Heiko Mell 01.01.2016, 04:32 Uhr

Sollte ich in neuer Position zu meinem alten Arbeitgeber zurückgehen?

Frage: Ich bin Mitte 30 und war fünf Jahre als Entwicklungsingenieur in einer mittelständischen Maschinenbaufirma tätig. Das Unternehmen habe ich verlassen, da ich keine Entwicklungsmöglichkeiten für mich sah. Zu Vorgesetzten und Kollegen hatte ich jedoch immer ein gutes Verhältnis. Seit einem Jahr bin ich in einem anderen Unternehmen als Projektleiter tätig und einigermaßen zufrieden. Nun hat sich mein früherer Arbeitgeber bei mir gemeldet und mir eine Position angeboten, die aufgrund einer Neu /Umstrukturierung neu geschaffen wird. Diese Aufgabe ist sicher sehr herausfordernd und kommt außerdem der Position eines Gruppen /Abteilungsleiters gleich. Die Gruppe soll in Zukunft auch noch personell aufgestockt werden. Einerseits könnte dies eine Chance zum Sprung nach vorne sein, andererseits lese ich aber auch in Ihrer Rubrik, daß Sie von einer Rückkehr in die alte Firma abraten. Sehen Sie auch Gefahren, wenn dem Rückkehrer in der alten Firma spürbare Verbesserungen angeboten werden und – wie in meinem Fall – ein Jahr vergangen ist?

Antwort:

Wir reden überhaupt nur von dem Fall, daß dem Rückkehrer in seiner alten Firma spürbare Verbesserungen angeboten werden. Ohne diese ginge er ja doch wohl nicht zurück. Denn dann wäre ja die ganze Wechselei ein Riesen-Reinfall gewesen. Wie wollte man so etwas überhaupt späteren Bewerbungsempfängern verdeutlichen – hier würde sich ja förmlich das Motto aufdrängen: Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln. Das eine inzwischen verstrichene Jahr ist übrigens nicht schon vergangen, sondern erst. Die Bedenken gegen kurze Dienstzeiten bei Arbeitgeber Nr. 2 kommen also hinzu. Aber auch fünf Jahre bei Nr. 2 würden am Prinzip nicht wieder zu früheren Arbeitgebern zurück nichts ändern. Wenn ich so zwischen Ihren Zeilen lese (was ich recht gut kann und was mir beispielsweise bei Zeugnisinterpretationen recht gut hilft), dann drängt sich mir folgender Rat auf: Es gibt zwei Menschen, denen Sie nichts vormachen sollten. Einer davon sind Sie, der andere bin ich. Da ich aber gut selbst auf mich aufpassen kann, bleiben Sie. Und Sie scheinen einfach einen starken Drang hin zum alten Arbeitgeber zu haben. Dort war alles so warm und gut, dorthin möchten Sie zurück. Punkt. Das neue Angebot dieses Unternehmens ist jetzt nur Anlaß für Ihre Überlegungen, die Ursache liegt tiefer: Sie stufen vermutlich Ihren damaligen Wechsel längst als weniger glücklich ein. Nun plötzlich scheint das Schicksal Ihnen die Hand zu reichen, Sie können Ihren damaligen Fehler rückgängig machen. Indes: Sie können nicht! Der Wechsel ist ja längst aktenkundig, steht im Lebenslauf, ergibt sich aus Ihren Zeugnissen. Apropos Zeugnis. Mit einem schwachen von Ihrem jetzigen Arbeitgeber müssen Sie rechnen – wegen zu kurzer Dienstzeit und mangelnder Begeisterung für den Job Ihrerseits (wenn ich das spüre, spürt es Ihr heutiger Chef wohl auch). So wahnsinnig toll finde ich übrigens den denkbaren neuen Job bei Ihrer alten Firma auch wieder nicht. Kommt einem Gruppen /Abteilungsleiter gleich – mehr an Verschwommenheit und nebelverhangener Definition ist kaum möglich. Das gilt auch für … soll in Zukunft auch noch personell aufgestockt werden. Also ich glaube, da ist der Wunsch der Vater des Gedankens – und viel mehr als eine Gehaltserhöhung dürften Sie letztlich nicht sicher in der Hand haben. Das klingt zunächst stark nach immer noch keine Personalverantwortung. Aber völlig abgesehen davon, gehen meine Bedenken in zwei andere Richtungen:

