einer Seite auskommen muß?

Antwort:

Entstanden ist diese Regel mit Sicherheit aus der Frustration professioneller Bewerbungsleser, die pro Fall hundert oder mehr derartiger Briefe lesen müssen – und sich freuen, wenn es jeweils „vorbei“ ist.

Viele Leute schaffen es einfach nicht, einen Text so aufzubauen, daß ein Fremder ihn problemlos versteht. Sie verbreiten Informationen, die „hier und jetzt“ nicht interessieren, machen Aussagen, die ein Außenstehender ohne weitere Zusatzinformationen nicht verarbeitet und setzen Zusammenhänge als bekannt voraus, die das nicht sind.

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Bitte bedenken Sie: Etwa 90 % aller Bewerbungen zu einem Fall erweisen sich nach Prüfung als ungeeignet, nur 10 % der Absender kann man schließlich einladen (Faustregel). Also nimmt der professionelle Analytiker die nächste Zuschrift vom Stapel in der sicheren Erwartung, auch sie werde wieder (wie neun von zehn) als ungeeignet eingestuft werden müssen! Alles, was er jetzt im Anschreiben liest und was er nicht versteht, was Zweifel hervorruft oder mehrdeutig formuliert ist, bestätigt ihn in seinem „Verdacht“!

Und es gilt auch: Im Strafrecht wirkt sich jeder Zweifel zugunsten des Angeklagten aus – wenn der nicht zweifelsfrei schuldig ist, wird er nicht bestraft. Bei der Bewerbung gilt das umgekehrte Prinzip – der Bewerber hat seine Qualifikation zweifelsfrei darzulegen, der „Richter“ (Beurteiler) ist nicht zu weiteren Recherchen verpflichtet!

Ein Beispiel: In der Anzeige wird ein „langjährig erfahrener Konstrukteur mit CAD 3D-Praxis aus dem Bereich Kfz-Zulieferindustrie“ gesucht.Der Kandidat schreibt: „Nach meinem Maschinenbaustudium trat ich bei einem mittelständischen Unternehmen als Konstrukteur ein und übernahm zunehmend selbständig zu erledigende Aufgaben im Bereich Getriebeentwicklung. Danach …“

Nun nimmt – wer mit Bewerbern arbeitet, im Zweifel immer eher das Schlimmste an, irgendwo kommen die 90 % ja her. Also könnte hier das Studienende erst im August letzten Jahres gewesen, das Unternehmen im Sondermaschinenbau tätig (extremer Gegensatz zum Kfz-Zulieferer), die Hälfte der Konstrukteure dort nicht mit CAD vertraut und die 3D-Version überhaupt noch nicht eingeführt sein. Sagen wir es einmal so: Träfe diese GAK (= größte anzunehmende Katastrophe) zu, hätte der Bewerber vermutlich genau so geschrieben – um vermeintlich interessant zu klingen und doch nicht zu lügen.

Sicher, manche Zusatzinformation mag im Lebenslauf, manche in einem Zeugnis stehen. Aber die liest der Analytiker jetzt nicht! Daher gilt die Regel:Jedes selbsterstellte Dokument einer Bewerbung (gilt vor allem für Anschreiben und Lebenslauf) muß für sich allein(!) aussagefähig sein.

Hier ein Gegenbeispiel für den oben erwähnten Satz:

„Ich bin Dipl.-Ingenieur Maschinenbau, habe sechs Jahre Berufspraxis und bin heute als Konstrukteur im Kfz-Zulieferbereich tätig. Mit 3D-CAD bin ich absolut vertraut.“

Das ist nun absolut geeignet, das Interesse des Analytikers zu erregen. Schön, auch da können noch „Leichen im Keller“ liegen, aber die Grundausrichtung stimmt, das wird schon im ersten Absatz deutlich.

Um diese zu vermutenden Interessen des Bewerbungsempfängers geht es. Die Geschichte mit der einen Seite kommt aus der Überlegung: Wenn so viele Leute schon so viel Unbrauchbares schreiben, dann wenigstens kurz.

Daher lautet die Regel: Wenn es geht, sollte das Anschreiben nach einer oder höchstens eineinhalb Seiten zu Ende sein. Gibt es aber im Ausnahmefall Wichtiges im Sinne der Interessen des Lesers auszusagen, dann geht Information über Kürze: Der Inhalt ist noch wichtiger als die Länge.

Und jetzt noch das Beispiel eines idealen Anschreibens, diesmal in voller Länge:

Nehmen wir einmal an, es gäbe zwei Töchter (A u. B) zweier amerikanischer Automobilkonzerne bei uns, die hätten beide nichts gegen Bewerber vom jeweils anderen und stellten auch jederzeit Führungskräfte von außen ein. Nun inserierte Tochter A, sie suche den Leiter Fahrgestellfertigung. Und der ideale Bewerber müsse natürlich aus der Kfz-Technik kommen, möglichst sogar aus dem Fahrgestellbereich. Und er müsse langjährige Praxis dort haben und Führungserfahrung und internationale Konzerne kennen, am besten amerikanische, und das entsprechende Reporting beherrschen, perfektes Englisch sowieso. So weit, so realistisch. Und dann kommt eine Bewerbung mit einem Anschreiben wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren, seit vier Jahren bin ich stellvertretender Leiter der Fahrgestellfertigung bei B (41 Jahre). Mit freundlichen Grüßen.“ Und dann wäre alles völlig klar, alles gesagt und die Leute bei A gingen mit allergrößtem Interesse an das Studium der beigefügten Dokumente. Konkret: Wären die Werdegänge etwas klarer und systematischer aufgebaut, wären auch die Anschreiben einfacher zu gestalten.

Kurzantwort:

Bewerbungsanschreiben sollen kurz, präzise und im Sinne der Interessen des Lesers(!) informativ sein. Nicht länger als eine Seite zu sein, das beweist noch nichts. Aber zwei oder gar drei volle Seiten sind absolut zu viel.

Frage-Nr.: 1311
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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