1. Wenn Sie jetzt dort hingehen (wieder zurückgehen), dann können Sie dort für viele Jahre nicht wieder weg – Sie machten sich ja lächerlich (Rin in die Kartoffeln …). Damit aber wäre die einzige Waffe des Arbeitnehmers im Existenzkampf in Ihrem Fall stumpf. Was immer dort geschähe, Sie könnten nicht mit Kündigung reagieren. Ich weiß das, Sie werden es noch merken – und Ihr (neuer-alter) Arbeitgeber wüßte es auch. Es gäbe weiterhin gegenüber späteren Bewerbungsempfängern keine Ausreden über irgendwelche Zustände bei diesem Unternehmen, die Sie zur Kündigung getrieben hätten – Sie kannten doch dort alles, konnten also nicht überrascht sein.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadt Karlsruhe-Firmenlogo
Abteilungsleitung Bauen als Ortsbaumeister*in Stadt Karlsruhe
Karlsruhe Zum Job 
Bau & Service Oberursel (BSO)-Firmenlogo
Bauingenieur Tiefbau (m/w/d) als Bereichsleitung Bau & Service Oberursel (BSO)
Oberursel (Taunus) Zum Job 
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen-Firmenlogo
Fachingenieure Elektro- oder Versorgungs- oder Gebäude- und Energie- oder Umwelttechnik (w/m/d) als Grundsatz-Sachbearbeiter Energiemanagement Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus oder Frankfurt (Oder) Zum Job 
Hochschule Ravensburg-Weingarten-Firmenlogo
Professur für Digitalisierung und KI im Maschinenbau Hochschule Ravensburg-Weingarten
Weingarten Zum Job 
NORDEX GROUP-Firmenlogo
SCADA Projektingenieur (m/w/d) NORDEX GROUP
Hamburg, Rostock Zum Job 
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH-Firmenlogo
CE-Koordinator (m/w/d) in der mechanischen Konstruktion Maschinenfabrik Herkules Meuselwitz GmbH
Meuselwitz Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Münster Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Hamburg Zum Job 
IU Internationale Hochschule GmbH-Firmenlogo
Professur Bauingenieurwesen im Dualen Studium (m/w/d) IU Internationale Hochschule GmbH
Leipzig Zum Job 

2. In der Vergangenheit war vieles einfach schöner als es heute ist, die Erinnerung verklärt so manches. Das umfaßt den alten Wohnort ebenso wie die alten Kumpels, das umfaßt sogar Details wie das Wetter (was in meiner Kindheit auch zweifelsfrei besser war als heute). Man bewahre sich seine Erinnerung – gehe aber nicht wieder zurück, lautet eine generelle Lebensregel. Als abschließenden Rat für Sie: Wenn Ihnen Ihr heutiger Job nicht gefällt (den Sie damals unbedingt haben wollten), dann suchen Sie sich einen neuen – im Rahmen der Regeln, also nach angemessener Dienstzeit beim heutigen Arbeitgeber und mit glänzendem Zeugnis von dort. Wenn Sie wirklich gut sind, dann finden Sie ein Angebot wie das neueste auch bei einem dritten Unternehmen. Also blicken Sie nach vorn, nicht zurück. Es ist wie in manchen Großveranstaltungen: Mit Ihrer Eintrittskarte dürfen Sie hinein, und Sie dürfen auch jederzeit wieder hinaus. Aber mit dem Verlassen sind Sie auch draußen, ein Zurück gibt es nicht. Wenn ich es recht im Gedächtnis habe, gilt das z. B. für Tageskarten auf der Hannover Messe. Und als letzte Warnung: Wer viele Lebensläufe sieht, kennt auch die zahlreichen Fälle, in denen jemand tat, was Sie am liebsten tun möchten – und die Rückkehr ist sehr häufig nicht gut ausgegangen, danach kam dann sehr schnell ein neuer Wechsel.

Kurzantwort:

Frage-Nr.: 1353
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 51
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-12-22

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.